Berlin hat jetzt ein Einwanderungsamt: „Der Name macht einen Unterschied“
Berlins Ausländerbehörde heißt nun Landesamt für Einwanderung – Engelhard Mazanke ist und bleibt dort Chef. Und erklärt, was künftig anders wird.
taz: Herr Mazanke, nicht wenige Menschen in dieser Stadt haben Angst vor der Ausländerbehörde. Wie fühlt man sich da als Chef?
Engelhard Mazanke: Diese Gefühle sind mir bekannt. Ich arbeite seit 16 Jahren in führender Position in dieser Behörde. Auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist diese Thematik natürlich vertraut. Deswegen versuchen wir seit 2004 mit vielen verschiedenen Methoden diesem Gefühl von Verunsicherung und von Angst bei Vorsprachen in der Ausländerbehörde zu begegnen.
Wie sieht das aus?
Wir öffnen uns. Zusammen mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege, dem Türkischen Bund und anderen haben wir schon vor Jahren hier ein Beratungszentrum eingerichtet. Jenseits der Ausländerbehörde können sich die Leute da beraten lassen, wenn sie Fragen haben oder nicht zufrieden sind mit unserer Dienstleistung. Zur Öffnung gehört auch, dass wir alle wesentlichen Informationen auf unsere Homepage gestellt haben: Wie bekomme ich einen Termin, wie läuft das Visumverfahren, wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Das steht alles auf der Homepage, auch in Englisch. Das hat sonst keine Ausländerbehörde in Deutschland.
An dem schlechten Image hat das aber nichts geändert.
Ich halte das Image dieser Behörde nicht für schlecht. Ich habe eine Lob- und eine Beschwerdedatei, die werte ich persönlich aus. Wir bekommen fast so viel schriftliches Lob, wie wir Beschwerden bekommen. Wir haben 2019 auf Antrag über 160.000 positive Entscheidungen getroffen – und 2.700 negative. Das heißt, die Quote, wo wir Nein sagen, beträgt 1,6 Prozent.
Wie erklären Sie sich dann die miserable Außenwirkung?
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ein Land, in dem Sie noch nie waren. Sie treffen auf eine Behörde, die nach Regularien handeln muss, die Sie nur als intransparent empfinden, weil das Aufenthaltsgesetz extrem komplex ist. Es ist das komplexeste Rechtsfeld im öffentlichen Recht nach dem Steuerrecht. Dann sind Sie verunsichert. Ich kann das nachvollziehen, dass unsere Kunden so empfinden, weil es für sie wichtig ist, was hier passiert.
Der Mensch Geboren 1963, wächst Mazanke in einem Dorf in der Nähe von Hannover auf. Nach dem Abitur leistet er seinen Wehrdienst bei der Marine ab. Von 1986 bis 1991 studiert er Rechtswissenschaft in Konstanz. Mazanke ist seit 1999 verheiratet und hat zwei Söhne. Von 1994 bis 2004 arbeitet der Beamte als Referent bei der Berliner Senatsverwaltung für Inneres mit dem Schwerpunkt Fachaufsicht über die Ausländerbehörde. Von 1995 bis 1998 war er zudem Dozent für Bürgerliches Recht und Verwaltungsrecht an der Verwaltungsakademie Berlin. Er wurde als Sachverständiger mehrfach im Bundestag gehört, zuletzt zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ im vorigen Sommer.eit dem 1. Januar 2020 ist die Berliner Ausländerbehörde, die bislang Teil des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten war, ein eigenständiges Landesamt für Einwanderung.
Das Amt ist mit ungefähr 470 MitarbeiterInnen das größte seiner Art in Deutschland und die erste Behörde mit „Einwanderung“ im Namen. Mit der Umbenennung will die rot-rot-grüne Landesregierung ein Signal aussenden, dass die Behörde einwanderungsfreundlicher und serviceorientierter werden soll. Dafür bekommt sie 73 MitarbeiterInnenstellen mehr – unter anderem für ein neues Referat für Beratung und Beschwerdemanagement sowie eineN unabhängigeN Ombudsfrau/-mann zur Überprüfung von Beschwerden. Zum anderen wird das neue Landesamt im Hinblick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gestärkt. Im Zuge dessen rechnet die Innenverwaltung jährlich mit 6.000 zusätzlichen EinwanderInnen in Berlin. (sum)
Für manche ist es existenziell.
