Kommentar Investorenschutzgerichte: Paralleljustiz durch Freihandel
Ein luxemburgischer Investmentfonds verklagt Spanien wegen gestrichener Zulagen. So könnte die Paralleljustiz der Freihandelsabkommen aussehen.
E ine stolze Summe: 128 Millionen Euro muss die spanische Regierung an den Investmentfonds Eiser Infrastructure zahlen, der in Luxemburg sitzt. So hat es ein Schiedsgericht in Washington entschieden.
Zunächst mag das Urteil fair erscheinen. Eiser hat in spanische Solarparks investiert, weil man von staatlichen Zulagen profitieren wollte. Doch als die Eurokrise ausbrach, musste die spanische Regierung sparen und hat diese Solarzulagen gekürzt. Eiser fühlte sich geprellt. Trotzdem ist der Fall seltsam. Denn der Investmentfonds war keineswegs die einzige Firma, die in spanische Solarparks investiert hat. Auch spanische Unternehmen waren beteiligt. Doch die Spanier erhielten keinen Schadenersatz – weil spanische Gerichte entschieden haben, dass es rechtens war, dass der Staat die Zulagen streicht.
Dieser Fall aus Spanien zeigt erneut, wie gefährlich die sogenannten Investitionsschutzklauseln sind, die sich in der internationalen Energiecharta finden und die auch in fast jedem anderen Freihandelsabkommen verankert sind. Denn es wird eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne etabliert. Sie können ein Schiedsgericht in Washington anrufen, wann immer sie ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Bizarre Konsequenz: Die Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien werden ausgehebelt.
Deutschland macht ähnliche Erfahrungen. Alle großen Energiekonzerne klagen gegen den Atomausstieg. Aber nur Vattenfall ist im Ausland angesiedelt und kann daher vor ein Schiedsgericht in Washington ziehen. Dort verlangen die Schweden fast 5 Milliarden Euro von der Bundesregierung, was sie bei einem deutschen Gericht niemals durchsetzen könnten.
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Aus Schaden wird man klug.“ Doch bei den Europäern ist dies leider noch nicht zu erkennen. Im geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) ist „Investorenschutz“ noch immer vorgesehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Wirtschaftspolitik der FDP
Falsch und verlogen
Trumps Sieg bei US-Präsidentschaftswahl
Harris, Biden, die Elite? Wer hat Schuld?
Auflösung der Ampel-Regierung
Drängel-Merz
Auflösung der Ampel-Regierung
Holpriger Versuch endgültig gescheitert
+++ Ampelkoalition zerbricht +++
Lindner findet sich spitze
Kampf gegen Judenfeindlichkeit
Bundestag beschließt Antisemitismus-Resolution