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Kommentar InvestorenschutzgerichteParalleljustiz durch Freihandel

Ulrike Herrmann
Kommentar von Ulrike Herrmann

Ein luxemburgischer Investmentfonds verklagt Spanien wegen gestrichener Zulagen. So könnte die Paralleljustiz der Freihandelsabkommen aussehen.

Solarpark in Sevilla Foto: reuters

E ine stolze Summe: 128 Millionen Euro muss die spanische Regierung an den Investmentfonds Eiser Infrastructure zahlen, der in Luxemburg sitzt. So hat es ein Schiedsgericht in Washington entschieden.

Zunächst mag das Urteil fair erscheinen. Eiser hat in spanische Solarparks investiert, weil man von staatlichen Zulagen profitieren wollte. Doch als die Eurokrise ausbrach, musste die spanische Regierung sparen und hat diese Solarzulagen gekürzt. Eiser fühlte sich geprellt. Trotzdem ist der Fall seltsam. Denn der Investmentfonds war keineswegs die einzige Firma, die in spanische Solarparks investiert hat. Auch spanische Unternehmen waren beteiligt. Doch die Spanier erhielten keinen Schadenersatz – weil spanische Gerichte entschieden haben, dass es rechtens war, dass der Staat die Zulagen streicht.

Dieser Fall aus Spanien zeigt erneut, wie gefährlich die sogenannten Investitionsschutzklauseln sind, die sich in der internationalen Energiecharta finden und die auch in fast jedem anderen Freihandelsabkommen verankert sind. Denn es wird eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne etabliert. Sie können ein Schiedsgericht in Washington anrufen, wann immer sie ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Bizarre Konsequenz: Die Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien werden ausgehebelt.

Deutschland macht ähnliche Erfahrungen. Alle großen Energiekon­zerne klagen gegen den Atomausstieg. Aber nur Vattenfall ist im Ausland angesiedelt und kann daher vor ein Schiedsgericht in Washington ziehen. Dort verlangen die Schweden fast 5 Mil­liarden Euro von der Bundesregierung, was sie bei einem deutschen Gericht niemals durchsetzen könnten.

Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Aus Schaden wird man klug.“ Doch bei den Europäern ist dies leider noch nicht zu erkennen. Im geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) ist „Investorenschutz“ noch immer vorgesehen.

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Ulrike Herrmann
Wirtschaftsredakteurin
Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).
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46 Kommentare

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  • Was mich ja wundert, wenn es wirklich so ist, dass der spanische Staat nachträglich zugesichterte Subvention kürzt, dann ist doch eigentlich klar, dass das Investoren zu klagen anregt.

     

    Für mich klingt das so, als ob in der Politik da zwei fliegen mit einer Klatsche geschlagen wurden. Der konservative Politiker konnte sich als Sparmeister aufspielen und im Hintergrund war ihm klar, dass der Investor das Geld trotzdem bekommt, aber bis dahin hat der Politiker einen Job bei der EU oder in der Privatwirtschaft (ok, trifft es in dem Fall noch nicht).

     

    Denn es wäre doch viel einfacher gewesen einfach eine Steuer einzuführen oder zu erhöhen, wo nicht mit solchen Klagen (es sind insgesamt ja 26 Stück!) zu rechnen wäre. Aber Steuern sind für Konservative ja Teufelswerk und Investionen klingt so gut. Jetzt seht ihr was ihr davon habt.

  • Eine internationale Verrechtlichung ist nicht grundsätzlich schlecht, sofern es sich um die richtigen Ziele handelt (z.B. Klimaziele). Die Ankündigung Trumps aus dem Pariser Klimaabkommen auszusteigen, zeigt doch, dass Lobby-Regierungen und mächtige rückwärtsgewandte Wirtschafts- und Gewerkschaftsverbände, die in allen Teilen der Welt großen Einfluss auf nationale Regierungsvetreter (und in der EU insbesondere auch in den von diesen gesteuerte EU-Gremien) haben, durchaus Angst davor haben, auf der Grundlage von internationalen Rechtsprinzipien verklagt werden zu können. Ein kürzliches Urteil in Österreich ("Flughafen Wien-Schwechat:

    Gericht verbietet dritte Startbahn in Wien wegen Klimaschutz") zeigt, wo die Rechtsentwicklung hingehen könnte.

