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Plädoyer vor Europäischem GerichtshofSöder doch nicht in den Knast

Muss der bayerische Ministerpräsident in Haft, weil er Urteile zur Luftreinhaltung missachtet? Der EuGH-Generalanwalt meint: Nein.

Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder bleibt in Freiheit! Foto: Jens Schicke/imago

Karlsruhe taz | Das EU-Recht verlangt keine Zwangshaft gegen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und andere Amtsträger. Diese Position vertrat am Donnerstag der unabhängige Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Grund für das abstrus anmutende Verfahren vor dem EuGH: Seit 2012 wird in Bayern darum gestritten, ob in München Fahrverbote vorbereitet werden müssen, um Grenzwerte einhalten zu können. Bayerische Verwaltungsgerichte haben das angeordnet. Die CSU-geführte Landesregierung weigert sich jedoch. Zwangsgelder gegen sie blieben erfolglos, denn deren Höhe ist gesetzlich auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem zahlt das Land das Zwangsgeld an die Staatskasse, also an sich selbst.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat als Klägerin deshalb beantragt, Regierungschef Söder und/oder weitere Regierungsbeamte in Zwangshaft zu nehmen. Das wäre keine Strafe für Fehlverhalten, sondern ein Beugemittel, um die Umsetzung der Gerichtsurteile zu erreichen. In Baden-Württemberg hatte die DUH Anfang August einen ähnlichen Antrag gegen Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) gestellt.

In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist Zwangshaft zwar nicht vorgesehen. Aber die VwGO verweist bei Lücken auf die Zivilprozessordnung (ZPO), die die Zwangshaft für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen kennt. Auf dieser Grundlage wären bis zu sechs Monate Zwangshaft möglich.

Missachtung der Urteile „schwerwiegend“

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hielt diesen Weg aber nicht für gangbar. Der Gesetzgeber habe beim Verweis auf die ZPO nicht vor Augen gehabt, dass er hiermit Freiheitsentzug für Regierungsmitglieder ermögliche. Der VGH legte deshalb den Fall dem EuGH vor und bat um eine europarechtliche Einschätzung.

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe erklärte zwar die bayerische Missachtung der Gerichtsurteile für „schwerwiegend“, und Deutschland müsse auch „alle erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen, um die EU-Luftgrenzwerte einzuhalten. Dabei setzten aber die EU-Grundrechte Grenzen. Eine Zwangshaft sei nur möglich, wenn sie in deutschen Gesetzen vorgesehen ist. Das EU-Recht sei deshalb aber nicht zahnlos, so der Generalanwalt. Gegen Deutschland laufe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Der EuGH wird in einigen Wochen entscheiden. Wenn er dem Generalanwalt folgt, geht das Verfahren zurück an den VGH München, der die beantragte Zwangshaft dann voraussichtlich ablehnen wird.

Der letzte Absatz wurde nachträglich korrigiert. Jetzt wird dort auch auf das noch ausstehende EuGH-Urteil hingewiesen.

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8 Kommentare

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  • Ach was! & Na Servus. vgl 14. nov 16:40



    & Däh! Maa hett sich’s denge kenne.Gell.

    “ Der EuGH wird in einigen Wochen entscheiden. Wenn er dem Generalanwalt folgt, geht das Verfahren zurück an den VGH München, der die beantragte Zwangshaft dann voraussichtlich ablehnen wird.

    Der letzte Absatz wurde nachträglich korrigiert. Jetzt wird dort auch auf das noch ausstehende EuGH-Urteil hingewiesen.“

    kurz - Na bitte. Doch nicht umsonst gelebt.

    Na Mahlzeit

    unterm——- kann‘s mal sehn.



    Seinerzeit zu meinerzeit. Da hamer Europarecht ja nur en passant gestoppelt & später dann Käsebohrtechnik.



    Aber - hück gibt’s ja Lück.



    Die wollen das sogar richtig studeert ham.

    kurz2 - Tja. Kanns mal sehn.



    “Lütt beeten bitoo - säh de Amm & door harr dat Kinn open Henkel sheeten!“

  • Da wird unumwunden erkennbar, dass Lobbiisten weit mehr Einfluß haben wie ordentliche deutsche Gerichte.

  • Ein sehr vernünftiges Urteil in einer Welt, die zunehmend den Verstand verliert.

    • @MartinKlarblick:

      Ha noi! Die eine eine Frage -

      Urteil? Von nem Urteil steht da nix.



      Wissensmer - wie wir?

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Ein Reisender aus fernen Galaxien.



        Beam mich rein Scotty!

        www.youtube.com/watch?v=2omHTbotn9o

        www.youtube.com/watch?v=2FHWG16IZEA

        Große Klasse!!(alte Wortwahl)



        :):)

        • @05158 (Profil gelöscht):

          Danke für den Fisch 🎣

          “Der Kampf geht weiter“ H.R. 🗽 🗽 🗽

  • Bin nicht bewandert genug.

    Dachte aber - über die Vorlage entscheidet der EuGH & nicht der - unabhängig oder nicht - Herr Generalanwalt.

    Dachte - der gibt sein Votum vorab.



    Dann aber entscheidet - das Gericht odr?

    unterm— Anyway —



    Arbeit geht nicht aus - was her - but -



    “EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären“



    www.bverwg.de/pm/2019/66



    “… BVerwG 6 C 12.18 - Beschluss vom 25. September 2019



    Vorinstanz:



    VG Köln, 9 K 3859/16 - Urteil vom 20. April 2018 -



    &



    BVerwG 6 C 13.18 - Beschluss vom 25. September 2019



    Vorinstanz:



    VG Köln, 9 K 7417/17 - Urteil vom 20. April 2018 -

    kurz - frauman darf gespannt sein.

  • Tja. Animal Farm lesen.

    Regierungsmitglieder sind eben die Schweine, die bereits gelernt haben, auf zwei Beinen zu laufen. Wir VierbeinerInnen können in den Knast, die sind gleicher als wir.