Es geht um ihren Aufenthalt und ihre weitere Lebensperspektive in Europa, Deutschland, Berlin. Das ist keine Kleinigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als Mitarbeiter immer wieder verdeutlichen: Dort sitzt ein Mensch auf Augenhöhe, den muss ich auch so behandeln. Das heißt, ich muss im Gespräch berücksichtigen, dass er möglicherweise auch verunsichert ist oder Angst hat. Da arbeiten wir dran.
Wie sieht das aus?
Wir machen interkulturelle Schulungen, spezielle Schulungen etwa für den Umgang mit LGBTI- Geflüchteten, wir haben spezielle Beratungsangebote. Aber am Ende des Tages sind und bleiben wir ein Landesamt für Einwanderung – und dazu gehört, auch mal Nein sagen zu müssen.
Zu dieser Angst vor einem „Nein“ kommt schlechter Service. Antragsteller stehen teilweise immer noch mitten in der Nacht vor Ihrer Tür Schlange, um eine Wartemarke für einen Termin zu bekommen.
Wir bekommen jetzt mehr Mitarbeiter, wir arbeiten daran. Es gibt ganz viele Beispiele, wo wir versuchen, effizienter und transparenter zu werden und besser zu kommunizieren. Aber: Unsere Behörde wird sehr stark beansprucht, jedes Jahr haben wir 10 bis 15 Prozent mehr Kundenkontakte und neue Aufgaben. Es ist nicht leicht, das durch mehr Effizienz auszugleichen. Dazu kommt: Wir haben es im Schnitt zweimal jährlich mit neuen Gesetzespaketen zu tun.
Worauf wollen Sie hinaus?
Wir haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das geordnete Rückkehrgesetz, das Ausbildungsduldungs- und Beschäftigungsgesetz, das Integrationsförderungsgesetz. Das sind nur die Gesetze der letzten fünf Monate. Immer müssen wir alle Mitarbeiter neu schulen, die Formbriefe ändern, die Homepage anpassen, das Terminvereinbarungssystem ändern. Das bindet viel Kapazitäten. Bisher haben wir es aber immer rechtzeitig, wenn das Gesetz in Kraft tritt, geschafft.
Es war der CDU-Innensenator Frank Henkel, der Sie 2011 zum Leiter der Ausländerbehörde gemacht hat. Sagt das etwas über Ihre politische Einstellung aus?
Ich bin nicht zum Behördenleiter gemacht worden, sondern zum Abteilungsleiter.
Sie wissen, worauf wir hinaus wollen.
Direktor des neuen Landesamtes für Einwanderung bin ich unter dem rot-rot-grünen Senat geworden. Es stand im Gesetz, dass der Leiter der Ausländerbehörde auch Direktor des Landesamtes wird. Aber ich glaube, dass die Neugründung auch eine Anerkennung für die Arbeit war, die wir die letzten Jahre geleistet haben. Viele im öffentlichen Berliner Raum gucken zurzeit auf diese Behörde. Das ist auch ein Vertrauensbeweis.
Schwingt da eine Distanzierung zur CDU mit?
Überhaupt nicht. Ich bin seit 1994 in der Berliner Verwaltung und habe diverse Vorgesetzte und Senatoren erlebt.
Nach dem Motto: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?
Das ist keinesfalls meine Haltung. Ich bin seit fast 25 Jahren im Themenfeld Ausländerrecht, Asylrecht, Polizeirecht unterwegs. Sie können mir glauben, es ist das spannendste Thema, das ich kenne! Ich halte Einwanderung und Migration für das Schlüsselthema der gesellschaftlichen Entwicklung dieser Republik. Und dieser Stadt.
Das unterschreiben wir!
Mir fällt kein anderer Behördenleiter ein, mit dem ich tauschen möchte. Das ist eine der spannendsten Aufgaben und unglaublich wichtig, was wir hier tun.
Nach dem Abitur haben Sie Wehrdienst geleistet und waren Unteroffizier bei der Marine. Mit Befehl und Gehorsam sind Sie also bestens vertraut. Was sagt das über Sie?
Kennen Sie das Neue Nebelhorn?
Sie meinen das Stadtmagazin aus Konstanz, bei dem Sie mitgewirkt haben?
Richtig. Ich habe in Konstanz am Bodensee Jura studiert. In der Wohngemeinschaft, in der ich gewohnt habe, habe ich Menschen kennengelernt, die dieses Projekt Neues Nebelhorn gemacht haben. Sie brauchten einen Juristen. Und dann war ich mehrere Jahre neben dem Studium Teil des Redaktionsteams. Das hat mir unglaublich Spaß gemacht. Und ich habe da nicht befehlsgeleitet gearbeitet, ganz im Gegenteil.
Was für eine politische Ausrichtung hatte das Journal?
