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Kommentar ProstituiertenschutzgesetzDieses Gesetz ist überflüssig

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Das neue Prostituiertenschutzgesetz tritt Anfang Juli in Kraft. Dass es tatsächlich Sexarbeitende schützt, ist mehr als zweifelhaft.

Stehen sie nur an, um sich vom Chef das Betriebskonzept zeigen zu lassen? Foto: dpa

S tellen Sie sich mal Folgendes vor: Eine Prostituierte geht zu ihrem Chef, einem Bordellbetreiber, und sagt, sie wolle jetzt mal das Betriebskonzept sehen. „So was müssen Sie doch haben, Boss!“ Oder malen Sie sich diese Szene aus: Ein Mann kommt aus einem Bordell, draußen stehen zwei Beamte und sagen: „Zeigen Sie uns bitte Ihr benutztes Kondom.“

Finden Sie komisch? Das ist voller Ernst. Die Pflichten zur Vorlage eines Betriebskonzepts für ProstitutionsstättenbetreiberInnen und zum Benutzen eines Kondoms für Freier stehen im Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft treten soll. Darin steht auch, dass Prostituierte sich künftig anmelden und zudem regelmäßig gesundheitlich beraten lassen müssen.

Vielen SexarbeiterInnen geht das – Achtung, Wortwitz – gegen den Strich. Sie fürchten eine Art Sex-Stasi, staatliche Willkür und eine moralisch stark aufgeladene Sicht auf einen Lebensbereich, der laut Statistischem Bundesamt einen Jahresumsatz von rund 14,6 Milliarden Euro hat.

Andererseits: Was ist gegen eine Kondompflicht zu sagen, die sowohl Prostituierte als auch Freier insbesondere vor Krankheiten schützt? Was spricht gegen Transparenz bei der Sexarbeit, um die sich nicht nur viele (Sex-)Mythen ranken, sondern die eng verbunden wird mit Kriminalität, Drogen, Zwangsprostitution und Menschenhandel?

Nichts. Aber ob das Prostituiertenschutzgesetz tatsächlich Sexarbeitende schützt, ist fraglich. Was, wenn sich Prostituierte der Anmeldepflicht widersetzen, illegal arbeiten und damit unsichtbar werden? Dann haben die Behörden erst recht keine Kontrolle über das, was im Rotlichtmilieu passiert. Das wiederum könnte Menschenhandel und Zwangsprostitution Vorschub leisten, statt sie einzudämmen, so, wie das mit dem Gesetz beabsichtigt ist.

Was, wenn Prostituierte illegal arbeiten und damit unsichtbar werden?

In Schweden ist Prostitution seit vielen Jahren verboten. Mit dem Resultat, dass es dort laut einer EU-Studie jetzt mehr sexuell Ausgebeutete gibt als früher.

In Deutschland ist Prostitution seit 2002 legalisiert durch das Prostitutionsgesetz. Dadurch können sich SexarbeiterInnen ganz offiziell bei Kranken- und Rentenkasse anmelden und sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Sie können auch gegen SexkäuferInnen klagen, die nicht zahlen wollen. Drei knappe Paragrafen, die das Wichtigste längst regeln.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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24 Kommentare

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  • Eines der dümmsten Argumente gegen das Verbot der Prostitution: "Das hat noch nie funktioniert, es wird immer Prostitution geben."

     

    Nach dieser Logik würde man auch die Ermordung von Menschen legalisieren müssen (hat es immer schon gegeben, wird es auch zukünftig geben).

     

    Es geht darum welche Zeichen und Grenzen eine Gesellschaft setzt. Leider setzt unsere Gesellschaft in den letzten 20 Jahren nur noch fatale Zeichen.