  • Die Politiker in Brüssel spielen ein doppeltes Spiel. Sie laden die Wirtschaftsunternehmen ein, an den geheimen Verhandlungen dieser Staatsverträge teilzunehmen und Vorgaben zu machen. Kanada wollte die Investorenschiedsgerichte nicht und hat sie nur akzeptiert, weil die EU-Politiker darauf bestanden haben. Die Politiker in der EU dagegen haben größtenteils schlicht rotzfrech gelogen als sie behautpet haben, ein Abkommen wäre ohne Schiedsgerichte mit Kanada nicht zu machen gewesen.

    Hier ist also nicht irgendjemand aus "Schaden nicht klug geworden". Vielmehr sind hier viele so korrupt, dass sie den Firmen den vollen Griff in die Staatskassen eröffnen und lügen gleichzeitig ohne mit der Wimper zu zucken, dass sie es nicht gewesen wären. Dies ist ein handfester Skandal an dem Herr Schulz maßgeblich beteiligt war. Die Wahlergebnisse zeigen, dass die Bevölkerung da nicht so naiv ist wie die Presse es uns weismachen will. Auch wenn da Merkel nicht besser ist, sollte man da zumindest den Bock nicht zum Gärtner machen.

  • Ja Firmen klagen. Ja und?

     

    Die hier gennannten Beispiele sind aber nicht durch.

     

    Ob Vattenfall Recht bekommt, ist völlig offen. Ein Schaden ist bisher nicht entstanden. Das sind ungelegte Eier. Philip Morris hat eine ähnliche Klage in Australien verloren.

  • "Betroffen von den Streichungen waren vor allem spanische Kleinanleger. Die gehen aber auch nach dem Urteil weiter leer aus. Sie können nämlich nicht [...] vor internationale Schiedsgerichte ziehen. In Spanien hatte zuvor aber sogar das Verfassungsgericht die zweifelhafte Maßnahme der Regierung - wie üblich - abgenickt. Kleinanleger verloren oft nicht nur ihre Anteile an einer Anlage, sondern bisweilen auch Haus und Hof an die Bank, mit denen für die Kredite gebürgt worden war." https://www.neues-deutschland.de/artikel/1050414.schiedsgericht-straft-spanien.html

     

    Ich muss mich hier anderen Kommentatoren anschließen. Das Beispiel ist schlecht gewählt, denn das Urteil ist nicht zu beanstanden. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es von einem (noch zu schaffenden ?) EU-Gericht gefällt worden wäre.

     

    Pikant übrigens, daß die taz hier dem "Solaraustieg" der spanischen Konservativen zugunsten der Kernenergie das Wort redet.

  • "....die Stromgestehungskosten entscheidend senkte."

    Das ist ein Fakt der bei vielen Beiträgen zu kurz kommt. Erst die privilegierte und erhebliche Menge der Einspeisung regenerativen Stroms hat die Strompreise an der Börse zu Leizig erst in die Regionen gedrückt in denen wir uns derzeit bewegen.

     

    Jetzt zu sagen, dass die Erneuerbaren zu teuer und sich an den Börsennotierungen orientieren sollen stellt Ursache und Wirkung komplett auf dem Kopf.

     

    Bei dieser Verständnislage wundert es nicht, dass derlei Artikel von "gierigen Investoren" die nicht bereit wären ein unternehmerisches Risiko zu tragen auch noch Applaus finden.

  • Völlig richtig aber viel zu klein gedacht, statt Schiedsgerichten für Investorenschutz sollte man Firmen für Ihr Umweltschädliches Handeln verklagen könne, das fängt bei Verpackungen und Fast Food an, geht über Kerosinaustoss bei Flugzeugen und hört nicht auf bei Saatgut etc. Und wenn jetzt etliche Grüne aufschreien, das sei zu radikal: raus aus der Komfortzone mit euch, Investorenschutzklauseln zeigen doch wie frech dieses Pack ist und wie dreist es "Gewinne" einfach einklagt.

    • @püppi von Wegen:

      Danke für den Kommentar.

      Glyphosat wurde erstmals 1950 von einem Schweizer Chemiker synthetisiert. Seit den 70er Jahren wurde er vor allem vor der Aussaat verwendet, um Äcker vor lästigem Unkraut zu befreien.

      Seitdem es gentechnisch veränderte Pflanzen gibt, die gegen Gylphosat resisent sind, kann das Mittel auch nach der Saar eingesetzt werden. Glyphosat wird vor allem von Monsanto an Bauern rund um die Welt verkauft. Monsanto produziert auch das zugehörige genmanipulierte Getreide.

      Ja, es ist mehr als frech, dass die EU jetzt ein positives Urteil zu Glyphosat fällte. Wer insgesamt die Zusammenhänge zwischen Fast Food und Verpackungen negiert, negiert auch den Rest.

