Reform der Grundsteuer: Für viele Mieter wird es teurer
Am Freitag will der Bundesrat über die Reform der Grundsteuer entscheiden. Was das für Bodenbesitzer, -nutzer und Mieter bedeutet.
Heute wird die Grundsteuer mithilfe von Immobilienwerten berechnet, die aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West) stammen. Weil dies die wirklichen Werte verzerrt, mahnte der Bundesfinanzhof eine Reform an. Beim Bundesverfassungsgericht sind Klagen anhängig.
Nun wollen die Länder künftig die Grundstückspreise und die Baukosten der Gebäude in die Berechnung einbeziehen. Außerdem soll es Faktoren geben, mit denen der Bund, die Länder und die Städte die Höhe der Steuer beeinflussen können.
Weil die Immobilienwerte besonders in attraktiven Städten während der vergangenen Jahrzehnte stark gewachsen sind, wird die Grundsteuer dort dann wohl höher ausfallen. „Das Ländermodell kann zu einer steigenden Belastung in Ballungsgebieten führen“, sagt Thilo Schaefer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln.
Diesen Effekt spüren in erster die Linie die Mieter – die ohnehin vielerorts mit steigenden Kosten kämpfen. Denn die Hausbesitzer dürfen die Grundsteuer, die sie ans Finanzamt abführen, auf die Miete umlegen. In Regionen, in denen die Immobilienpreise stagnierten, könnte die Steuer dagegen sinken. Insgesamt soll das Aufkommen der Steuer (zuletzt 13 Milliarden Euro), die den Kommunen zusteht, nicht zunehmen.
Außer Bayern ist auch der Hamburger Senat nicht mit dem Reformvorschlag einverstanden. Denn wie in München oder an den bayerischen Seen müsste die Grundsteuer an der Alster besonders stark zunehmen. Der Senat könnte sie dank Landesfaktor zwar insgesamt auf dem bisherigen Niveau halten. Trotzdem stiege die theoretische Steuerkraft Hamburgs, und die Hansestadt müsste mehr Geld in den Länderfinanzausgleich einzahlen.
Gegen den Ländervorschlag wendet sich auch ein Bündnis aus Bürgermeistern und Verbänden, darunter der Naturschutz- und der Mieterbund. Man fordert, die Werte der Gebäude aus der Neuberechnung auszuklammern. Nur der Preis des Bodens soll zum Maßstab werden. „Das würde einen stärkeren Anreiz setzen, brachliegende Grundstücke zu bebauen“, begründet Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne): Müsste ein Immobilienbesitzer für eine leere Fläche etwa pro Jahr 700 statt heute 100 Euro zahlen, könnte das den Ausschlag geben, ein Wohnhaus zu errichten und die Steuer aus den Mieteinnahmen zu finanzieren.
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