    • @Alfred Vail:

      Ebenso unlogische wie falsche Ansicht...Grundlage einer (jeglichen) Legalisierung oder Verbotes ist das Grundgesetz! Die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikel 2 darf ausschließlich von der persönlichen Freiheit (bzw.grundrechten) eines anderen eingeschränkt werden. Auf Freiwilligkeit basierende Prostitution bzw. Deren Inanspruchnahme hat allein deswegen legal zu sein! Bei Mord z.b. nicht gegeben (Recht auf körperliche Unversehrtheit). ein Umstand der (of toppic) z.b. auch auf das BtMG zutrifft, welches das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ebenfalls verfassungswidrig einschränkt, sofern wir von volljährigen, mündigen Bürgern sprechen...ich hoffe geholfen zu haben...

  • Richtig schwer wird das Leben hingegen für die Betreiber der Prostitutionsgewerbe, denn sie müssen zum Beispiel überprüfen, ob die selbständig bei ihnen arbeitenden Prostituierten eine gültige Anmeldebescheinigung haben und regelmäßig zur gesundheitlichen Beratung gehen. Sie müssen jetzt auch regelmäßig (zeitnah) Buch führen, wer an welchen Tagen gearbeitet hat usw. (das Finanzamt lässt grüßen).

     

    Auch, daß die Anmeldedaten automatisch ans Finanzamt übertragen werden, ist sinnvoll. Es gibt Prostituierte die am Tag 500 bis 1000 Euro verdienen (und nicht etwa in Nobel-Bordellen, sondern in ganz normalen FKK-Clubs) und keinen Cent an Steuern zahlen.

     

    Für übertrieben halte ich hingegen, dass auch Frauen die im Bereich der erotischen Massage (mit Happy Ende) arbeiten zukünftig als Prostituierte eingestuft werden, obwohl sie theoretisch sogar noch Jungfrau sein könnten. Einfach miserabel geregelt ist der Schutz des ungeborenen Lebens. Auch eine hochschwangere Prostituierte erhält die Anmeldebescheinigung.

     

    Das größte Problem aber ist, dass die öffentlichen Verwaltungen zur Zeit überhaupt nicht in der Lage sind das Gesetz umsetzen. Es fehlen weiterhin Vorgaben aus dem zuständigen Bundesministerium und die entsprechenden Länderverordnungen (Ausnahme: NRW). Und es fehlt an Personal in den Ordnungsämtern, die voraussichtlich zuständig sein werden. Und es fehlt vor allen Dingen an Dolmetscher. Die Prostituierten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sowohl das Informationsgespräch (Ordnungsamt) als auch die gesundheitliche Beratung (Gesundheitsämter) in einer ihnen verständlichen Sprache stattfindet.

     

    Es ist alles sehr komplex und es wird noch Jahre dauern, bis ALLE (Behörden, Betreiber, Prostituierte, Freier) wieder ihren Platz gefunden haben, aber danach ist vielleicht das älteste Gewerbe der Welt in der Tat transparenter und weniger kriminell organisiert, als dies nach Ansicht unserer Parlamentarier heute offensichtlich der Fall ist.

    • @Theodor Varasker:

      Kleiner Widerspruch: Eine Frau, die offensichtlich schwanger ist, erhält keine Anmeldebescheinigung. Es gibt aber faktisch natürlich keinen Mutterschutz, weil der sich auf ein Angestelltenverhältnis bezieht. Und die Frauen sind ja praktisch alle selbständig. Verboten ist allerdings, dass mit Schwangeren geworben wird.

  • Es gibt sicherlich kein Gesetz, das allen Beteiligten gerecht wird und es gibt am Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sicherlich auch einiges auszusetzen. Aber es kann nicht oft genug gesagt werden, dass es kein Gesetz zur Gängelung der Prostituierten ist, wie oft behauptet wird. Sie erhalten wesentlich mehr Rechte, was die Arbeitsbedingungen angeht und einen rechtlich in der Bundesrepublik einmaligen Sonderstatus. Jeder Selbständige muss ein Gewerbe anmelden. Die Prostituierten müssen es zukünftig nicht mehr. In allen möglichen Ausweisen und Pässen muss jeder Bürger seinen echten Namen angeben.Prostituierte dürfen in der Anmeldebescheinigung einen Alias verwenden. Sie erhalten Einsichtrechte in die Betriebs- und Veranstaltungskonzepte und wissen somit zukünftig, auf was sie sich einlassen. Sie haben das Recht auf einen schriftlichen Vertrag mit den Betreibern und sie unterliegen keiner Kleiderordnung und keinen Preisvorgaben mehr – was heute alltäglich ist.

