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Abschiebung von Sami A.Rückholung oder 10.000 Euro Strafe

Tunesien will Sami A. nicht an Deutschland rücküberstellen. Das Verwaltungsgericht droht der Ausländerbehörde mit einer saftigen Geldstrafe.

Innenminister Stamp (FDP) muss liefern: Die SPD hat ihm einen Brief mit vielen Fragen geschickt Foto: dpa

Tunis/Düsseldorf rtr/dpa | Tunesien will den unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobenen mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Als Grund nannte ein Vertreter der tunesischen Justiz am Dienstag, dass Sami A. womöglich eine Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe. Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde, der Nachrichtenagentur Reuters. „Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben“, ergänzte er. Dafür gebe es keine Grundlage.

Vorwürfe von Sami A. in einem Interview der Bild, dass er in Tunesien mit Folter rechnen müsse, wies Sliti zurück. „Wir bestätigen, dass das nicht geschehen wird“, erklärte er. „Wir bestätigen, dass die Rechtssprechung unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind“. Und mit Blick auf den Inhaftierten machte Sliti die Position klar: „Er ist ein Bürger dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess“.

Sami A. war vor gut einer Woche von Düsseldorf aus in sein Heimatland ausgeflogen worden. Allerdings hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber erst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat die Rückholung des Mannes angeordnet, dagegen wurde beim OVG Münster Beschwerde eingereicht.

Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen droht der Ausländerbehörde der Stadt Bochum nun mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, falls Sami A. nicht bis zum 31. Juli 2018 zurückgeholt würde. Die auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Pressemitteilung enthält dazu folgende Erklärung: „Bei ihrer Entscheidung stellte die Kammer maßgeblich darauf ab, dass die Ausländerbehörde in den zurückliegenden 10 Tagen nach eigenen Angaben nichts Substantielles unternommen hat, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken.“

SPD im Landtag will Rückkehr verhindern

Weiter heißt es, dass bislang mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum aktuellen Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation des Antragstellers an die tunesischen Behörden gestellt worden seien und dass diese Maßnahmen nicht ausreichten.

Die SPD-Opposition im Landtag will eine Rückkehr des als Gefährder eingestuften Tunesiers verhindern. Die Vize-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag gebeten, sich um eine diplomatische Zusicherung Tunesiens zu bemühen, dass Sami A. in seiner Heimat menschenrechtskonform behandelt werde.

Die CDU/FDP-Landesregierung habe sich mit der eiligen Abschiebung auf einen „rechtlich sehr zweifelhaften Weg“ begeben, schrieb Kapteinat in einem Brief an Maas. Gleichwohl würde es auch die SPD begrüßen, wenn Sami A. „nicht mit erheblichem Kostenaufwand“ nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, nur weil Tunesien sich weigere, die diplomatische Zusicherung zu geben.

Die SPD hat weitere Fragen an die Landesregierung. So will die Opposition in einem Brief an Innenminister Stamp wissen, wann der Minister erstmals Kenntnis davon hatte, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an einem Eilbeschluss zur Abschiebung von Sami A. arbeitete. In dem Fall hätte Stamp wissen müssen, dass es jederzeit eine Entscheidung auch gegen eine Abschiebung hätte geben können, sagte Kapteinat.

Sieben Gefährder sind in NRW zur Zeit ausreisepflichtig

Unklar sei auch, warum das Gelsenkirchener Gericht nicht über den vom Ministerium in Abstimmung mit der Bundespolizei gebuchten Abschiebeflug am 13. Juli informiert worden war. Relevante Informationen dürften bei einem bevorstehenden Gerichtsbeschluss nicht vorenthalten werden.

In NRW sind derzeit sieben ausländische Gefährder „vollziehbar ausreisepflichtig“, wie aus einer Antwort von Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht. Die tatsächliche Rückführung sei aber von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten abhängig, betonte Reul.

Mit ihrer Antwort räume die Landesregierung „erfrischend ehrlich“ ein, dass die von ihr geplante Ausweitung des Polizeigewahrsams für Gefährder auf bis zu einen Monat überhaupt keinen Mehrwert für die innere Sicherheit bringe, kommentierte die Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Schäffer. „Die bisherige Argumentation, man könne Gefährder in diesem einen Monat abschieben, fällt wie ein Kartenhaus zusammen.“

Die Verlängerung des Polizeigewahrsams bei der anstehenden Änderung des Polizeigesetzes sei „nicht nur verfassungsrechtlich hoch bedenklich, sondern substanzlose Showpolitik“.

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34 Kommentare

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  • "Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden."

    Bestand denn eine Informationspflicht?

  • 10000 Euro Strafe für eine Behörde - irre ich mich, aber das zahlen somit wir Steuerzahler.

