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Gerichtsurteil zum Diesel-FahrverbotErste Autobahn für Diesel dicht

Ein Gericht ordnet für Essen ein Diesel-Fahrverbot auch auf der A 40 an. Die Entscheidung steht im Widerspruch zum Plan der Bundsregierung.

Tram bald vierspurig? Die A 40 bei Essen. Foto: dpa

BERLIN taz | Auch in Essen kommen Fahrverbote für ältere Diesel. Sie gelten in einer Zone, die 18 der 50 Stadtteile umfasst – einschließlich Teilen der vielbefahrenen Autobahn 40, dem sogenannten Ruhrschnellweg. Ab Juli 2019 dürfen dort nur noch Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 oder höher fahren, ab September 2019 nur noch Euro-6-Diesel. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und gab damit einer weiteren Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

In Essen wird der von der EU vorgeschriebene Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter an mehreren Messstationen überschritten. Der höchste Wert liegt bei 49 Mikrogramm. Auch für Gelsenkirchen, wo ein Maximalwert von 46 Mikrogramm gemessen wurde, ordnete das Gericht ein Diesel-Fahrverbot für eine Hauptverkehrsstraße an.

Diese Entscheidungen stehen im klaren Widerspruch zum Plan der Bundesregierung, Fahrverbote künftig zu beschränken. In einer Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die das Kabinett am Donnerstag verabschiedete, wird festgelegt, dass Fahrverbote bei Messwerten von bis zu 50 Mikrogramm künftig in der Regel als unverhältnismäßig gelten sollen.

Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch nannte diesen Plan „europarechtswidrig“. Die schwarz-rote Regierung bestreitet das und verweist darauf, dass die Vorgabe nicht verbindlich sei. Sei bedeute lediglich, dass bei geringer Überschreitung eine Einhaltung auch durch andere Maßnahmen als Fahrverbote erreicht werden könne.

Genau das sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seiner aktuellen Entscheidung aber anders. Das Fahrverbot sei „notwendig, um eine schnellstmögliche Einhaltung des seit nahezu neun Jahren verbindlichen Grenzwertes zu erreichen“, heißt es.

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