  • Nur ein paar Fragen: Wie viele Frauen/Männer sind als Prostituierte sozialversicherungspflichtig angestellt? 5, 10, 100, 1000? Viele beziehen im Moment ALG I, weil sie keine "Stelle" gefunden haben? 10, 5, 0? Wie oft wurde seit 2002 der nicht gezahlte Lohn eingeklagt? Einmal? Zweimal? Dreimal?

     

    Das Prostitutionsgesetz von 2001 ging doch völlig an der Realität vorbei - und noch mehr an der heutigen Realität.

     

    Zehntausende Armutsprostituierte aus Südosteuropa haben eben KEINE Absicherungen, sind NICHT krankenversichert und wenn es hart auf hart kommt, bleibt ihnen von dem schwer verdienten Lohn ein TASCHENGELD, weil der Zuhälter, "Freund" oder "Wohnungsvermieter" das meiste abkassiert.

    • @Gerhard Schönborn:

      Und glauben Sie wirklich, dieses neue Gesetz hilft denen?

      • @Artur Möff:

        Ein Schritt in die richtige Richtung ist der Kondomzwang. 1. Der stärkt die Frauen. Sie können nun jeden Freier, der Sex ohne Kondom wünscht (Und das sich die meisten!), erklären, dass er sich strafbar macht. Gut ist daran, dass sich die Strafandrohung ("bis zu 50.000 Euro") nur gegen den Sexkäufer richtet. 2. Sex ohne Kondom kann den Frauen in Zukunft nicht mehr so einfach in den Bordellen aufgezwungen werden. Bisher ist das in vielen Bordellen in der einen oder anderen Weise die Regel. 3. Alle Werbung für Sex ohne Kondom ist ebenfalls verboten. - Wer kann das schlecht finden? Gut, die Sexkäufer. Aber für die Frauen ist das eine richtig gute Regelung. Aber die taz macht sich darüber einfach nur lustig. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Autorin von der Realität und den Zwängen der Frauen in der Prostitution nicht den geringsten Schimmer hat - oder einfach nur ignorant ist.

      • @Artur Möff:

        Sicher, ohne "Führerschein" gibt es Mecker. Der Betreiber der Einrichtung ist ebenfalls dran. Fragt sich nur wie intensiv das von den Behörden geprüft wird.

        • @Alexander Stein:

          Preislisten für "Sex mit/ohne Kondom" müssen jedenfalls aus dem Internet verschwinden. Vermieter von Wohnmobilen können den Frauen nicht mehr offen vorschreiben, dass sie für Sex mit Kondom weniger verlangen müssen. Wenn die Bordelle ihnen weiterhin Sex ohne Kondom vorschreiben, riskieren sie (vielleicht nicht in Berlin, aber sicher in Bayern oder Baden-Württemberg) ihren Weiterbetrieb.

  • Irgendwie kann man es bei dem Thema auch keinem Recht machen.

    Die einen wollen Prostitution gleich ganz verbieten, die andern am liebsten gar nichts regeln.

    Die von Rot-Grün gebrachte Legaslisierung scheint durchaus segensreich zu sein, im Gegensatz zu den weltfremden Verboten à la Schweden und anderswo.

    Wenn Prostitution also irgendwie als mehr oder weniger 'normales' Gewerbe betrachtet werden soll, dann aber bitte auch mit den Reglementierungen, die Gewerbe in Deutschland nunmal mit sich bringt. - Jeder Brötchenverkäufer braucht ein Gesundheitsattest.

    Vermutlich wird das die Aufsplitterung in legale und billigere 'halblegale' Prositution begünstigen, aber die gibts auch so schon. Legalisieren und dann wegsehen ist jedenfalls zu einfach.

  • Der Beitrag ist wenigstens zutreffend als Kommentar bezeichnet und "darf" daher einseitig usw. sein.

