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Umfrage zu Missständen in StällenGeheimaufnahmen kommen gut an

Tierschützer nehmen in Ställen unerlaubt Bilder von Missständen auf. Eine Umfrage zeigt: Die meisten Menschen in Deutschland finden das legitim.

In einen Stall einsteigen und heimlich filmen: So decken Aktivisten immer wieder Tierquälerei auf Foto: Ariwa

Berlin taz | Die meisten Menschen in Deutschland halten es für gerechtfertigt, dass Tierschutzorganisationen durch heimliches Filmen in Ställen Tierleid aufdecken. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid hervor. Am Donnerstagabend will der Bundestag über einen Antrag der FDP debattieren, der solche Recherchen mit Hilfe des Steuerrechts erschweren soll.

Auftraggeber der Umfrage sind die Verbände Ariwa, Animal Equality, Deutsches Tierschutzbüro, Peta, Soko Tierschutz und Tierretter.de, die selbst immer wieder Undercover-Aufnahmen von Missständen in landwirtschaftlichen Betrieben veröffentlichten.

Demnach unterstützen 82,5 Prozent der Befragten diese Methode. 85 Prozent sprachen sich für stärkere Kontrollen für Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben aus. Für die Studie wurden den Auftraggebern zufolge vergangene Woche 1.012 Menschen im Alter von mindestens 14 Jahren befragt.

CDU und FDP dagegen fordern, Aktivisten zu bestrafen, die für Undercover-Aufnahmen heimlich landwirtschaftliche Betriebe betreten. Außerdem wollen sie Organisationen, die entsprechendes Filmmaterial veröffentlichen, die Gemeinnützigkeit entziehen.

In diese Kerbe schlägt auch der FDP-Antrag im Bundestag. Demnach soll das Plenum die Regierung auffordern, sich gegen die Gemeinnützigkeit von Verbänden einzusetzen, die „gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen“. Wahrscheinlich wird die Vorlage zunächst in einen Ausschuss verwiesen.

FDP: Tierrechtler legen Axt an den Rechtsstaat

Gero Hocker, agrarpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, begründete den Antrag im Gespräch mit der taz so: „Ich glaube, dass das die Axt an den Rechtsstaat legt, wenn privatwirtschaftliche Organisationen Funktionen übernehmen, die eigentlich von den Veterinärbehörden übernommen werden müssten“. Die Tierschützer entgegnen darauf, dass der Staat diese Aufgabe nicht genügend erfülle und deshalb durch ihre Aufnahmen politischer Druck erzeugt werden müsse.

Peta-Rechtsexperte Edmund Haferbeck glaubt nicht, dass der Antrag, wenn er denn durchkäme, die juristische Lage ändern würde. Schon jetzt würden die Finanzbehörden Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit entziehen, wenn diese zu Straftaten aufrufen. „Außerdem hat das Oberlandesgericht Naumburg geurteilt, dass das Einsteigen in Ställe nicht strafbar ist, wenn dabei Missstände aufgedeckt werden, zu denen vorher Hinweise zum Beispiel durch Whistleblower vorlagen“, so Haferbeck.

Peta sei sowieso nicht angreifbar. „Wir veröffentlichen nur noch Videos, die von anderen aufgenommen wurden.“ Die Organisation habe ihre „Ermittlungsabteilung“ bereits 2013 aufgelöst. Ähnlich argumentiert zum Beispiel das Deutsche Tierschutzbüro.

Anders als oft behauptet handelt es sich beim Eindringen in die Ställe meist nicht um „Einbruch“. Denn diesen definiert beispielsweise der Duden folgendermaßen: „gewaltsam in ein Gebäude, in einen Raum oder Ähnliches eindringen (um etwas zu stehlen)“. Gewalt ist aber meist nicht nötig, um viele Ställe zu betreten: Sie sind oft nicht abgeschlossen. Es gibt auch keine oder kaum Fälle, in denen Landwirte den Aktivisten angekreidet hätten, etwa Türen aufgebrochen zu haben oder etwas gestohlen zu haben. Rechtlich wird den Aktivisten deshalb in der Regel nur Hausfriedensbruch vorgeworfen. Aber auch das hat vor Gericht meist nicht Bestand.