    • @püppi von Wegen:

      Sorry Püppi, wenn jemand von seinem Recht auf Klage Gebrauch macht und gewinnt, dann nennen Sie das also "frech"?

       

      Hier geht es um Gesellschaften, welche in Ökostrom investiert haben und Sie sprechen von Fastfood und Verpackungen. Wo ist der Zusammenhang?

       

      Gewinne werden nicht eingeklagt, sondern lediglich die vom Staat garantierten Vergütungen. Spanien lässt Ökostromanlagen errrichten und wollte hinterher nix für den Strom bezahlen. Wer ist da "frech", wer ist in diesem Zusammenhang "dieses Pack" und wer war "dreist"?

  • Investitonsschutz kann nicht heißen: Der Staat garantiert Subventionen über Jahrzehnte. Punkt!

    Was Photovoltaik angeht haben die Staaten insoweit versagt, daß (Quer-)Subventionen nicht jährlich gedeckelt wurden, sprich staat bläst keine Blase auf und wenn die zu groß wird läßt er sie platzen sondern streckt den ganzen Kram vernünftig über Jahrzehnte. Meinetwegen auch mit Protektionismus, d.h. in dem jeweiligen Land ge und von einheimischen Firmen verbaute (und da ist ja auch schon Kohle geflossen für die tw. jetzt stillgelegten Fabriken) Module werden quersubventioniert, andere nicht.

    • @Hugo:

      Nicht der Investitionschutz garantiert die Subventionen sondern der Staat hat sich dafür entschieden. Der Investitionsschutz sichert lediglich die Zusagen des Staates. Der Investor darf sich auf Garantien verlassen und die nachfolgenden Regierungen sind daran gebunden. Der Fehler liegt nicht beim Investitionsschutz sondern bei der (damaligen) spanischen Regierung.

    • @Hugo:

      Ihre Antwort zeugt leider von Unwissenheit sowie von Konzeptlosigkeit in Bezug auf wirksamen Klimaschutz, welcher durch die jetzt schon jahrelang anhaltende Behinderung des weiteren Photovoltaikausbaus durch unzählige bürokratische Schikanen und den ungebremsten Braunkohlestromexport in die Nachbarländer bereits schweren Schaden genommen hat. Die Anschubfinanzierung in Europa für die Photovoltaiktechnologie hat extrem erfolgreich (Kohlelobbyisten würden sagen "zu erfolgreich") dazu geführt, dass Photovoltaik sich weltweit zur günstigsten und zudem klimakompatiblen Stromerzeugungstechnologie entwickeln konnte (trotz mächtigen "Skeptikern", die jetzt sagen, sie seien schon immer dafür gewesen) und vor diesem Hintergrund das Klimaabkommen von Paris überhaupt möglich wurde (statt "burden sharing" gab es nun "market opportunities" für China, Indien und die U.S.A.). Die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre in einigen europäischen Ländern (darunter Deutschland) wirkte wie ein entsprechendes privates PPA (Power Purchase Agreement), welches durch die staatliche Absicherung (gegen den Ausfall des Abnehmers) zu sehr niedrigen Fianzierungskosten führte und die Stromgestehungskosten entscheidend senkte. Übrigens produzieren die modernisierten Modul-Fabriken in Deutschland, jetzt meist mit chinesischen, koreanischen und amerikanischen Mutterkonzernen, wieder erfolgreich und erschwinglich Solartechnik Made-in-Germany, zum größten Teil für Auslandmärkte.

      • @Stromrealist:

        Mal vorab, bin weder Volkswirtschaftler im Dienste des Umwelt- oder Wirtschaftsministeriums noch Deutschtümler ;) .

        Das mit den Modulfirmen stimmt, da bin ich nicht up to date gewesen, Anschubfinanzierung habe ich nicht in Abrede gestellt, ich denke aber, daß eine jährliche Deckelung bei den garantierten quersubventionierten Abnahmen sinnvoller gewesen wäre, quasi im Gegenzug zum Abbau von fossiler Stromerzeugung. Alles abnehmen, aber "über dem Deckel" dann nur zum Endverbraucherpreis minus Nebenkosten (also NICHT minütliche Strombörsentarife). Konsequent keine Förderung von Anlagen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche, lieber Hallendächer, überdachte Parkplätze usw. . Alles incl. Wind, Biomasse und Bedarfskraftwerke (Gas) aufeinander abgestimmt, Subvention für Speichertechnologien, Erzeugung von Methan als Zwischenspeicher etc. pp. .