     

    1. Ab 1. Juli sind die Flatrate-Häuser verboten. Wenn mensch sich diese Häuser anschaut und Umsätze ermittelt, dann dürfte klar sein, dass dort Armutsprostitution bei "Umsätzen" von vielleicht 20 Euro für Oralverkehr mit Spermaschlucken u. ä. nicht nur aus gesundheitlichen Gründen keine "gute" Idee für Prostituierte darstellte.

     

    2. Durch die Kondompflicht darf logischerweise nicht mehr damit geworben werden, dass kein Kondom benutzt werden muss.

     

    Klar ist, dass gar nichts gut geregelt ist.

     

    "Freiwillige Prostitution" in D ist immer noch Armutsprostitution vor allem durch Frauen aus Osteuropa und Afrika und durch drogenabhängige Frauen.

     

    Mensch muss dazu nicht in ein Bordell gehen, sondern es reicht, die sog. "Hurenforen" und die Selbstanpreisungen im Internet anzuschauen.

     

    Dass Prostituierte in Zeiten von HIV (und den offensichtlich verdrängten Gefahren durch Hep usw.) überhaupt nicht mehr zu Untersuchungen müssen, dürfte im Übrigen ein noch anzugehendes Problem sein.

     

    Ein Verbot von Prostitution, unter Anwendung des Art. 1 GG eigentlich zwingend erforderlich, dürfte aber wohl erst dann erfolgen können, wenn wir z. B. Drogenkonsum nicht bestrafen und die "Wertschöpfung" nicht kriminellen Banden überlassen.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @Christoph Stolzenberger:

      "Ein Verbot von Prostitution, unter Anwendung des Art. 1 GG eigentlich zwingend erforderlich"

       

      So ein absoluter zusammenhangloser Unsinn. Der Art. 1 GG hat überhaupt nichts damit zu tun. Wenn zwei erwachsene, mündige Personen sich beide aus freiem Willem zum Sex verasbreden - egal ob mit oder ohne Gegenleistung wie direkte oder indirekte Bezahlung (Der Drink an der Bar oder das Date im Restaurant ist ja auch nichts anderes als eine Bezahlung) - dann ist das absolut mit den Prinzipien der sexuellen Selbstbestimmung und Vertragsfreiheit vereinbar und darf nach logischen Erwägungen nicht verboten werden.

    • @Christoph Stolzenberger:

      'Verbot von Prostitution' so ein Quatsch. Das hat in der ganzen Weltgeschichte noch nie funktioniert.

      Gerade die Drogen zeigen doch, dass mit Verboten in diesen Metiers nur den Kriminellen geholfen ist. Bei Drogen wie bei der Prostitution sind Verbote nur hilfloser Ausdruck bürgerlicher Doppelmoral, bei der nicht sein kann was nicht sein darf.

    • @Christoph Stolzenberger:

      In unserer angeblich so frei(zügig)en Gesellschaft prostituieren sich nicht nur Sexarbeiterinnen aufgrund eines mehr oder weniger realen Armutsrisikos. Auch andere Menschen üben eklige, die Gesundheit gefährdende oder unmoralische Jobs aus um über die Runden zu kommen - was immer das auch für den Einzelnen bedeuten mag. Die Ansprüche sind schließlich unterschiedlich.

       

      "Klar ist" auch in all diesen Fällen, dass "gar nichts gut geregelt" ist - außer der Gewissensfrage natürlich. Denn wenn es ausschließlich die Huren sind, die man bedauern/bekehren/bekämpfen/bevatern muss, sind andere sich Prostituierende fein raus. Sie brauchen sich dann nicht zu fragen, welchem ihrer diversen Zuhälter sie bei genauerer Betrachtung ebenfalls unterstellen müssen, dass der seine "Wertschöpfung" als Teil einer "kriminellen Bande" betreibt.

  • Diesem Artikel kann ich nur voll und ganz zustimmen. Wie Sie so schön aufführen ist eigentlich schon alles bestens geregelt.

     

    Beschweren tun sich wahrscheinlich mittlerweile nur noch diejenigen, die Prostitution

    generell als Problem sehen, unabhängig von den Bedingungen.

