Simone Schmollack über die geplante Auskunftspflicht für Mütter: Nein heißt Nein
Mit wem hatten Sie im Mai 1998 Sex? Was weiß ich, mit Hinz und Kunz. Absurd? Total absurd. Doch solche intimen Fragen von einem Gericht an die Mutter eines vermeintlichen „Kuckuckskindes“ sind jetzt zulässig. So will es das neue Gesetz aus dem Hause von Heiko Maas, mit dem der SPD-Justizminister die Regressansprüche von Scheinvätern auf zwei Jahre begrenzen will.
Viele „Kuckucksväter“ werden sich benachteiligt fühlen, weil die meisten von ihnen nicht für ein Kind zahlen wollen, das nicht ihre Gene trägt. Man kann die Männer verstehen, der Wunsch nach Fortleben in leiblichen Kindern ist zutiefst human. Andererseits besagen Forschungen, dass sich Scheinväter selbst dann nicht rühren, wenn sie bereits einen Verdacht hegen – solange die Beziehung zur Mutter stimmt. Bröckelt diese, wird Vaterschaft plötzlich zur Chefsache. Dann geht es vor allem ums Geld.
Das vergiftet nicht nur die ohnehin schon angespannte Beziehung der Erwachsenen zusätzlich, darunter leidet in erster Linie das Kind. Das ist zwar Mittelpunkt des Konflikts, es hat ihn jedoch in keiner Weise ausgelöst. Auf der Ebene materieller Forderungen verliert das Kind im Handumdrehen eine vertraute Bezugsperson: Sosehr der Vater zuvor am Kind festgehalten hat, so sehr lässt er es jetzt los. Ernst gemeinte Vaterschaft sieht anders aus – insbesondere in Zeiten sich auflösender traditioneller Familienstrukturen.
Und dann noch dieser unnötige Druck auf das böse, verruchte „Lügenweib“? Forschungen belegen, dass manche Frauen selbst nichts vom Kuckuckskind wissen. Was, wenn die Mutter sich den intimen Fragen des Gerichts schlichtweg entzieht und den Namen des biologischen Vaters nicht preisgibt – aus welchen Gründen auch immer? Oder wenn Sie sich tatsächlich nicht erinnern kann? Da mag ein Gericht insistieren, wie es will: Nein heißt Nein! Einzig einer Person gegenüber ist die Mutter – irgendwann – zur Wahrheit verpflichtet: dem Kind.
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