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Illegitime GrenzkontrollenZum Bleiben gezwungen

Die Bundespolizei kontrolliert vor der dänischen Grenze Züge auf der Suche nach Flüchtlingen. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen Schengen.

Raus aus dem Flensburger Hauptbahnhof: Bundespolizei kontrolliert in Schleswig-Holstein Züge. Foto: dpa

Die Bundespolizei führt in Schleswig-Holstein großangelegte Personenkontrollen vor der dänischen Grenze durch, obwohl diese nach dem Schengener Abkommen nicht legitim sind. Denn ohne konkreten Verdacht verstoßen solche Kontrollen gegen die vereinbarte Reisefreiheit. Die Bundespolizei Bad Bramstedt greift bei ihren Aktionen auch regelmäßig Flüchtlinge auf, die nur auf der Durchreise sind und in Deutschland kein Asyl beantragen wollen.

Hintergrund der verstärkten Kontrollen soll laut Insider-Berichten auch sein, dass die Bundespolizei im Norden ihre Legitimität untermauern möchte. Bad Bramstedt sei „keine „Brennpunktdienststelle und so besteht die Gefahr, dass weiteres Personal abgebaut und an Kriminalitätsbrennpunkte verlegt wird“, so ein Informant zur taz. Die intensiven Fahndungsmaßnahmen an der Grenze zu Dänemark seien allein deshalb durchgeführt worden, „um Vorgänge zu schaffen, damit in der Dienststelle kein Personal abgebaut wird“.

Die Aufgabe der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt mit ihren Inspektionen in Kiel und Flensburg ist eigentlich der „Schutz des Bundesgebietes in Schleswig-Holstein“. Im Rahmen des Schengener Abkommens sind die stationären Grenzkontrollen zwischen Dänemark und Deutschland abgeschafft worden. Zulässig sind lediglich Stichprobenkontrollen 50 Kilometer um die Grenze herum. Diese Stichproben dürfen nicht das Ausmaß von regulären Grenzkontrollen haben.

Dennoch finden seit geraumer Zeit Kontrollen an den Grenz­übergängen der sogenannten Vogelfluglinie in Puttgarden auf der Ostseeinsel Fehmarn und an der dänischen Grenze in Flensburg statt. „2014 haben wir auf der Vogelfluglinie 1.450 Menschen aufgegriffen, bis Ende Juli 2015 waren es schon 900“, sagt der Kieler Bundespolizeisprecher Gerhard Stelke.

Nun werden diese Kontrollen gemeinsam mit Bundesbeamten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit auch am Kieler Hauptbahnhof durchgeführt. Anfang August wurden dort binnen einer Woche 169 Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Somalia und dem Sudan aus den Regionalzügen geholt, die morgens aus Hamburg kamen. Die Abgefangenen wurden erkennungsdienstlich behandelt und in die Erstaufnahmeeinrichtung im schleswig-holsteinischen Neumünster gebracht.

In Folge dieser Registrierung durch deutsche Behörden ist es für die Flüchtlinge nach dem Dublin-III-Abkommen nicht mehr möglich, später in Skandinavien Asyl zu beantragen, weil Deutschland als Erstaufnahmeland für sie zuständig ist. Wurden die Menschen bereits vorher in einem anderen Land registriert, werden sie dorthin abgeschoben.

Bundespolizeisprecher Stelke bestreitet, dass es sich bei den Kontrollen um „verdachtsunabhängige Schwerpunkteinsätze“ gehandelt habe. „Wir haben Lagebild-Erkenntnisse durch Zugbegleiter gehabt, dass über Kiel regelmäßig Migrationsströme laufen“, sagt er.

Für die Hamburger Anwältin und Landesverfassungsrichterin Cornelia Ganten-Lange ist das kein überzeugendes Argument, denn es fehle „die Ermächtigungsgrundlage für die Kontrollen“, sagt sie. Nur wenn ein konkreter Verdacht bestehe, etwa der, dass ein Fluchthelfer Menschen in einen bestimmten Zug gesetzt habe, könne die Kontrolle gerechtfertigt sein. „Aber einfach ohne konkrete Hinweise irgendwelche Züge zu stoppen, dafür fehlt die Ermächtigung“, sagt Ganten-Lang. Kon­trollen nach Hautfarbe seien laut mehrerer Gerichtsentscheidungen ohnehin „eindeutig rechtswidrig“.

Laut Insidern gingen die Bundespolizisten bei ihren regelmäßigen Kontrollen vor der Grenze aber genau nach diesem sogenannten Racial Profiling vor. „Diese Kon­trollen sind höchst unmoralisch und nicht rechtmäßig, da man Flüchtlinge aufhält, die gar nicht in Deutschland bleiben wollen“, so auch der Bundespolizei-Informant zur taz.

Andrea Dallek vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sieht die Bundespolizei in einem Dilemma. „Einerseits sollen sie Straftaten wie illegalen Aufenthalt aufdecken und andererseits ist ja jeder Flüchtling illegal eingereist“, sagt Dallek. Es gebe daher auch Bundespolizisten, „die beide Augen zudrücken und den Flüchtling weiterfahren lassen“.

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1 Kommentar

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  • Entweder findet man das geltende Recht bindend oder nicht.

    Man kann nicht einerseits die Grenzkontrollen kritisieren, die die Reisefreiheit einschrenken und dann Personen aufführen die eben keine Reisefreiheit haben. Dem Recht nach müssen diese Leute dort Asyl beantragen wo sie den Schengenraum betreten. Das ist Teil von Schengen.

     

    Bei den hohen Flüchtlingszahlen im Moment und damit verbunden einer hohen Anzahl an Rechtsbeugungen durch nicht im Erstschängenland gestellten Asylanträgen ist die Behauptung das die Reisefreiheit eingeschränkt wird sehr hergeholt. Diejenigen die Reisen dürfen, ziehen ihren EU-Personalausweis und reisen weiter.

     

    Ist schon etwas interlektuell beleidigend.