  • Frau Schmollak, ich hab mich gefreut einen Artikel über dieses Gesellschaftlich extrem Wichtige Thema in der Taz zu lesen. Allerdings!!! - Wenn Sie die Statistik aus Schweden kennen müssten sie auch wissen dass die Legalisierung der Prostitution inklusive Menschenhandel in Deutschland statistisch einen Aufschwung verzeichnen lies. Vor allem Lobbyisten die tatsächliche Verbessrungen des Schutzgesetztes wie ein Mindestalter usw. verhindert haben, - Bordell BetreiberInnen, Ehemalige Prostituierte, daran verdienen. Übrigens auch die Städte, die Massenhaft aus dem Boden geschossenen Flatrate Bordelle: all inklusiv, den ganzen Tag mit Ware Frau - Steuereinnahmen darstellen und zwar nicht zu knapp.

    • @Weller:

      So viele Mythen auf einmal. Erstens: die Prostitution war in Deutschland schon längst legalisiert. Sie wurde 2002 nur nicht mehr als sittenwidrig angemerkt. Zweitens: Die offiziellen Menschenhandelzahlen sind seit 2002 nur gesunken, bei verschärfter Kontrolle. Drittes: Flatrate Bordelle sind nicht massenhaft aus dem Bodem geschossen, so viele hat es von denen nie gegeben. Dafür aber eher Saunaclubs, aber das ist ein ganz anderes Betriebsmodel. Auch hat es viele Frauen gegeben, die gerade Flatrates bevorzugten, weil sie über diesen Weg ein weit gesichterteres Tageseinkommen hatten als in Saunaclubs.

  • Es gibt viele Gesetze die bizarr anmuten, weil sie nicht praktikabel sind. Nicht wenige Zuwiderhandlungen gegen derartige Gesetze werden in der Praxis von der Polizei nur dann sanktioniert, wenn sie einen Vorwand brauchen um jemanden genauer unter die Lupe zu nehmen. Beispiele dafür sind z.B. das Verbot ziellos umher zu fahren oder sein Haustier aus dem Auto heraus an der Leine zu führen.

  • Besser als gar keine Anpassungen.

    • @insLot:

      Wie kommen Sie darauf? Schlimmer geht es immer, insbesondere wenn man keine Ahnung hat was man tut und es einem eigentlich auch egal ist.

       

      Und genau das trifft doch auf die Urheber des Gesetzes zu. Eine Initiative von Politikern die sich vielerorts durch den Kampf gegen die Prostitution und das Schmuddelmileu profilieren wollen.

      Das geht nicht darum irgendetwas besser zu machen sondern das Problem aus dem Bildfeld des Otto-normal-Bürgers verschwinden zu lassen - keinen interessiert dass jeder Sachverständige die Pläne als große Dummheit bezeichnet.

       

      Und wenn dritte einer Minderheit aufzwingen wie sie zu leben haben ist das meiner Meinung nach ein großes Problem für unsere Gesellschaft.

      Dann wird die Hure eben nicht mehr vom Luden bevormundet sondern vom Bürokraten der überhaupt nichts in der Szene verloren hat.

    • @insLot:

      Es ist halt problematisch, wenn der Staat einerseits den Bereich Prostitution reglementiere will, aber andererseits nicht mit den dort arbeitenden zu tun haben will. Dann führt dass nur zu staatlicher Willkür und zur heimlichen Ausübung.

  • Für Prostituierte und ihre Kunden war die bisherige Gesetzeslage ein Segen. Die Prostituierten konnten nun auch ohne Luden anschaffen, die Kunden freuten sich über niedrige Preise, weil der Liebeslohn fast vollständig beim Leistungserbringer verblieb.

    Nebenbei wurde Deutschland zum Puff von Europa.

     

    Jetzt droht die Registrierung, es geht die Angst vor Meldung beim Finanzamt und Jobcenter um. Eine Abwanderung von Fachkräften und ein Anstieg der Preise kündigt sich an ...

    • @TazTiz:

      Das ist ein guter Moment, um zu investieren ;)