Ortlieb gewinnt gegen Amazon vor BGH: „Irreführende“ Anzeigen
Wer bisher „Ortlieb-Fahrradtaschen“ googelte, bekam zuerst Konkurrenzprodukte von Amazon angezeigt. Der BGH macht dem nun ein Ende.
Amazon darf die Outdoor-Marke Ortlieb in Google-Anzeigen nicht mehr als „Lotse“ für ähnliche Angebote benutzen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und gab Ortlieb damit recht. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung.
Wer bei der Suchmaschine Google „Ortlieb Fahrradtasche“ eingab, dem wurde über der eigentlichen Google-Trefferliste oft ganz oben eine mit diesem Suchbegriff verknüpfte Anzeige von Amazon angezeigt. Unter der Überschrift „Ortlieb Fahrradtasche“ stand ein Link zu einer Amazon-Webadresse, in der auch die Wörter „Ortlieb“ und „Fahrradtasche“ auftauchten. Wer auf diesen Link klickte, erhielt eine Angebotsliste von Fahrradtaschen, wobei von 16 Angeboten fünf von Konkurrenten stammten, unter anderem von der Firma Vaude.
Gegen solche Amazon-Anzeigen klagte Ortlieb. Es sei eine irreführende Nutzung der Marke Ortlieb, wenn der interessierte Kunde dann auch zu Angeboten anderer Hersteller geführt wird. Amazon wies den Vorwurf zurück. In der mündlichen Verhandlung Anfang Juli verglich der Amazon-Anwalt den Online-Einkauf mit dem Besuch in einem Kaufhaus: Wenn ein Kunde Adidas-Schuhe suche, werde er vom Verkäufer auch ans Schuhregal geschickt, wo neben Adidas andere Marken stehen.
Doch der BGH entschied nun zugunsten von Ortlieb. Die Amazon-Anzeigen seien „irreführend“ gewesen. Dadurch wurde das Markenrecht von Ortlieb verletzt. Wenn Amazon-Anzeigen in der Überschrift und in der verlinkten Web-Adresse die Wörter „Ortlieb“ und „Fahrradtasche“ aufweisen, dann erwarte der durchschnittliche Käufer, dass ihm in der verlinkten Angebotsübersicht nur Fahrradtaschen von Ortlieb angeboten werden. Hätte Amazon in seiner Online-Anzeige als Überschrift lediglich das Wort „Fahrradtaschen“ gewählt, hätten in der verlinkten Angebotsübersicht auch Taschen von Vaude und von anderen Konkurrenzfirmen auftauchen dürfen.
Keine Rolle spielte in diesem Rechtsstreit, dass Ortlieb seine wasserdichten Fahrradtaschen nicht selbst bei Amazon verkauft. Ortlieb ist ein mittelständisches Unternehmen aus der Nähe von Ansbach (Franken) und wurde 1982 gegründet. (Az.: I ZR 29/18)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um Termin für Bundestagswahl
Vor März wird das nichts
Bewertung aus dem Bundesinnenministerium
Auch Hamas-Dreiecke nun verboten
Solidaritätszuschlag in Karlsruhe
Soli oder Haushaltsloch
Belästigung durch Hertha-BSC-Fans
Alkoholisierte Übergriffe im Zug
Wirbel um Berichterstattung in Amsterdam
Medien zeigen falsches Hetz-Video
Ringen um Termin für Neuwahl
Wann ist denn endlich wieder Wahltag?