        Sprich gesamtsystemisch gedacht und nicht auf Teufel komm raus einen auf Ökostrom gemacht, den im Zweifelsfall keiner braucht. Weiß nicht, ob die offshore Windmühlen in der Nordsee schon Punkte bringen oder immernoch sinnlos rumstehen und Geld kosten weil die Leitungen zum Abtransport des Stroms fehlen.

        Und keine neuen Stromtrassen, die, wie richtig erwähnt, Braunkohlestrom aus der Lausitz ins Ausland transportieren und nur als Feigenblatt angeblich unbedingt für "Ökostrom" gebraucht werden.

        Paar Freunde von mir haben da tw. vom Anfang des Booms bis zum jähen Ende die Module montiert, Scheißspiel, bis mitte des Jahres (Stichtag 1) wie blöde arbeiten und quasi Heiligabend sich noch den Arsch auf nem Dach abfrieren (Jahresende ST 2)...

        • @Hugo:

          Der gesamtsystemische Ansatz ist ohne Zweifel richtig, aber insbesondere hinsichtlich der Photovoltaik ist die Netzintegration des erzeugten Stroms mit multifunktionalen Batteriespeichern, gesteuertem Laden von Elektrobussen und anderen Flexibilisierungsoptionen (etwa Wärme-/Kältespeicher) ein "No-Brainer" und macht das System insgesamt nicht teurer als das heutige, so dass man den notwendigen Ausbau der Photovoltaik aus volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Gründen nicht abstoppen, sondern enorm beschleunigen müsste. Mit der weltweit wohl einmaligen "Sonnensteuer" auf eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom bei Gewerbeanlagen (>10kW) sowie der Weigerung, in Batterien zwischengespeicherten sowie zur regenerativen Wärmeversorgung genutzten/nutzbaren "Wärmepumpenstrom" von unnötigen und benachteiligenden Abgaben zu befreien, machen die derzeitigen Regierungsparteien leider das genaue Gegenteil. Das temporäre Zulassen höherer Renditen für technologisch innovative und "willige" Unternehmen dagegen ist für den notwendigen zügigen Systemwechsel (welcher die Verlagerung großer Geldströme impliziert, die heute noch in die hochprofitable Exploration fossiler Energieträger fließen, da die Atmosphäre von den Fossilfirmen - und genauso von den gleichgültigen Bürgern - als kostenlose Mülldeponie missbraucht wird) wohl unabdingbar und zudem bei den heutigen Systemkosten für PV+Batterien vernachlässigbar gegenüber den auf zweistellige Billionenbeträge ("Trillions") geschätzten und schon heute als "Vorboten" spürbaren Zusatzkosten durch zunehmendes Extremwetter bei weltweitem Business-as-usual.

          • @Stromrealist:

            Erstmal danke für die Antworten! Soviel Zeit muß sein ;) .

            Bei den Besteuerungsdetails bin ich raus, da gibts nun wirklich genug Leute in den Ministerien und Universitäten und Wirtschaftsverbänden die das zielführend auskaspern können. Eigentlich auch für die gesamtsystemischen Strategien. Daß da viel Geld bewegt werden muß, ist mir auch klar. So als interessierter Laie bin ich halt da durchaus skeptisch, so kapitalismuskritikmäßig gesehen, ist ja hier die taz haha. Schlußendlich solls halt Punkte bringen für die Umwelt, die nun wirklich nicht irgendwas abstraktes ist. Und wenn mensch so clever ist, daß 1 € sinnvoll heute investiert/subventioniert 10€ Schaden in 20 Jahren verhindern, ist das durchaus ne gute Rendite.

            Und hm: http://www.taz.de/Solarhersteller-vor-dem-Aus/!5408729/ irgendwie hatte ich da noch was aufm Schirm bei meinem ersten Post...

      • @Stromrealist:

        Heut abend ne Antwort, muß jetzt los.

        ;)

  • 7G
    78110 (Profil gelöscht)

    Gerade gestern drüber gestolpert:

    "Oft wird als Argument [für Freihandelsabkommen mit privaten Schiedstribunalen, aka Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS] angeführt, die EU-Mitgliedsstaaten hätten ja bereits zahlreiche Abkommen mit ISDS-Mechanismus, ohne dass Probleme entstanden seien. Die EU als Rechtskörperschaft ist bislang jedoch nur einem einzigen internationalen Abkommen mit ISDS verpflichtet: der Energiecharta. Und genau diese Energiecharta hat 2014 erstmals dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) den Rang für die höchste Zahl von ISDS-Klagen abgelaufen. Davon richteten sich viele gegen europäische Staaten wie Spanien und Tschechien, in denen Investoren Entschädigungen verlangen, weil unter dem Einfluss der Wirtschaftskrise die staatlichen Subventionen für erzeugten Solarstrom gekürzt wurden." (Schneider, Bernd 2017: TTIP, TiSA, CETA - falsche Antworten auf reale Probleme. In: Helmut Scholz (Hrsg.): Handel(n) von links. Hamburg: VSA)