  • Die Sache sollte einfach zu den Akten gelegt werden. Interessiert eh niemanden.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    10'000 Euro? Das ist keine Strafe, das ist ein Angebot. Diese Investition hätte sich in kürzester Zeit amortisiert.

    • @80576 (Profil gelöscht):

      Auch wieder wahr…

  • In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen heißt es wörtlich: "Da es bisher an tauglichen Schritten zur Rückholung des Antragstellers fehle, könne sich die Antragsgegnerin auch nicht auf eine tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung berufen."

    Das ist Unfug. Wenn die Rückholung nämlich tatsächlich unmöglich ist, dann gibt es auch keine "tauglichen Schritte zur Rückholung". Vielmehr sind im Falle einer Unmöglichkeit der Rückholung alle Schritte zur Rückholung untauglich. Logik scheint nicht Sache des Gerichts zu sein.

    • @Budzylein:

      Dass es an tauglichen Schritten bisher fehlt, muss nicht heißen, es gäbe keine.

    • @Budzylein:

      Ja wie?

      Der Versuch ist nicht strafbar! Woll.



      Auch nicht beim Denken!;)

      kurz - Nur Mut - das wird!;))



      Gern&Dannichfür.

      unterm-----



      kl. Öffentlicher - Besser nicht - erst öh Versuchen! Gell.

      kurz - Behaupten/Lügen/Vorspiegeln/



      Hinterslichtführen (wie ja grad!) ist



      Exekutiv-Handwerk as usual IM AA ff.



      &



      Das wissen insbesondere asylgestählte -



      Richter nur zu genau! Aus Erfahrung!

      unterm-----zudem



      Entsinne mich gut an einen Schriftsatz des VM - anläßlich BW-Teilnahme Kosovo-Bombardierung im Rahmen der NATO! Vom Brutalfeinsten - (von der Scharping-Lüge “Hufeisenplan" mal ganz ab - wa!)

      'Nein. Es gebe keine Kollateralschäden!' Whow! Da hatten sie grad u.a. die chinesische Botschaft weg gebombt!

      Ob die Rückholung unmöglich - oder selbiges interessengeleitet nur behauptet wird - ist ja grad fraglich!



      Diplomatie ist schwierig - aber möglich.



      klar - Herr Lasset sieht das halt anders.



      Schonn. Aber die Exekutivseite hat sich ja selbst ins Abseits der Hinterlistigen & Unglaubwürdigen gezielt gespielt!



      Ha noi. Liegt halt "im Salz!" Woll.

      & mal vulgo



      Bescheißer - insbesodere staatliche schlimme Finger ham bei VG-Richters traditionell schlechte Karten! wg



      "Nur Recht & Gesetz unterworfen - & so!" Woll.



      &



      Das - ist auch gut so*!*

      • @Lowandorder:

        Ergänzung: Denn wenn die Rückholung nicht unmöglich sein sollte, könnte sich die Antragsgegnerin sowieso nicht auf Unmöglichkeit der Rückholung berufen.

      • @Lowandorder:

        Ja, ob die Rückholung unmöglich ist oder nicht, mag fraglich sein. Aber das VG Gelsenkirchen meint, dass sich die Antragsgegnerin auch unter der Voraussetzung, dass die Rückholung tatsächlich unmöglich sein sollte, nicht darauf berufen könne, weil sie keine "tauglichen Schritte zur Rückholung" unternommen habe. Und darin liegt der Unfug.

      • @Lowandorder:

        JA will nicht woll Moin Prost. Ei guude!

  • Was mich an dem Vorfall echt wundert ist die Tatsache, daß das Gericht hier eine Geldbewehrung an die Rückholung koppelt. Das ist m.E. eine Kompetenzüberschreitung. Das Gericht versucht hier Politik zu machen, was ihm nicht zusteht, oder ?

  • Was genau verursachte Kosten in Höhe von 35.000 Euro?

    • @Karavanserai:

      Der Flug? Personalkosten für die Abschiebung? Polizei-Escort?

      • @Nicky Arnstein:

        Wirtschaftlich ist das nicht.

        • @Karavanserai:

          Sami A lebte vom Staat, was grob gerechnet 15-18000 pro Jahr bedeutet. Wenn er also noch länger als 2 Jahre lebt, war es wirtschaftlich.

          • @Gerald Müller:

            Ich würde behaupten, dass unser Staat eher organisatorische Mängel hat und das der Grund für die hohen Kosten ist. Bei Polizeikontrollen in meiner Nähe stehen auch immer 10 Polisten plaudernd herum, während einer die Autos zur Korntolle herauswinkt und 2 gerade ein Auto kontrollieren. Braucht der Staat für 3 Beamten, die gerade aktiv arbeiten, wirklich noch weitere 10, die den anderen zuschauen?