Gewalt ist aber meist nicht nötig, um Ställe zu betreten: Sie sind oft nicht abgeschlossen

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, wie weit die Forderungen mancher Politiker, allen voran der FDP-Fraktion und der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, am Willen der Bevölkerung vorbeigehen“, so die sechs Tierrechtsverbände. „Immer wieder zeigen neue Fälle, dass die behördlichen Tierschutzkontrollen nicht wirksam sind. Dass nun das Aufdecken von Missständen durch Tierrechtsorganisationen gezielt bekämpft werden soll, ist ein Skandal und deckt sich nicht mit der Überzeugung der deutschen Bevölkerung“.

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22 Kommentare

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  • Aus eigener Erfahrung!!!

     

    Wie in der Diskussionsrunde von einigen gefordert, die Filme oder Berichte erst einmal den Veterinärämtern vorzulegen, bevor sie an die Presse gehen, ist sehr häufig das Ende der Geschichte!

     

    Es werden vorgelegte Bericht und Filme nicht weiter verfolgt und auf Anfrage auch sehr häufig nicht mehr wiedergefunden, sie sind in der unendlichen Tiefe der Verwaltung verlustig gegangen!

     

    Derartige Filme oder Berichte erst der Presse vorzulegen und nicht einem Amt, ist durchaus legitim, wenn man von einer Veröffentlichung ausgehen will, denn ansonsten macht man sich die Mühe ja nicht!

     

    Der Filz zwischen den Landwirtschaftlichen Betrieben und den zuständigen und ausführenden staatlichen Organen ist fast undurchdringlich!

     

    Auch lässt oft die Qualifizierung der Mitarbeiter sehr zu wünschen übrig.

    Es wurden schon Leute zu Strafen verdonnert, weil sie ihre Ziegen angeblich nicht angemeldet hatten!

    Trotz Nachweis, dass die Ziegen Kamerun Schafe waren, mit Anmeldung, sollten 5000,- Euro Strafe gezahlt werden.

    Des Weiteren forderte eine Veterinär Medizinerin des Veterinäramtes, man solle seinen Pferden doch gefälligst Ohrmarken verpassen!?

    Wer sich ein bisschen mit Pferden auskennt, der weiß, dass Pferde Fluchttiere sind, die völlig durchdrehen würden, wenn man denen eine Ohrmarke verpassen würde!

    Aber diese studierte Medizinerin anscheinend nicht, droht aber eine Strafe von 15.000 Euro an, wenn man ihren Bescheid nicht sofort umsetzt. nachmehrmaliger Beschwerde wurde sie denn doch entlassen, so viel zu den zuständigen Ämtern zum Tierwohl!

     

    Unwissenheit, Unterbezahlt, zu Wenige und eventuell auch sehr Nachsichtig gegen entsprechende Entlohnung! Hat es auch einige Fälle in der näheren Vergangenheit!

     

    Warum dieses Gebaren der Tierschützer jetzt auf drängen einiger Politiker abgestraft werden soll, ist doch völlig klar.

     

    Gäbe es nicht diese ständigen Lobbyeinsprachen, wäre die Politik in unserem Land in allen Bereichen viel weiter am Idealpunkt für das Volk!?

    • @urbuerger:

      Das klingt alles sehr nach Aluhutträger.

      • @Berg Wertung:

        Mehr fällt Ihnen nicht ein?

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...ich wünsche mir Bilder, von gequälten und zu Tode gefolterten Tieren auf jeder Wurst, jedem Stück Fleisch etc. in sämtlichen Läden dieser Republik!

    • @81331 (Profil gelöscht):

      ...und von allen Folgen: hungernde (2017: >810.000.000) und verhungernde/verhungerte (2017: ~20.000.000) Menschen, sowie Zerstörung sämtlicher Lebensgrundlagen allen (auch die der Menschen) Lebens!

  • Das OLG Naumburg hat kürzlich einen Freispruch von Tierschutzaktivisten bestätigt, die in einen Stall eingedrungen waren und eklatante Verstöße gegen das TierSchG dokumentiert hatten: der begangene Hausfriedensbruch sei aus § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) durch das höherwertige Interesse, die Tiere zu schützen, gerechtfertigt. (§ 34 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.") Selbst mit einem von der FDP und CDU-Klöckner favorisierten neuen Straftatbestand für "Stalleinbruch" würde ein Freispruch wie der in Naumburg nicht verhindert werden können, da der rechtfertigende Notstand als allgemeine Rechtsnorm weiter Gültigkeit hätte. Sollte diese Rechtsnorm (im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Massentierhalter) ausgehebelt werden, würde das in der Tat die "Axt an den Rechtsstaat" legen, wie FDP-Hocke so schön formuliert.