Sagen wir mal so: nicht konservativ (lacht). Wir haben uns mit dem Rechtsextremismus auseinandergesetzt oder mit der AStA- Reform. Wir haben uns sehr gerieben damals mit dem Bürgermeister in Konstanz. Es ging vor allem um Dinge wie die Umgestaltung der Stadt, um soziales Wohnen, den Autobahnausbau.
Sind Sie ein Linker?
Das ist mir zu festgelegt. Sie kennen bestimmt das berühmte Zitat nach dem Motto: Wer mit 20 Jahren nicht Sozialist ist, der hat kein Herz, wer es mit 40 Jahren noch ist, hat keinen Verstand. Wenn ich mit meinen Söhnen diskutiere, haben die sicher das Gefühl, ich sei konservativ. Wenn ich an Diskussionen mit meinem Vater Mitte der 80er denke, dann war der überzeugt, ich sei links. Aber das, was uns hier gerade in diesem Interview bewegt – die Migration – da geht es nicht mehr um links und rechts. Da geht es einfach nur darum, was dieser Stadt dient und wie wir Einwanderung steuern, die extrem wichtig ist.
Spielt für die Arbeit Ihrer Behörde eine Rolle, welcher Innensenator am Ruder ist?
Natürlich. Beim Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz haben wir es mit einem sehr komplexen Rechtsrahmen zu tun. Als Behörde müssen wir den ausfüllen, wie alle anderen Ausländerbehörden auch. Aber im Rahmen dieser Bundesgesetze gibt es immer eine Bandbreite von Auslegungen…
…Ermessensspielräume…
… und die gibt es manchmal mehr, manchmal weniger. Diese Ermessensspielräume gestaltet in erster Linie die Exekutive, in Berlin ist das der Senator für Inneres, der für Einwanderung zuständig ist.
Seit Dezember 2016 ist das Andreas Geisel von der SPD.
Und natürlich macht es etwas aus, welche politischen Vorgaben er macht, was diese Koalition vereinbart hat. Ich finde, dass das, was die letzten ein bis zwei Jahre unter Innensenator Geisel passiert ist, eine gute Entwicklung ist. Ich bin sehr zufrieden mit meinem Innensenator.
Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Ausländerbehörde schöpfe ihre Spielräume nicht aus?
Diese Kritik ist mir bekannt. Das kann richtig sein in einem Einzelfall oder vielleicht auch einmal bei einem Grundsatzthema. Aber häufig trifft die Kritik nicht.
Es gibt jetzt eine Experten-Kommission, die die Verfahrenshinweise überarbeitet, nach denen Ihre Mitarbeiter entscheiden und in denen Ermessensspielräume beschrieben sind. Der Flüchtlingsrat, der in dieser Kommission sitzt, kritisiert, viele Vorschläge im Sinne einer Liberalisierung seien abgelehnt worden.
Der Flüchtlingsrat hat in der Tat viele Vorschläge gemacht, aber nicht alle wurden von den übrigen Kommissionsmitgliedern geteilt. Von denen, die die Kommission übernommen hat, hat der Innensenator nicht alle angenommen, stimmt. Aber es gibt deutliche Veränderungen.
Zum Beispiel?
Wir haben in der Stadt zur Zeit fast 13.000 ausreisepflichtige Menschen, überwiegend im Status der Duldung. Diese Menschen haben keinen Zugang zu Beschäftigung, wenn sie es – so sagt es das Gesetz – zu vertreten haben, dass sie nicht abgeschoben werden können. Dabei geht es überwiegend darum, dass sie keinen Pass haben. Das ist ein Thema, dass den Flüchtlingsrat sehr umtreibt, und er hat immer wieder moniert, dass die Ausländerbehörde hier zu restriktiv vorgeht, nicht hinreichend berät und großzügiger sein könnte.
Und?
Die Ausländerbehörde hat nach Inkrafttreten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes ein neues Verfahren initiiert, das bundesweit einzig ist. Und zwar wird Ausreisepflichtigen, deren Duldung bald abläuft, 6 Monate Zeit gegeben, sich erneut um einen Pass zu bemühen oder zumindest nachzuweisen, dass sie sich darum bemüht haben. Für diese Zeit bekommen sie nun die Möglichkeit der Beschäftigung. Dieses Verfahren hat dazu geführt, dass derzeit nur noch 24 Prozent der Geduldeten nicht arbeiten dürfen – im Sommer vorigen Jahres waren es noch 46 Prozent.
Kritik gibt auch von Arbeitgebern, die einen Flüchtling als Lehrling anstellen wollen, der aber keine Ausbildungsduldung von Ihnen bekommt.