    Gerade Fälle in diesem Wirtschaftssektor sollten also für bilaterale Abkommen mit ISDS/ICS sensibilisieren (wie sie gegenwärtig laut Schneider mit mehr als zwanzig Staaten verhandelt/abgeschlossen werden, darunter etwa mit Japan, Vietnam und Singapur) - abseits der medial stärker berücksichtigten Abkommen.

  • Eine pragmatische Lösung wäre es, internationalen Investitionsschutz für Klimaschutzinvestitionen zu ermöglichen und Investitionschutz für Investitionen, die mit dem globalen Pariser Klimaschutzabkommen nicht kompatibel sind, auszuschließen. So hätte man einen kraftvollen Hebel für echten Klimaschutz, der nur über Rechtssicherheit für Klimaschutzinvestitionen denkbar ist. Dies gilt insbesondere angesichts eines regelrechten weltweiten Lobby-Krieges gegen die grundsätzlich sehr dezentrale Photovoltaik, gerade auch in Spanien, wo unter dem Vorwand des notwendigen Sparens eine ganze Industrie beseitigt wurde (mit gegenteiligem Effekt auf den Strompreis). Unzählige Unternehmer (die an den Klimaschutz und die entsprechenden politischen Deklarationen geglaubt haben) wurden in den vergangenen Jahren sehenden Auges (bzw. absichtlich) in den Ruin getrieben. Eine Differenzierung zwischen fossil-atomaren Großkonzernen und mittelständisch geprägter Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft wäre daher höchst angebracht, auch wenn ich Ulrike Herrmann sonst extrem schätze.

    • @Stromrealist:

      Wenn dann allerdings auffällt, dass einige der Investitionen falsch waren, müssen Staaten sie trotzdem weiter unterstützen. Das ist kein kräftiger Hebel, sondern erzwingt das Erstarren Staatlichen Handelns.

       

      Viel eher wäre es mit verlässlichem Handeln vereinbar, wenn Firmen Zeit zur Umstellung gegeben wird — wie es sowieso meist der Fall ist.

  • Hm. Gerechtigkeit ist ein hohes Wort.

     

    In Art 14 des Grundgesetzes z.B. ist das Eigentum in alter bürgerlich-rechtlicher Tradition geschützt gegen staatliche Eingriffe - einschl. sog. enteignungsgleichem Eingriff.

    Ähnliches gilt mehr oder weniger in der westlichen Welt - "weltweit"!

     

    Hier aber - ein Schritt weiter - geht es um unternehmerische Gewinnerwartung vs politischer Handlungsfreiheit des Staates.

    Gewinnerwartung = unternehmerisches Risiko quasi so zu schützen wie Eigentum - ja wie hier verrechtlich von "Schadensersatz" zu sprechen - das ist der Knackpunkt.

    Unternehmerische Entscheidungen der Globelplayer als "Strick um den Hals" für demokratisch legitimierte staatliche Gewalt - die zur Herstellung des Gemeinwohls - aller Bürger - verpflichtet ist.

    Bezeichnend ist - daß diese Frage nicht im Öffentlichen Prozeß beantwortet/entschieden wird.

    Sondern "scheibnerweise" begleitet vom Lobbyismus & vor Schiedsgerichten - die wg fehlender Standards - Insonderheit mangels richterlicher Unabhängigkeit & Kontrolle durch Öffentlichkeit -

    Den Namen - "Gericht" - nicht verdienen!

     

    Als sich auf einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung - ein

    Herr oek.Prof. - klar - als Mitglied einer derartigen Einrichtung outete - &

    Ich mich als Verwaltungsrichter &

    Entsprechende Fragen stellte -

    Wie kommen Sie an diesem Job?

    Woher nehmen Sie die Standards etc

    Zog er den Kopf ein & verwies als strammer CDU-Mann auf die "Wichtigkeit" der Aufgabe & ähnlichen Politsprechnebel!

    Gerichten - einschl. EuGH - mit gesetzlicher Auswahl, "Verfassungseid" & Bindung an Recht&Gesetz etc - spricht das alles dreist Hohn&Spott.

