Neue Verkehrsregeln für Autofahrer: Falschparken wird teurer
Neue Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen: Das bedeute mehr Schutz für Radfahrer, sagt Bundesverkehrsminister Scheuer.
Diese und weitere Änderungen treten in Kraft, einen Tag nachdem die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“ Der Bundesrat hatte im Februar die Vorlage aus dem Bundesverkehrsministerium mit einigen Änderungen gebilligt. Nicht durchsetzen konnte sich dabei ein Tempolimit für Autobahnen und die Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Städten, die einige Bundesländer gefordert hatten.
Neu sind Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Stellplatz für E-Autos, das 55 Euro kostet. Für das Abstellen von Fahrzeugen an engen oder unübersichtlichen Stellen wie an scharfen Kurven werden 35 Euro statt wie bisher 15 Euro fällig. Damit für Carsharing künftig rechtssicher Parkplätze zugewiesen werden können, wird ein neues Sinnbild eingeführt, das ein in der Mitte geteiltes Auto und vier Figuren zeigt.
Mit der neuen StVO werden auch die Strafen für TemposünderInnen erhöht. Ab einer Überschreitung von 21 Stundenkilometer innerorts und 26 außerorts droht ein einmonatiges Fahrverbot. Auch wer nach einem Unfall keine Rettungsgasse bildet oder sie durchfährt, wird in Zukunft nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch einem einmonatigen Fahrverbot belegt.
Auch für RadfahrerInnen gelten neue Regeln
Neu für RadfahrerInnen ist der Grüne Pfeil an Ampeln, der ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt. Die neue StVo schreibt vor, dass AutofahrerInnen beim Überholen von RadlerInnen, FußgängerInnen und E-Scootern einen Abstand von 1,5 Metern halten müssen, außerhalb von Orten 2 Meter. Bislang verlangte die StVO nur einen „ausreichenden“ Abstand.
Allerdings hatten Verkehrsgerichte bereits in der Vergangenheit den Mindestabstand von 1,5 Metern als angemessen festgelegt. Künftig gibt es ein Verkehrsschild für das Überholverbot von Zweirädern, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden soll. Laster mit mehr als 3,5 Tonnen dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, ansonsten drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Aus Sicht des Radexperten der grünen Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, wird die Novelle den Anforderungen an einen modernen Fuß- und Radverkehr nicht gerecht. „Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist noch lange nicht Priorität“, sagt er. Versäumt worden sei etwa, für die Einrichtung von Abbiegeassistenten an Lkws und Bussen zu sorgen. Diese Geräte warnen FahrerInnen, wenn sich Personen in ihrem toten Winkel befinden, und können so deren Leben retten.
„Die Einrichtung von Fahrradstraßen bleibt teuer und schwer“, kritisiert Gelbhaar. „Die Novelle ist das Gesetz gewordene Misstrauen gegen Entscheidern vor Ort.“ Sinnvoll sei allenfalls die Erhöhung der Bußgelder. Damit würden die Kommunen wenigstens nicht mehr draufzahlen, wenn sie Verkehrsverstöße ahnden.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen