Geplantes Polizeigesetz in Bremen: Ansage gegen Racial Profiling
Ein neues Gesetz soll mehr Möglichkeiten bieten, die Polizei zu kontrollieren. Gleichzeitig wird aber die Überwachung der Bürger*innen ausgeweitet.
Schlucken müssen polizeikritische Bürger*innen mehr Überwachung, sowohl im öffentlichen Raum auf Video als auch im digitalen bei der Kommunikation über Telefon und Internet. Dafür sollen in Bremen die Bürger*innen aber künftig mehr Möglichkeiten haben, die Polizeiarbeit zu kontrollieren.
Die wichtigste davon ist die Einführung eines*einer unabhängige*n Polizeibeauftragte*n – also einer Instanz, die polizeiliches Fehlverhalten untersuchen soll. Der*die Beauftragte soll von der Bürgerschaft gewählt werden und kann sowohl von Bürger*innen als auch von Polizist*innen angerufen werden. Die neue Instanz soll Akteneinsicht nehmen und Zeug*innen befragen können. In mehreren Ländern gibt es bereits Polizeibeauftragte – etwa in Schleswig-Holstein.
Damit Polizist*innen ihre internen Beschwerden überhaupt loswerden dürfen, gibt es zudem einen neuen Whistleblower-Paragrafen. Damit wird die dienstliche Verschwiegenheitspflicht der Beamt*innen unter bestimmten Umständen aufgehoben.
Auch Racial Profiling soll das neue Gesetz verhindern helfen. Zwar kennt es weiterhin besondere Gefahrenorte, doch die Rechte, die Polizist*innen dort haben, verändern sich: Bisher durften Beamt*innen an den zuvor festgelegten Orten ohne weitere Anhaltspunkte die Identität feststellen.
Das geht jetzt nur noch, wenn die kontrollierte Person selbst einen Anlass dazu bietet. Bisher mussten laut Betroffenenberichten vor allem schwarze Menschen etwa am Bahnhof mit überdurchschnittlich vielen Kontrollen rechnen. Wenn sie in Zukunft kontrolliert werden, können sie eine Begründung verlangen, womit sie den Verdacht auf sich gezogen haben.
Bei einigen Punkten, die die Macht der Polizei einschränken, wundert man sich, dass sie bisher erlaubt waren: So gab es in Bremen bis dato keine feste Vorgabe, wie lange Menschen ohne Gerichtsurteil in Gewahrsam genommen werden konnten – theoretisch ging das unbeschränkt. In Zukunft sind Ingewahrsamnahmen nur noch für bis zu 96 Stunden möglich, nach spätestens 24 Stunden wird den Betroffenen vom Gericht ein Anwalt zur Seite gestellt.
Mehr Überwachung – im real life und digital
Die neuen Kontrollmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem Gesetz auch Bürger*innen stärker überwacht werden können. Die Videoüberwachung wird ausgeweitet und auch auf die Kommunikation über Telefon und Internet hat die Polizei mehr Zugriff, wenn die Bremische Bürgerschaft das neue Gesetz wie geplant im September verabschiedet.
Besondere Verschärfungen, die einige andere Landesregierungen in ihre Polizeigesetze geschrieben hatten, wiederholt Bremen indes nicht: Weder darf die Polizei Schusswaffen gegen Kinder unter 14 Jahren einsetzen, wie es in Schleswig-Holstein seit April erlaubt ist. Eine Präventivhaft von bis zu 35 Tagen wie in Niedersachsen kommt in Bremen auch nicht infrage.
Kommunikation über Telefone und Internet darf die Polizei schon heute überwachen, wenn eine Straftat begangen wurde. Künftig soll das auch dann möglich sein, wenn eine schwere Straftat unmittelbar bevorsteht. Als Beispiele dafür nennt SPD-Sprecher Kevin Lenkeit schwere Brandstiftung, Mord und Kindesmissbrauch. Ein Richter muss die Überwachung jeweils anordnen.
In der vorigen Legislaturperiode hatte diese Telekommunikationsüberwachung 2018 zum Scheitern des geplanten Polizeigesetzes geführt, weil die Grünen ihr Veto eingelegt hatten. Inzwischen gibt es gleich zwei Regierungsparteien mit überwachungskritischen Wahlprogrammen. Eine Einigung in der Frage nach mehr Überwachung, die SPD-Innensenator Ulrich Mäurer immer gefordert hatte, wurde von Beginn an als möglicher Stolperstein für die Koalition betrachtet.
Die Ausweitung fällt nun kleiner aus als 2018 geplant: Zum einen soll nicht schon bei „drohender“, sondern nur bei „unmittelbar bevorstehender“ Gefahr überwacht werden, zum Zweiten ist die umstrittene „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also ein Staatstrojaner, aus dem Spiel: Die Polizei darf auch in Zukunft keine Programme auf die Handys der Betroffenen aufspielen, um Nachrichten auf dem Gerät abzugreifen, bevor sie von Apps wie Whatsapp oder Telegram verschlüsselt werden können.
Mehr Videoüberwachung ist noch so ein Punkt, der es in den Gesetzentwurf geschafft hat, obwohl Grüne wie Linke sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen hatten: In Zukunft soll Videoüberwachung nicht nur dauerhaft an besonderen „Kriminalitätsschwerpunkten“ möglich sein, sondern auch anlassbezogen bei Großveranstaltungen wie dem Freimarkt.
Die Daten aus dieser anlassbezogenen Überwachung dürfen viel länger aufbewahrt werden als die der stationären Kameras: 30 Tage statt 48 Stunden. Wird nun nächste Saison beim möglichen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem HSV der Ostertorsteinweg gefilmt? Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bestreitet das: Das „Viertel“ rund ums Weserstadion sehe er gar nicht als besonderen Gefahrenpunkt.
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