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Der Fall Siegfried Mauser und #MeTooBussis für den Täter

Siegfried Mauser war eine Größe im Münchner Kulturleben – und er ist ein verurteilter Sexualstraftäter: Das bringen manche nicht zusammen.

Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, beim Prozess Foto: dpa

Mit einer Festschrift gratulierten 38 Autor*innen aus der Kultur- und Musikszene Siegfried Mauser zum 65. Geburtstag am 3. November dieses Jahres. Auf 470 Seiten wollten sie ihm „Respekt für seine unvergleichliche Lebensleistung“, für sein Werken und Wirken, für seine musikalische und wissenschaftliche Karriere zollen. Doch Mauser ist nicht nur Pianist, ehemaliger Rektor der Hochschule für Musik und Theater München sowie früherer Leiter der Musikabteilung der Bayerischen Akademie der Schönen Künste – er ist auch ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter.

Seitdem die #MeToo-Bewegung vor zwei Jahren aufgekommen ist, steht immer wieder die Frage im Raum, wie mit Kunstschaffenden umzugehen sei, denen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wird: Soll man Michael Jacksons Musik noch hören? R. Kellys Konzerte besuchen? Filme mit Kevin Spacey in der Hauptrolle ansehen? Während die einen auf eine Trennung von Werk und Autor*in pochen, setzen andere auf die „Cancel Culture“, also das Boykottieren als Reaktion auf ein (auch nur mutmaßlich) missbräuchliches Verhalten einer Person. Und häufig ist zu hören: Das müssen Gerichte entscheiden, nicht die Gesellschaft.

Im Fall von Mauser haben nun Gerichte entschieden – mehrmals wurde er wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Er ist der erste Verurteilte im Kontext von #MeToo in der deutschen Kulturszene.

Und wenn man am Umgang mit dem Fall Mauser ablesen möchte, wie sich unsere ­Gesellschaft seit der anhaltenden Debatte um Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt verändert hat, dann bietet sich ein erschreckendes Bild. Anstatt die Betroffenen zu schützen, wird der Täter gestärkt. Seine Taten werden verharmlost, Institutionen reagieren langsam, und viele Kulturschaffenden stehen Mauser auch nach der Verurteilung noch solidarisch und lautstark zur Seite.

Dabei ist spätestens seit dem 9. Oktober 2019 alles klar. An diesem Tag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Münchner Landgerichts aus dem Vorjahr bestätigt. Damit ist das Urteil zu einer Hafstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen dreifacher sexueller Nötigung einer Sängerin rechtskräftig. Die Sängerin hatte vergeblich versucht, einen Lehrauftrag an der Münchner Musikhochschule, an der Mauser bis 2014 Rektor war, zu bekommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Krüger und Enzensberger

Schon 2016 hatte das Amtsgericht München ihn in einem anderen Fall wegen sexueller Nötigung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Professorin Christine Schornsheim, die gemeinsam mit Mauser an der Musikhochschule in München tätig war, hatte das Verfahren in Gang gesetzt. Sie warf Mauser vor, sie 2009 in seinem Büro gewaltvoll bedrängt zu haben.

Leserbriefe an die SZ zeigen eine Szene, die mehr zum Täter als zu den Betroffenen hält

Das Urteil gegen Mauser wurde 2017 vom Landgericht bestätigt, allerdings wurde die Strafe auf neun Monate zur Bewährung und 25.000 Euro gesenkt. Doch auch nach dem Urteil bekam Schornsheim nicht vollen Rückhalt aus der Hochschule: Viele wollten sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen, ein Kollege äußerte ihr gegenüber sein Mitleid mit Mauser. So erzählt sie es ein Jahr nach dem Urteil in einem ausführlichen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Das Bild einer Szene, die mehr zum Täter als zu den Betroffenen hält, wird in Briefen an die Süddeutsche Zeitung noch deutlicher. Wenige Tage nach der ersten Verurteilung veröffentlichte die SZ unter der Überschrift „Münchens Kulturwelt ist entsetzt“ Stellung­nahmen zur Verteidigung Mausers. So schrieb Hans Magnus Enzensberger von Frauen, die wie „tückische Tellerminen“ seien und nur Rache nehmen wollen, weil ihre Karrieren nicht ­gefördert würden.