    • @Lowandorder:

      Asche auf mein Haupt -

       

      Sozialbindung des Eigentums -

      Habe ich - sorry - als wichtiges verfassungsfestes Korrektiv zugunsten staatlicher Eingriffe vergessen zu erwähnen!

       

      Auch daran fehlt es erkennbar bei

      Diesen mehr oder weniger

      Verkappten Lobbying-Einrichtungen - & ihren Entscheidungen! -

      Die dreist unter "Gerichten" firmieren!

       

      kurz - Wenn sich private Firmen/Konzerne auf Schiedsgerichte wg Meinungsverschiedenheiten via Geschäftsbeziehungen einigen -is das ok.

      Daß aber klandestin demokratisch legitimierte staatliche Gewalt außerhalb allgemein gültiger rechtlicher Normen - Recht&Gesetz - ohne begleitende öffentliche Kontrolle

      An obskure - sachlich/inhaltlich/personell durch nichts ausgewiesene Orgs

      (vulgo "Invest.Gerichte") überwiesen wird - ist der eigentliche Skandal!

       

      Als ich den Herrn oekProf. darauf verwies - daß er doch sicher froh sei, daß über seinen Verkehrsunfall jemand entscheide - der verfassungsvereidigt über die Befähigung zum Richteramt mittels zweier Examina verfüge.

      Daran es aber in einem seiner - wie der angesteuerten "Schiedsgericht" als Standard bereits fehle. & Von einer zwingenden Bindung an Recht&Gesetz & Gemeinwohl schon erst gar keine Rede ist -

      Ja. Da. Wurde es doch etwas hilflos auf der Befürworterseite.

      • @Lowandorder:

        Danke für einen gänzlich klar formulierten Beitrag !

      • @Lowandorder:

        "Sozialbindung des Eigentums - " Schön, dass Sie daran mal wieder erinnern. Kann mich erinnern, dass in meiner Schulzeit viel darüber geredet wurde. "Eigentum verpflichtet." Und dass hohe Gewinne dem hohen Risiko gegenüberstehen. Scheint aber heute kein Thema mehr zu sein, vor allem nicht für die Politik. Richtig schlimm wirds aber dann, wenn ein Recht geschaffen wird, das einheimische Firmen benachteiligt und ausländische Großkonzerne begünstigt. Da wird mir Angst und Bange vor der Zukunft und ich fang an, gewisse Leute zu verstehen, für die ich normalerweise so gar kein Verständnis aufbringen kann.

      • @Lowandorder:

        Ja auch die Krähe besteht auf ihren Platz in der Unterordnung der Singvögel, auch wenn sie ein Gesangsdiplom wohl nicht vorweisen kann. Wes Brot ich es, des Lied ich sing... nur ist´s manchmal eben sehr peinlich.

      • @Lowandorder:

        Danke!

         

        Explizit:

         

        (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

        (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

        (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

        https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

  • Das Beispiel zeigt bedauerlicherweise, wie wichtig Schiedsgerichtsvereinbarungen sind. Ein Land garaniert (zum Teil vollkommen überhöhte) Vergütungen um Investoren anzulocken und streicht diese rückwirkend, womit die Investitionenen wertlos werden. Vollkommen fraglich, wie das spanische Verfassungsgericht das abnicken konnte. Schade für die spanischen Anleger.

    • @DiMa:

      Das nennt sich unternehmerisches Risiko. Das gleiche passiert, wenn ein Kunde pleite geht. Und wenn ein Unternehmen pleite geht, mit dem ich einen Vertrag habe, wird der Vertrag auch nicht erfüllt.

       

      Der Unterschied hier ist, dass die Entscheidung des Staates demokratisch legitimiert ist: Er repräsentiert den Willen der Bevölkerung.

       

      Warum soll die Gewinnerwartung eines Unternehmens wichtiger sein als der Wille der Bevölkerung?

       

      Bei uns wird nicht einmal Eigentum uneingeschränkt garantiert. Warum sollten wir das Eintreten von Gewinn-Erwartungen garantieren?

      • @Arne Babenhauserheide:

        Jupp. Wie Sie schon sagen, der Staat ist nicht pleite gegangen, ergo unwichtig.

         

        Auch eine demokratisch gewählte Regierung hat rechtlich bindende Zusagen und Garantien der ebenfalls demokratisch gewählten Vorgängerregierungen zu erfüllen. Jetzt dann halt in Form von Schadensersatz.

  • Durch das Investitionsschutzgesetz werden demokratisch getroffene Gesetze, Verordnungen usw. ausgehebelt, aber nur für ausländische Investoren, wenn sie denn auch das nötige Kleingeld aufbringen können die Schiedsgerichte anzurufen!