    • @Elke Petermann:

      Sie sollten sich das Urteil vielleicht vollständig durchlesen und nicht nur die möglichen Rosinen rauspicken. Aber vielleicht verstehen Sie auch nur nicht die Zusammenhänge. Weiterhin kann man wohl kaum von Notstand reden, wenn Aufnahmen Monate später erst mal an die Presse verkauft werden. Auch haben Manipulationen (siehe z.B. Zoo Hanover) nichts mit Notstand zu tun.

      • @Berg Wertung:

        @BergWertung: Vielleicht verstehst du ja selbst die Zusammenhänge nicht, worauf der Umstand hindeutet, dass du die Kritik an der Elefantenhaltung im Zoo Hannover ineinssetzt mit den hier (und in besagtem OLG-Urteil) zur Rede stehenden Hausfriedensbrüchen. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

         

        Dass die in Ställen gefertigten Filmaufnahmen über die Medien öffentlich gemacht werden , halte ich für sehr sinnvoll und legitim, da nur so entsprechender Druck zur Änderung der Verhältnisse aufgebaut werden kann. Dass das eine Zeit dauert, bis das Material gesichtet, juristisch bewertet und in einem passenden Medium untergebracht ist, ist bedauerlich, aber nachvollziehbar. Und selbst dann passiert ja zunächst mal gar nichts.

         

        Dass "Aufnahmen Monate später erst mal an die Presse verkauft werden", ist eine infame und durch nichts belegte Unterstellung, mit der der Einsatz der TierrechtsaktivistInnen diskreditiert werden soll.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Wer Subventionen bekommt sollte auch seinem Geldgeber, also uns allen, Rechenschaft über die Verwendung ablegen müssen. Dazu gehören sicherlich auch Bilder aus Ställen, Viehtransporten und Schlachthöfen.

  • Haferbeck ist Rechtsexperte? Der ist Landwirt mit Diplom. Mich würde interessieren welches Finanzamt aus diesem Grund schon einmal die Geinnützigkeit aberkannt hat. Auc die Aussage zum Urteil des OLG Naumburg ist so nicht richtig. Das OLG hat klar gesagt, dass das Eindringen ein Straftat darstellt und unter Umständen der Notfallparagraph ziehen könnte. Dieses Urteil ist bestimmt kein "Freibrief" wie Herr Haferbeck hier suggerieren will.

     

    Das PETA seine "Rechercheabteilung" aufgelöst hat ist richtig, ändert nichts aber an der Tatsache das PETA solche Videos benutzt, evtl gegen Entgelt entgegennimmt. Zumal die Durchführenden wahrscheinlich die Gleichen sind. Schließlich gehörten Mülln und Böckling auch zum "Rechercheteam".

     

    Es mag sein das es nur Hausfriedensbruch ist. Das ist aber auch eine Straftat. Auch Ställe gehören zum Privatbesitz und zur Privatsphäre. Wer damit einverstanden ist muss auch mit der Überwachung des eigenen Grundstücks einverstanden sein. Jeder Polizist benötigt für die Überwachung eine richterliche Genehmigung. Privatleuten sollen dies außerhalb des Rechts erlaubt sein?

  • 82,5% finden es legitim, dass Menschenrechtsorganisationen heimlich in Pflegeheimen filmen, um möglicherweise vorhandene Missstände aufzudecken.

     

    Die Filmaufnahmen brauchen den zuständigen Behörden natürlich erst zugespielt zu werden, nachdem die Presse den Fall ausreichend ausgeschlachtet hat.

    • @Harald Müller:

      Ich kann mich an solche Aufnahmen in dem Magazin „Monitor“ (ARD) erinnern. Ohne solche Beweise glaubt sonst niemand, wie schlimm es tatsächlich ist.

       

      Derartige Aufnahmen werden akzeptiert, weil sie die WAHRHEIT zeigen. Die Menschen würden gern mehr WAHRHEITEN im Fernsehen sehen und in den Zeitungen lesen können. Man kann diese Bilder gar nicht oft genug zeigen. Diese Zustände gehören abgestellt - schnellstmöglich.

  • Das ist nichts gegen den Rechtsstaat.

    Es werden keine Ställe abgefackelt. (Man will die Tiere ja nicht braten.) Dann wäre es ein umgehend es Rechtsstaates.