Der Klavierfabrikant Udo Schmidt-Steingräber spricht von „Mechanismen, die an Hexenverfolgung erinnern“, und für den früheren Hanser-Verleger Michael Krüger ist das Urteil „eine Blamage für die Justiz“. Dann fährt er fort: „Nichts, aber auch gar nichts in den letzten zwanzig Jahren, die ich Herrn Professor Mauser kenne, lässt eine solche ehrenrührige Unterstellung zu.“ Die Schlagrichtung aller Briefe ist klar: Mauser war ein so begabter Musiker, ein solches Verbrechen kann er überhaupt nicht begangen haben.

Die Leserbriefe wurden vor über drei Jahren geschrieben. Doch auch heute in der Festschrift findet sich diese Haltung unter den Gratulant*innen wieder. Vor allem das Vorwort der drei Herausgeber*innen, Dieter Borchmeyer, Susanne Popp und Wolfram Steinbeck, ist in die Kritik geraten. Mausers Gewalttaten werden in dem fünfseitigen Vorwort nur in einem Satz erwähnt und folgendermaßen umschrieben: „Sein bisweilen die Grenzen der ‚bienséance‘ überschreitender weltumarmender Eros hat für ihn schwerwiegende rechtliche Folgen gehabt.“

„Bienséance“ heißt in etwa Anstand und Etikette: verharmlosende Worte für sexuelle Nötigung. Nachdem in Medien Kritik an dem Versuch der Reinwaschung Mausers aufkam, reagierten die Herausgeber*innen in verschiedenen Interviews auf den Vorwurf. Borchmeyer, ehemals Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, verwies im Interview mit BR Klassik wiederholt auf Mausers Lebenswerk, anstatt sich zu entschuldigen. Die Formulierung des „weltumarmenden Eros“ tut er darin als scherzhaft ab. Herausgeberin Popp sagte gegenüber onetz.de, dass sie überzeugt sei, dass Mauser kein Gewalttäter sei.

Ein Gedicht für „Sigi“

Doch nicht nur Mausers Weggefährten halten an ihm fest, auch die Akademie tat sich mit seinem Ausschluss schwer. Neun Tage nach der Verurteilung hatte sie in einer Erklärung mitgeteilt, dass ein Ausschlussverfahren gegen Mauser eingeleitet werde. Drei Viertel aller ordentlichen Mitglieder hätten dem Ausschluss zustimmen müssen. Sechs Frauen, unter anderem die Kammersängerin Brigitte Fassbaender, hatten zuvor angekündigt, die Akademie zu verlassen, würde Mauser nicht ausgeschlossen werden.

Doch zu einer Abstimmung sollte es nicht kommen, denn Mauser kam ihnen zuvor und trat am 25. Oktober selbst aus. Doch wieso gab es nicht schon nach der ersten rechtskräftigen Verurteilung die Bestrebung, ihn aus der Akademie auszuschließen? Auf Nachfragen der taz bezeichnet die Leitung der Akademie das heute als Versäumnis.

In dieser Zeit, also bis Juli 2019, war Michael Krüger Leiter der Akademie. Krüger ist Schriftsteller, ehemaliger Geschäftsführer des Carl Hanser Verlags und genießt in der Literaturszene ein hohes Ansehen. So soll er in diesem Jahr die 30-jährige Jubiläumsfeier des Münchner Lyrik Kabinetts eröffnen. Für die Dichterin Birgit Müller-Wieland ein Grund, ihre Teilnahme am Lyrik Kabinett abzusagen.

In einem offenen Brief kritisierte sie Krügers Teilnahme. Zwei Gedichte, in der Festschrift und bei Facebook veröffentlicht, widmete er kürzlich „Sigi Mauser“. Müller-Wieland sieht in seinen Versen sexuelle Gewalt beschönigt und Betroffene verhöhnt, so sagt sie es gegenüber Deutschlandfunk Kultur. Eine Reaktion des Lyrik Kabinetts auf ihren offenen Brief habe es noch nicht gegeben.

Auch wenn viele Kunstschaffende es anscheinend nicht wahrhaben wollen: Das Urteil gegen Mauser ist rechtskräftig und eindeutig. Sobald die nötigen Unterlagen eingetroffen sind, wird Mauser zum Haftantritt geladen. Das teilt die Staatsanwaltschaft München auf Anfrage der taz mit. Es ist also wahrscheinlich, dass Mauser noch dieses Jahr seinen Gefängnisaufenthalt beginnen wird. Mauser verliert seine Freiheit und seine Pensionsansprüche, doch auch weiterhin werden sein „Lebenswerk“ in einer Festschrift gefeiert und seine Taten verharmlost. Der Fall Mauser, der ersten #MeToo-Verurteilte der deutschen Kulturszene, zeigt exemplarisch, wie kollektiver Täterschutz aussieht.

