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Haftstrafe wegen Brand im Knast

Ein 24-jähriger Afghane wurde wegen Brandstiftung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hatte in seiner Gefängniszelle in der JVA Billwerder in Hamburg Feuer gelegt, weil er abgeschoben werden sollte

Von Marthe Ruddat

„Ich habe Todesangst gehabt“, sagte Abdol A. vor Gericht. Er habe zunächst Reinigungsmittel getrunken. Dann zündete er die Matratze und Bettwäsche in seiner Zelle in der JVA Billwerder an, um sich nach eigener Aussage das Leben zu nehmen. A. sollte am nächsten Tag, am 31. Mai 2017, nach Afghanistan abgeschoben werden.

Das Amtsgericht Bergedorf verurteilte den 24-jährigen Afghanen am Mittwoch unter anderem wegen Brandstiftung zu zwei Jahren Haft. Das Schöffengericht ging dabei von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte sei wegen seiner anstehenden Abschiebung ganz besonders aufgewühlt gewesen. Dennoch entsprach das Gericht mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Das Urteil begründete das Gericht unter anderem mit den Vorstrafen des Angeklagten. Als er das Feuer in der Zelle legte, saß A. eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung ab. Als verurteilter Straftäter gehört er damit zu der Personengruppe, die wie so genannte Gefährder aus Hamburg abgeschoben werden.

Für alle anderen afghanischen Staatsbürger ist die Abschiebung wegen der brisanten Sicherheitslage vor Ort ausgesetzt. Am Tag von A.s geplanter Ausreise starben bei einem Anschlag in Kabul mehr als 150 Menschen. Die für den selben Tag geplanten Abschiebungen wurden deshalb nicht durchgeführt.

Abdol A. erfuhr erst zwei Tage vor dem geplanten Termin durch die Mitarbeiter der JVA von seiner Abschiebung. Der zuständige Abteilungsleiter sagte vor Gericht aus, er habe das entsprechende Schreiben schon in der vorherigen Woche gesehen. Allerdings sei dies nach Feierabend gewesen, weshalb A. nicht sofort informiert wurde. Ob der Angeklagte aus taktischen Gründen oder wegen der Arbeitsabläufe im Gefängnis erst so spät von seiner Abschiebung erfuhr, sei jedoch nicht aufzuklären, so der Richter.

Er erklärte auch, dass keine Zweifel an den familiären Umständen des Angeklagten bestünden. A. hatte vor Gericht angegeben, dass sein Vater jahrelang mit dem US-Militär zusammengearbeitet hatte. Sein Onkel sei deshalb von den Taliban getötet, sein Vater schwer verletzt worden. Auch für ihn selbst bestünde bei einer Rückkehr nach Afghanistan Lebensgefahr. Aus Verzweiflung habe er versucht sich das Leben zu nehmen. Sein Anwalt sprach von einem Appellsuizid, einem Selbstmordversuch, um auf die eigene prekäre Situation aufmerksam zu machen.

Es sei aber nicht Aufgabe des Gerichts gewesen, über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung zu entscheiden, sagt der Richter. Durch das Feuer in seiner Zelle habe A. auch andere Menschen gefährdet und erheblichen Schaden angerichtet. Würde das Gericht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen, hätte der Angeklagte mit einer höheren Haftstrafe rechnen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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