            • @Karavanserai:

              Die organisatorischen Mängel verzeichne ich auch an vielen anderen Stellen der Hauptstadt. Beispiel Berliner Straßenreinigung (BSR). Wenn sie erfolgt, sieht man eine Gruppe von 6 Hansels: einer fegt, 5 stehen herum, quatschen, telefonieren und rauchen. Ich weiß ja nicht, wo Sie wohnen, aber in Berlin gibt es wahrlich keinen Polizeiüberschuss. Im Gegenteil. Und auch die Ämter sind unterbesetzt und arbeiten im Schneckentempo. Aber jetzt sind wir ganz schön vom Thema abgekommen... :)

  • Die Abschiebung kostete 35.000 Euro.



    Die Rückholung stelle ich mir nicht billiger vor. Also zahlt die 10.000 und laßt Sami A. in Tunesien

  • Zum Skandal der unrechtmäßigen Abschiebung kommt jetzt also noch eine Justizposse.

    Ist das Gericht von allen Arten Nachrichten abgeschlossen? Oder wie kommt es, dass das Gericht nicht mitbekommen hat, dass Tunesien den Mann nicht rausgeben will? Und wie kommt man auf den abstrusen Gedanken, dass die Ausländerbehörde in Bochum irgendeinen Einfluss auf die Entscheidungen in Tunis haben könnte?

    Statt Steuergelder mit solchem Unfug zu verschwenden, sollte sich die Justiz lieber um die Ermittlung und Bestrafung Derjenigen kümmern, die die unrechtmäßige Abschiebung angeordnet haben.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Statt Steuergelder mit solchem Unfug zu verschwenden, sollte sich die Justiz lieber um die Ermittlung und Bestrafung Derjenigen kümmern, die die unrechtmäßige Abschiebung angeordnet haben."

      oder dafür sorgen, dass die, die schon längst hätten abgeschoben werden müssen, nun auch abgeschoben werden

      • @Nicky Arnstein:

        Ach, Herr (Frau?) Arnstein arnsteint mal wieder. Tatsache ist wohl, dass derzeit weit mehr AsylbewerberIinnen zu unrecht abgelehnt werden als umgekehrt.

        Ihre übliche Behauptung, so elegant zwischen den Zeilen gestreut, wir würden in Fällen ersaufen, die "schon längst hätten abgeschoben werden sollen" wird nicht dadurch wahrer, dass sie oft wiederholt wird. Lediglich die altbekannte Pegida und AfD-Rhethorik (die jetzt vielleicht der CSU das Genick bricht? -- nicht alle Menschen sind so dumm, darauf hereinzufallen).

      • @Nicky Arnstein:

        Einfach an die Gesetze halten. Das reicht schon.

  • "Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen droht der Ausländerbehörde der Stadt Bochum nun mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, falls Sami A. nicht bis zum 31. Juli 2018 zurückgeholt würde. "

    Die Bochumer Ausländerbehörde muss also jetzt nach Tunesien reisen und in einer Nacht- und Nebel-Aktion den als Gefährder eingestuften Islamisten befreien und nach Deutschland entführen, sonst müssen die € 10.000 aus der Portokasse zahlen? Und wer bekommt dann die 10.000 EUR? Fließen die wieder ins Staatssäckel zurück oder kriegt das Sami's Familie oder gar der Ex-Bin-Laden-Leibwächter.

    • @Nicky Arnstein:

      Versuchens doch mal als -

      Skriptschreiber bei - doch doch!



      Arschlöcher für Deutschland!



      Die sind auch so schenkelklopfkrachert



      Als Echolette - dient bekanntlich - woll!



      Die 'chole Birne. Gellewelle!



      Nur Mut. Das wird!



      Gern&Dannichfür!

      unterm----



      Jau. Nehme 5% auf alles - & ab an Amnesty!



      Dank im Voraus. Spendenquittung garantiert! Na - Si'cher dat. Normal.

      • @Lowandorder:

        Wie schon in einem Beitrag an Sie von mir adressiert: Ich bin ein Freund klarer Aussagen und Worte. Wenn Sie mir was sagen möchten, dann bitte in präzisen, möglichst hochdeutschen Sätzen und nicht so gewollt komisch verklausuliert. Das ist mir persönlich zu anstrengend.

        • @Nicky Arnstein:

          Ja wie? "Klare Aussagen*¿*"

          Ha noi. Was Sie darunter verstehen!



          Is ja von Ihnen ausreichend dargestellt.



          Auf das Niveau möcht ich eher nich so.



          &



          Meins …- sagense “…ist mir persönlich zu anstrengend." No. Hamse ooch nu klargestellt. Wen wundert's - gell*¿!*



          Na - Si'cher dat. Da mähtste nix - so fix!