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22 Kommentare

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  • Ich habe für mich beschlossen, Werk und Biografie insoweit zu trennen, als daß ich geniale Werke mag, auch wenn ihr Urheber ein Schurke war. So sehe ich mit Entwürfe von Albert Speer (Nazi) an, und blättere auch mal im Büchlein von Ulrike Meinhoff (Mörderin).

  • Sehr geehrte Frau Schwarz,

    vielen Dank für Ihren Artikel in der taz vom 26.11.2019 „Der Fall Siegfried Mauser und #MeToo“.



    Die Reaktionen des Umfelds von Herrn Mauser haben mich sehr nachdenklich gemacht.



    Ich wünsche mir noch mehr Auseinandersetzung mit dem Thema „Trennung von Täter und Werk“. Was ist denn ein angemessener Umgang mit Werken von Straftätern? Welche Kriterien gibt es für die Beurteilung?

    • @Gänsesägerin:

      Was ist das Werk eines Kinderschänders oder eines Vergewaltigers "wert"?



      Da wurde ja ein anderer Mensch seiner Selbstbestimmung, seiner Kindheit, etc. beraubt.



      M. E. ist das Werk, das ja Ausdruck des Innersten eines Menschen ist, auf keinen Fall von diesem Angehörigen der Gattung Mensch zu trennen.



      Werk vs. Mensch|Schaffendenem gibt's nach meinem Dafürhalten nicht.



      Das ist für mich nicht zu trennen.



      Dieses Werk ist in meinen Augen so "beschmutzt", dass ich persönlich an diesem Werk nichts mehr, überhaupt nichts mehr finden kann.



      Genie und Wahnsinn. Wenn der Wahnsinn überhandnimmt, z. B. als verurteilungswürdige Starftat, die auch Menschen zutiefst beschädigt, dann ist für mich "Schluß mit lustig", denn ich werde es ganz sicher überleben und nicht vermissen, wenn ich diese "Werke" nicht mehr sehe, denn genießen kann ich sie danach schon lange nicht mehr.



      Meine Meinung.

  • Danke, für den Artikel Frau Carolina Schwarz!

  • Der Autorin ist zuzustimmen. So eindeutig hat man die Urteile leider nicht oft. Die Festschrift ist für die Tonne.

  • Solange ein Täter seine Strafe nicht verbüßt hat, ist seine soziale Ächtung gerechtfertigt. Aber was dann? Eine Resozialisierung muss möglich sein. Auch bei Sexualstraftaten ist eine lebenslange Ächtung nicht gerechtfertigt. Die angeführten Argumente lassen daran zweifeln.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Die Abteilung für Vereinfachungen mal wieder frisch am Werk. Da kommt es auf störende Einzelheiten nicht so an. Kevin Spacey zum Bleistift, der zu nichts verurteilt wurde.

    Macht nichts. Hauptsache behaupten. Vielleicht wird es irgendwann einmal wahr.

    Könnte die taz-Redaktion mal in einer internen Fortbildung deutlich machen, was der simple Unterschied zwischen VORWÜRFEN und BEWEISEN ist? Zwei, drei Leser und Foristen würden es danken.

    Zum Thema Scheinheiligkeit erst mal (noch) nichts. Sven Günther hat sich dazu dankenswerterweise artikuliert.

    Was die "Bussis für den Täter" angeht: soll der lieber lebenslang im Büßergewand durch München wandeln - oder gar emigrieren?

    Juristische Feinkenntnisse könnten nicht schaden, Frau Schwarz. Es gibt ein Leben vor und nach #Metoo.

    Was den mir bis eben unbekannten Herrn Mauser angeht: sobald er seine Haft antritt, sollte sich ein neues Projektionsobjekt gefunden haben. Ansonsten tritt ein Strukturvakuum ein. Die Folgen könnten verheerend sein. Steht auf keinem Beipackzettel.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Dass jene wie Spacey verurteilt worden wären, wird nicht behauptet. Im Artikel heißt es:



      "Seitdem die #MeToo-Bewegung vor zwei Jahren aufgekommen ist, steht immer wieder die Frage im Raum, wie mit Kunstschaffenden umzugehen sei, denen sexualisierte Gewalt VORGEWORFEN wird:"



      (Hervorhebung von mir)



      Konkret geht es im Artikel nachfolgend um Mauser, dessen Verurteilung und den Umgang mit seiner Person.