Wir haben derzeit rund 300 solcher Duldungen erteilt. Aber sie müssen immer differenzieren, was für einen Spielraum das Gesetz einer Ausländerbehörde überhaupt gibt. Und ich würde behaupten, die Berliner Ausländerbehörde schöpft ihn meistens mit am großzügigsten in der ganzen Republik aus. Aber ich verlange nicht, dass ein Mittelständler oder Ausbildungsleiter dieses Gesetz im Detail kennt. Ich verstehe, dass er verärgert ist, wenn er nach langer Suche endlich einen Azubi gefunden hat, wir dann aber sagen: Dieser Mensch kann laut Gesetz keine Ausbildungsduldung erhalten, weil er sich nicht erkennbar um einen Pass bemüht. Natürlich sagt der Arbeitgeber dann, was ist das für ein schlechter Service! Aber wir arbeiten eng mit den Unternehmensverbänden zusammen, um zu erklären, warum wir wie vorgehen.
Seit 1. Januar sind Sie nun Landesamt für Einwanderung. Was heißt das praktisch?
Zum einen haben wir 73 neue Stellen bekommen, teils für bestimmte Aufgaben, etwa eine andere Art von Beschwerdemanagement und intensivere Rechts- und Verfahrensberatung. Damit haben wir die Möglichkeit, Dinge dezidiert anders auszuprobieren. Zum anderen macht schon der Name einen Unterschied – für die Kunden, für den Blick auf die Behörde und für die Mitarbeiter. Deutsche Geschichte gibt es seit Otto dem Großen, seit ungefähr 1.000 Jahren. Und noch nie gab es eine Einwanderungsbehörde!
Das Zeichen ist schön, die Frage ist, was steht dahinter?
Das ist ein Name, das soll aber auch Anspruch sein. Alle, die sich mit Einwanderung befassen, wissen seit Jahren, dass wir eine Einwanderungsgesellschaft sind. Trotzdem haben wir uns mit dem Begriff immer schwer getan. Meine Prognose: In zwei, drei Jahren wird es diverse Ämter für Einwanderung geben. So wie dann vielleicht auch das Gesetz anders benannt wird. Immerhin: Jetzt haben wir erstmals ein „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Manche zweifeln ja, dass es spürbar mehr Einwanderung bringen wird, weil es zu kompliziert ist.
Das Gesetz ist zweifelsohne sehr kompliziert und dadurch wird auch das Aufenthaltsgesetz noch komplizierter. Aber das, was wir in Berlin seit Jahren machen mit der IHK, mit Berlin Partner, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im so genannten „Business Immigration Service“ (BIS), war die Blaupause für die zentrale Vorschrift des neuen Gesetzes, das das „beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren“ regelt.
Erklären Sie mal, bitte.
Ein normales Verfahren geht so: Will zum Beispiel ein Fotograf aus Georgien zum Arbeiten nach Berlin kommen, muss er sich erst einen Termin bei der deutschen Botschaft in Tiflis besorgen – das kann Monate dauern. Und er muss ein bürokratisches Prozedere durchlaufen, das er nicht kennt. Das alles könnte der künftige Arbeitgeber in Berlin, den der Fotograf vielleicht schon hat, viel leichter erledigen. Der weiß, wie deutsche Behörden funktionieren. Aber bislang wird er nicht gefragt. Im BIS kehren wir das um. Wir sagen dem Arbeitgeber, welche Papiere benötigt werden, machen alles fertig und schicken das an die zuständige Botschaft. Die muss nur noch prüfen und das Visum erteilen.
Und das klappt schon?
Nicht immer, aber häufig. Wo nicht, hat die Auslandsvertretung häufig Kapazitätsprobleme. Im Moment machen wir das für „High Potentials“, also Akademiker, Software-Ingenieure, Selbstständige. Das wollen wir jetzt ausweiten auf Auszubildende, Handwerker, Pflegekräfte, Krankenschwestern – alle, die mit einer Ausbildung nach Deutschland kommen.
Die Ausbildung muss aber vorher anerkannt werden.
Ja, das ist auch noch vorgeschaltet. Sie brauchen zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Sprachbescheinigung. Das ganze Verfahren ist selbst für einen deutschen Verwaltungsjuristen unglaublich komplex.
Also wird Einwanderung nun leichter – oder doch nicht?
Ich sage mal so: Wenn man das Gesetz anders gestaltet hätte, hätte es möglicherweise zu mehr Effizienz geführt. Dennoch: Dieses Gesetz ist ein Quantensprung.
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