     

    Diese Maßnahmen greifen in die Aufgaben der unterfinanzierten Veterinärämter ein. Wären diese nicht unterfinanziert, dann müsste das nicht geschehen. Die Veterinärämter sind jedoch nicht teil der Justiz.

     

    Letztlich ist dies die Privatisierung der Überwachung. Und hier muss man einfach mal sagen, hier stimmt der Satz, Privat kann besser und günstiger (Es ist für Lau) Also warum unterstützt die FDP diese Privatisierung nicht? Achja sie kriegen kein Geld dafür. Ich vergas ist ja FDP und CDU. Umweltschützer geben zu wenig Geld für Lobbyarbeit aus.

    • @Sascha:

      Ein (genaueres) Hinsehen der Tierärzte ist auch gar nicht erwünscht. Hierzu veröffentlichte DIE ZEIT vor kurzem einen äußerst lesenswerten Artikel:

      https://www.zeit.de/2018/24/tierschutz-landwirtschaft-schlachthoefe-amtstieraerzte-veterinaeramt/komplettansicht

       

      Zitate daraus:

       

      „Amtstierärzte sollen kontrollieren, dass Tierbetriebe ordentlich arbeiten. Decken sie jedoch Missstände auf, werden die Veterinäre angefeindet und bedroht."

       

      "Sie berichten von Morddrohungen, von Mobbing, von willkürlich anmutenden Versetzungen und politischer Einflussnahme. Die Berichte deuten darauf hin, dass es in Deutschland ein Vollzugsdefizit gibt, das von den Behörden nicht nur in Kauf genommen, sondern gefördert wird.“

       

      Das deckt sich im Übrigen mit dem, was ein Minister vor einiger Zeit am Rande einer Veranstaltung berichtete: Danach hätten ihm ehemalige bayerische (Bio-)Kontrolleure mitgeteilt, sie seien dazu angehalten gewesen, bei den Kontrollen "nicht so genau hinzuschauen". Insbesondere ging es hierbei um verbotene Elektroleitungen, die "Bio"-Hühner daran hindern sollen, den Freilauf zu nutzen.

  • Ob es eine Mehrheit bei Umfragen für solche Aufnahmen gibt sollte doch irrelevant sein.

     

    Oder wird die TAZ jetzt auch bei Fragen der Abschottung vor Flüchtlingen usw. plötzlich die Mehrheitsmeinung aufgreifen, die es unbedingt umzusetzen gilt?

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    Dass auf die Frage nach der Legitimität überwiegend mit Ja geantwortet wurde, hätte man nicht eigens abzufragen brauchen. Welcher Mensch mit gesundem Menschenverstand würde vor einer Ampel auf einem Feld stehenbleiben, die dauerhaft rot zeigte?

     

    Das Problem ist in der Tat, dass die Ampeln dieser unmenschlichen Tierproduktion dauernd auf rot stehen und die Produzenten und der Gesetzgeber uns weismachen wollen, alles sei im grünen Bereich.

     

    Ganz allgemein: mit der FDP und CDU hätte man offenbar auch wenig Aussicht auf Erfolg, wenn es darum ginge, gegen die Vernichtung der Demokratie Widerstand zu leisten, der nicht gesetzlich verbrieft ist. Wofür bloß das F und das C bei diesen beiden Parteien steht...?

  • 82% finden auch das ungefragte Betreten einer Wohnung gut, um IT Geräte von eventuellen Staftätern mit Spionagesoftware auszustatten.

     

    82% finden auch gut, wenn bei den Nachbarn genauer hingeguckt würde.

     

    82% finden es nicht gut, wenn ihre Grundrechte, Unverletzlichkeit der Wohnung, von privaten Interessengruppen verletzt würden.

    • @fly:

      Das Betreten von Ställen kann man nicht mit dem Schutz der Wohnung und der Privatsphäre gleichsetzen.

       

      Ihre 82%-Annahmen sind durch nichts belegt sondern eine reine Unterstellung.

    • @fly:

      Husch, zurück in den Stall!

  • Wieso sollte der Staat da irgendwie reagieren? Die Betreiber können doch selbst Rechtsmittel einlegen?

    • @Berta:

      Wenn der Staat etwas unternimmt, müssen Sie (also der Steuerzahler) das bezahlen und nicht das Unternehmen. Das ist der Grund.

      Frei nach dem Motto: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren!

    • @Berta:

      Lobby- um nícht zu sagen Bananenrepublik eben....