      • @Uranus:

        Manche Menschen wollen "Entlastung" erlangen, bevor sie selbst (sturkturelle, "männliche") Fehler eingestanden haben – und das als Übertragung auf Menschen, die in Artikeln erwähnt werden, ist m. E. völlig ungeeignet.



        Ich bewundere immer wieder Ihre Geduld. :) .

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Uranus:

        Ein netter Versuch. Ich hatte den Artikel mehrmals gelesen. ManN übersieht ja gelegentlich auch etwas. Vor allem im Alter.

        Wenn ich als Autor wie Frau Schwarz in einer Anklage gegen eine andere Person Namen nenne (Spacey), weise ich auf diese Person hin und baue sie in meine Gesamtstrategie ein.

        Ich hatte mich zum Umgang mit Herrn Mauser schon geäußert. Ihre Haltung erkenne ich noch nicht ...

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Dem Täter Mauser wird mensch mE mindestens nicht gerecht, wenn mensch ihn abfeiert.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @Uranus:

            Schon mal Begriffe wie Nebeneinander oder Dualität gehört?

            Nochmals: Herr Mauser wird nicht FÜR Taten gefeiert, sondern allenfalls TROTZ Taten.

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Zum einen wird das durchaus anders gesehen. Siehe Aussagen von Birgit Müller-Wieland:



              www.deutschlandfun...Aarticle_id=464125



              Zum anderen - so what! Fakt ist, er wird gefeiert und dies sogar im Zeitraum der Gerichtsverhandlungen. Offenbar ist aber ihn-trotz-der-Taten-feiern für Sie kein Problem, oder?

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @Uranus:

                Spät entdeckt. Dieser Topf wartet noch auf den passenden Deckel:

                Sie verwechseln - nicht zum ersten Mal übrigens - die handelnden Personen. Ich habe Herrn Mauser NICHT und nirgendwo gefeiert.

                Über das große Thema "Verantwortung" werde ich hier mit Ihnen nicht streiten. Für die Tat ist allein der Täter verantwortlich. Und durch das Gerichtsurteil ist dem in meinen Augen Genüge getan.

                Hier ist es EIN Mann.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Den Kommentar verstehe ich nicht. Hier geht es doch um einen konkreten Fall mit Verurteilung, nicht mit Behauptungen. Gut, den Verweis auf Spacey hätte man sich sparen können, aber um den geht es hier auch nicht.



      Ich finde es jedenfalls nicht okay, einem frisch verurteilten Straftäter noch Festschriften und andere Glorifizierungen hinterherzuwerfen.

      Und vielleicht mal auch an die Opfer denken statt von Büßergewand und Emigration zu sprechen?



      Alles, was verlangt wird, ist die Akzeptanz, dass auch begnadete Menschen sich wie Arschlöcher verhalten können und ihre Handlungen Folgen haben. Nicht nur für sie selbst, sondern auch für Opfer.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Frida Gold:

        Da Sie meinen Kommentar nicht verstehen, helfe ich Ihnen gerne weiter.

        Hier bei der taz gibt es eine - von der Anzahl her - ansehnliche Riege von AutorInnen, die jeden Anlass nutzt, um das ohnehin toxische Verhältnis zwischen den Geschlechtern weiter zu belasten. Dagegen schreibe ich an.

        Ein "frisch verurteilter Straftäter" ist eben nicht nur Straftäter, sondern etliches andere auch. Die "Glorifizierung", von der Sie hier schreiben, hat mit keiner Straftat etwas zu tun, sondern mit Mausers künsterischem Schaffen. Knapp daneben ist auch vorbei.

        Da sich die Opfer vermutlich nicht hier im Forum aufhalten, lassen wir sie mal außen vor. Und reden nur von uns - und über UNSERE Haltungen.

        Frau Schwarz möchte gerne einen rigideren Umgang mit Herrn Mauser. ICH NICHT. Seine Tat wird bereits durch die anstehende Haft geahndet.



        Von Mehrfachbestrafungen ist mir im Gesetz nichts bekannt.

        Falls Sie noch ZUSÄTZLICHE Strafen für Herrn Mauser möchten, steht Ihnen der juristische Weg jederzeit offen.

        Wie gesagt: ich kenne den Mann nicht, bin an ihm als Person NICHT interessiert. Umsomehr aber am Umgang mit seiner Tat. Die hier gezeigte Brunnenvergiftung werde ich niemals beschweigen.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Ich verstehe ihre Kommentare auch nicht.



          Der Artikel drückt nach meinem Empfinden das Unverständis aus dass hier von vielen offensichtlich "wichtigen" Personen versucht wird die Taten zu bagatellisieren oder zu relativieren.