          Normal.

      • 2G
        2730 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Wie wär's denn endlich mal mit (Gegen-)Argumenten statt pseudolyrischem Gestammel? Ich bin gespannt und freue mich die Perlen der Weisheit.



        Um es einfacher zu machen: Wenn die Tunesier den Kollegen nicht rausrücken wollen, was genau soll die zuständige Behörde tun?



        Ein Bußgeld für die Abschiebung - könnte ich noch nachvollziehen. Ein Bußgeld für eine Unmöglichkeit? Aaaaah, ich verstehe: Wenn mich das Gericht verurteilt, unbedingt fliegen zu können und ich tue es nicht, wird ein Bußgeld fällig, oder? Und dann darf die reale Welt nicht mal über spinnerte Juristen i.e. Richter lachen? Weil's noch ein Bußgeld gibt? Mei mei mei...

        Aber zurück zum Anfang: Hl. St. L&O, erleuchte uns... rein katolsch warrn.

        • @2730 (Profil gelöscht):

          Na Sie - gehn doch eh zum Lachen in den Keller & Wie bei der faz - hinterher gut abstauben! Gell. Sonst schimpft Mutti wieder - das helle Sofa usw ;))

          Aber. Sie glauben gar nicht!



          Was plötzlich geht! & Mal davon ab - daß die festgesetzte Summe - nach oben ja noch dazu offen ist! Je nach weiterem Behördenverhalten im Zweifel!

          & locker -



          Mal aus der Kiste - wa!



          "Das machen wir aber nicht!"



          Vernahm ich - zwar AuslR geübt - aber noch was neu im AsyslR - bass erstaunt!



          Zu nem Beschluß - Abschiebehaft beenden! - Upps. “Dann vollstreck ich das eben! Wirsing!" (Jau. Hatte keine Ahnung wie!) & Däh. Aachener Kollege verklarte dem Greenhorn das!



          & Däh!



          "Ja. Ihr Beschluß ist vollzogen! ???



          Ja der Kollege ist vom StD angwwiesen worden!" So geht's halt manchmal auch

          kurz - Du steckst nicht drin.



          Selbst wennste drinsteckst!



          &



          Ansonsten - Vossibär ---dazu ---



          “…Zur möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung von Sami A., der früher angeblich Leibwächter des inzwischen getöteten Al-Kaida-Terrorchefs Osama bin Laden gewesen war, wollte Voßkuhle keine abschließende Bewertung abgeben, da die Umstände noch nicht ganz aufgeklärt seien. Grundsätzlich sagte er aber: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“

          www.taz.de/Verfass...eber-CSU/!5523560/

          Ha noi. Schaunmer mal!



          Dann Sehgnmers scho!



          &



          Nu & Sie Mr. Kaninchenschlau - sind ja eh leicht zu unterhalten!



          Liggers.

    • @Nicky Arnstein:

      Zwangsgelder fließen in die Staatskasse.

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    „Bei ihrer Entscheidung stellte die Kammer maßgeblich darauf ab, dass die Ausländerbehörde in den zurückliegenden 10 Tagen nach eigenen Angaben nichts Substantielles unternommen hat, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken.“

    Welche "substantiellen" Maßnahmen kann die Ausländerbehörde der Stadt Bochum gegenüber einem souveränen Staat ergreifen? Ein wenig erinnert das Verhalten der Kammer an Trotzreaktionen von Kindern an der Supermarktkasse.

  • Ist ja langsam Kafkaness!



    Das Gericht fordert die Rückführung, Tunesien gibt seinen Staatsbürger nicht frei, hält komischerweise erst mal nichts von einem deutschen Gerichtsbeschluss (wie unglaublich!) und ermittelt gegen ihn (wie unerwartet!). Und am besten: scheinbar wird in diesem konkreten Fall nicht gefoltert, was ja wiederum das hypothetische Argument für die Duldung gewesen ist.

  • Irgendetwas stimmt hier nicht. An einer Stelle heißt es im Artikel:

    "Die SPD-Opposition im Landtag will eine Rückkehr des als Gefährder eingestuften Tunesiers verhindern. "

    Ein paar Zeilen später:



    "Gleichwohl würde es auch die SPD begrüßen, wenn Sami A. „nicht mit erheblichem Kostenaufwand“ nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, nur weil Tunesien sich weigere, die diplomatische Zusicherung zu geben."

    Was will die SPD denn jetzt?

  • 10.000 € Strafe? - Super, d.h. man schiebt unerwünschte Menschen einfach ab ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten und bucht den genannten Betrag von einem Staatskonto auf ein anderes - wenn der Bürger das mit Geldstrafen doch auch so halten könnte!