     

    Es dürfte doch inzwischen jedem klar geworden sein, dass es mit dieser Investitionsklausel nur um ein Druckmittel der Handelspartner eines Freihandelsabkommen gegen die staatlichen Institutionen ist.

     

    "Erlasst ihr Gesetze, die unsere Einkommen schmälern, werden wir uns das Geld eben über die Schiedsgerichte wiederholen".

     

    Viele Gesetze zur Regelung der Umweltverschmutzung oder Regelungen des Arbeitnehmerschutzes sind gar nicht erst in Kraft gesetzt worden, da man befürchten musste, dass Großkonzerne vor ein Schiedsgericht wandern und sehr, sehr hohe Beträge aus dem Steuersäckel des Staates verlangen werden.

     

    Diese ganzen sogenannten Freihandelsabkommen sind nur dazu gut, den Wirtschaftsunternehmen in anderen Ländern politischen Einfluss zu sichern.

     

    Wozu noch demokratisch Wählen lassen, es würde genau so gut funktionieren, wenn man alles direkt von der Wirtschaft regeln lassen würde.

    Der einzige Benachteiligte, wäre der Lohn oder Gehaltsempfänger.

     

    Der aber profitiert so oder so am wenigsten von den Freihandelsverträgen, Weltweit!!!

    • @urbuerger:

      Sorry. Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Eine demokratisch gewählte Regierung hat die hohen Gebühren garantiert und erst diese Garantien hatten die Investitionen in die politisch gewollte saubere Energie zur Folge. An solche Vereinbarungen sind auch demokratisch gewählte Folgeregierungen gebunden.

       

      Demokratisch bedeutet nicht, dass in jeder Legislaturperiode das Rad neu erfunden werden darf.

      • @DiMa:

        Sie folgen ja wirklich einer seltsamen Logik. Wenn das so wäre, müssten ja auch die spanischen Anleger klagen können. Können se aber nicht, weil das von vorneherein per Gesetz ausgeschlossen wurde. Nur ausländische Gesellschaften haben diese Möglichkeit über die Schiedsgerichte. Kapietsche?

        • @Artur Möff:

          Verwunderlich ist lediglich, dass das spanische Verfassungsgericht anders entschieden hat. Ein Schuft wer hier eine politische Entscheidung vermutet. Nun den ich kenne die spanische Verfassung nicht. Von daher kann ich schlecht einschätzen, was eine von einer spanischen Regierung abgegebenen Garantie wert ist. Offensichtlich fühlten sich Folgeregierungen nicht gebunden. Internationale und unabhängige Schiedrichter scheinen das Wort Garantie und deren Rechtsbindung anders auszulegen.

  • Zugesagte Zuschüsse werden rückwirkend! gestrichen. Und das oberste nationale Gericht lässt dies zu. Eigentlich muss man in diesem Fall froh sein, dass es eine Paralleljustiz gibt. Schlechtes Beispiel.

    • @schwarzwaldtib:

      Das heißt, es wäre besser, ein fehlerhaftes Gesetz nicht korrigieren zu können?

       

      Wurde Geld zurückgefordert, das schon gezahlt wurde, oder wurde nur kein weiteres Geld mehr gezahlt?

      • @Arne Babenhauserheide:

        Was ist den ein "fehlerhaftes Gesetz" und wer entscheidet darüber? Wenn der Staat eine Subvention über 20 Jahre zusichert, dann kann wohl erwartet werden, dass diese Subvention über 20 Jahre gezahlt wird.

  • 8G
    82236 (Profil gelöscht)

    Die Folgen waren noch weit schlimmer für die spanischen Kleinanleger, die in Solarenergie investiert haben und um ihre Ersparnisse geprellt wurden. Die spanische Regierung hat die Streichungen auch damit begründet, dass die Subventionen, den Strompreis verteuern würden. Fakt ist, dass seit dem die grossangelegte Energiewende gestoppt wurde, der Strompreis um 18% gestiegen ist und damit natürlich auch die energetische Prekarität in einem Land mit 20% Arbeitslosigkeit und einem mehr als löcherigen sozialen Netz.

    Fazit: Für den Staat strategisch wichtige Produktionsmittel wie Stromerzeugung, Trinkwasserproduktion verstaatlichen und allen Bürgern den Zugang garantieren und eine planmässige Umstellung auf erneuerbare Energien, ausserhalb jeglicher Marktkontrolle durchführen, da kann man sich jede Menge Ärger ersparen..