          Mitleid mit dem Opfer das sich hier mutig verhalten hat fehlt offensichtlich.



          Hier den Unmut zu äussern ist berechtigt.



          Allzugerne kommt es in solchen Situationen mit sexualisierter Gewalt dazu dass die Opfer diskriminiert werden und der Täter sehr viel Verständnis erntet und unterstützt wird.



          Dass es in der TAZ eine Riege von AutorInnen gibt die das toxische Verhältnis zwischen den Geschlechtern belasten kann ich nicht nachvollziehen.

  • Mit vielem haben Sie recht. Aber wie sie Täter und unschuldige vermengen finde ich nicht ok.



    Spacey ist zum Beispiel nie verurteilt worden. Über das "warum" kann man sicherlich streiten. Aber ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat ist, das JEDER unschuldig ist bis die Tat bewiesen ist. Das sollten Sie viell. nicht vergessen. Schon weil jeder mal irgendwie unschuldig in eine blöde Situation kommen kann.

    • Carolina Schwarz , Autorin des Artikels, Ressortleiterin taz zwei
      @Sang:

      Hallo Sang, das wird in dem Text nicht miteinander vermengt, sondern der Unterschied klar gemacht, an den zwei Stellen, an denen Spacey & Co erwähnt werden:

      "wie mit Kunstschaffenden umzugehen sei, denen sexualisierte Gewalt VORGEWORFEN WIRD"



      und



      "(auch nur MUTMAẞLICH missbräuchliches Verhalten)

      Beste Grüße,



      Carolina Schwarz

  • Es gibt da ja noch mehr gruselige Leserbriefe in der SZ.

    "Da machen erwachsene Frauen geltend, sie seien vor 14, neun und fünf Jahren Opfer sexueller Übergriffe des Herrn Professor Mauser geworden und verlangen jetzt gerichtliche Genugtuung dafür. Davor haben sie willig geschwiegen, in der vagen Hoffnung auf Jobs und Liebesbeziehung mit dem Übeltäter, haben gar noch nach den Übergriffen freiwillig mit dem Übeltäter geschlafen, angeblich um dadurch das davor erlittene Unrecht zu "heilen". Jesses Gott. Ich höre schon den Aufschrei der "Me Too"ler, wenn ich behaupte, dass es Frauen wie diese sind, die Männern Mauserscher Prägung ihren Machtmissbrauch erst ermöglichen."

    Dr. B.M. Johanna Luber, Kreuzlingen/Schweiz

    www.sueddeutsche.d...u-fassen-1.3991895

    • @Sven Günther:

      Grund dafür, dass viele Betroffene sexueller Gewalt keine Anzeige erstatten, sind doch die abschreckenden Reaktionen darauf. Und dass es im Fall Mauser überhaupt noch zu Verfahren und Verurteilungen kam, lag einfach nur daran, dass die Strafverfolgungsbehörden in einem anderen und zu der Zeit aktuellen Fall am Mozarteum, in dem es um einen anderen mutmaßlichen Täter ging, ermittelt haben und eben auch ein Opfer Mausers befragt haben. Sie hat dann in der Befragung ihre Geschichte erzählt, woraufhin auch gegen Mauser ermittelt wurde. Es war dann auch nicht mehr nötig, dass sie noch Anzeige erstattet hat, denn in solchen Fällen müssen die Strafermittlungsbehörden tätig werden, auch dann wenn die Betroffenen das vielleicht gar nicht möchten. Und nachdem die Ermittlungen bekannt wurden, haben sich weitere Betroffene gemeldet, was auch nachvollziehbar ist, denn ihnen wurde klar, dass sie eben nicht allein dastehen. Also alles absolut nachvollziehbar!

      • @?:

        Ich verstehe ehrlich gesagt Ihren Kommentar nicht, vielleicht unterliegen wir einem nonverbalen Missverständnis.

        "Es gibt da ja noch mehr gruselige Leserbriefe in der SZ." Mehr war keine Eigenproduktion von mir, alles andere war ein Zitat aus dem Link mit Leserbriefen.

        Gruselig, lt. Duden, "Gruseln hervorrufend; schaurig, unheimlich"

        www.duden.de/rechtschreibung/gruselig

        Ich habe nirgends die Richtigkeit des Verfahrens in Zweifel gezogen oder dies Beabsichtigt.

        Mein Link mit den Leserbriefen ist nicht der Gleiche wie im Artikel, darum mein Post, es gab noch mehr dieser Aussagen.