  • Weil der US Investor besser gestellt wurde, folgern Sie, Frau Herrmann, dass das ein Negativ-Beispiel für Schiedsgerichte sei?

    Machen Sie doch mal die Betrachtung anders rum: Wie willkürlich kann ein Staat gegen die eigenen Leute entscheiden und wie gut ist es, dass aus dem Ausland Klarheit geschaffen oder überhaupt aufgeklärt werden kann? (VW Abgasskandal, FIFA Korruptionsskandal fällt mir spontan ein).

     

    Ich finde die Staatsgläubigkeit der Deutschen und das beregeln per allwissendem Staat für sehr bedenklich!

    Kann der Staat niemals irren, hat der denn immer das letzte und beste Wort? Was ist mit der EU Gerichtsbarkeit? Wie stehen Sie dazu, haben die bei uns in DE auch nix zu sagen?

     

    Übrigens, nach der ausgerufenen Energiewende in Spanien wurde auch deutsche Investoren massiv geschädigt und bekommen keinerlei monetären Ausgleich der Spanier. Finden Sie das gerecht?

    • @Tom Farmer:

      Mit Verlaub - Sie zäumen das Pferd

      Von hinten auf.

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @Tom Farmer:

      Wir haben zu Recht drei Gewalten. Wir brauchen keine weiteren. Das hat nichts mit Etatismus zu tun. Deshalb war es in Spanien nicht der Staat, der "gegen die eigenen Leute" entschieden hätte, sondern es waren Gerichte.

       

      Davon abgesehen, richtet sich Schadensersatz z.B. in Deutschland nach dem - Überraschung!: - SCHADEN. Nicht nach irgendwelchen Konjunktiv-Luftikus-Überlegungen, wie welcher Gewinn möglicherweise ausgesehen hätte.

      Was die angeführten Beispiele angeht, sie sind - Verzeihung! - dämlich. Denn sowohl VW-Abgas- als auch der FIFA-Skandal haben nichts, aber auch gar nichts mit Investorenschutz zu tun, sondern sind schlicht und ergreifend Verfahren der Strafverfolgung. Und die kann durchaus im und aus dem Ausland erfolgen - jetzt schon.

      Noch was zum merken: Investition bedeutet immer auch Risiko. Diese Binse sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Und sie gilt auch, wenn ein Investor das Geld in Form von Subventionen abgreifen will.

      • @2730 (Profil gelöscht):

        Vergleiche hinken immer; genau wie auch der Titel von Frau Hermann .... und dann das Beispiel.

         

        Ich kann Ihnen nur zurufen: Wenn es zum Stichtag von Planungen und dann Investition gesetzliche Grundlagen gibt die vom Gesetzgeber praktisch willkürlich ausgehebelt wurden (Ja, so war das in Spanien!) ist ein Schadenersatz mehr als korrekt.

         

        TAZ baut ein Gebäude und bekommt ein Baugenehmigung. Während des Baus ändert der Gesetzgeber irgendwelche Baubestimmungen und die Genehmigung ist hinfällig! Wer bezahlt den Abriss und Neubau? Unternehmerisches Risiko?

         

        Bedenken Sie auch, dass der Gesetzgeber seine eigenen Gesetzesändeurngen durch parallele andere Gesetze auch noch selbst unterstützen kann und dann kein Richter auf Basis dieser Gesetzssänderung anders entscheiden kann. Wollen Sie das?

         

        Die Staatsgäubigkeit vieler Mitbürger stört mich! Immer dann wenn es gegen die Industrie / Investoren geht ist das irgendwie toll!

         

        Es ist der gleiche Staat, der auch Hartz Gesetze gemacht hat. Da protestiert man dann! Das sind aber genau die, die man ganz toll findet wenn es "gegen" ausländische Investoren geht. Nervig!

        • @Tom Farmer:

          Woran mag das wohl liegen, dass die Staatsgläubigkeit dem Glauben an die Investoren überwiegt?

          • @lions:

            Hüstel...mir scheint genau das andersrum!

             

            Nur der Standard-Linke will mehr Saat... das ist ja das Irritierende, denn der war das doch, der in der Wahrnehmung Stichworte Neoliberal, Vermögensumverteilung... forciert hatte.

            • @Tom Farmer:

              So jetzt fischen wir im Trüben, wenn alles nur noch scheint. Nein, die Staatstreue hat hier mehr Tradition, als nur aus der linken Ecke. Konservative wie Rechte positionierten sich schon gegen bspw TTIP. Ich denke, Ihre Schubladen reichen hier nicht mehr aus.