piwik no script img

„Landesverrat“-Affäre um Harald RangeMaaßen, der Strippenzieher

Kommentar von Rudolf Walther

Die „Landesverrat“-Affäre ist ein klassisches Schurkenstück. Im Mittelpunkt steht Harald Range. Der wahre Schurke bleibt diskret im Hintergrund.

Unauffällig: Verfassungsschutzchef Maaßen. Foto: dpa

I n der Juli-August-Hitze erwartet das Publikum das landesübliche mediale Polittheater im Sommerloch. Aber das Publikum wurde enttäuscht. Geboten wird stattdessen ein Schurkenstück, also alles andere als eine seichte Farce. Im Mittelpunkt des Stücks steht der Generalbundesanwalt Harald Range. Und wie in jedem Schurkenstück bleibt der wirkliche Schurke diskret im Hintergrund: an der Kölner Merianstraße, im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), während der Generalbundesanwalt in Karlsruhe bis zum Dienstagabend noch hilflos im Netz des Schurken zappelte, aber dann vom Bundesjustizminister Heiko Maas im letzten Akt mit einem Schlag befreit und in den Ruhestand geschickt wurde.

Der zweitletzte Akt im Schurkenstück hatte durchaus Sommertheaterniveau: Der politische Beamte Harald Range trat am Dienstagmorgen vor die Presse, um seinen Vorgesetzten – Justizminister Maas – brutalstmöglich zu attackieren. Wörtlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Einen so groben Brocken von einem weisungsgebundenen Staatsanwalt kann kein Justizminister schlucken – schon gar nicht, wenn jener vom Generalbundesanwalt serviert wird. So viel weiß jeder „Tatort“-Zuschauer. Justizminister in der Bundesrepublik machen von ihrem Weisungsrecht, wenn überhaupt, sehr vorsichtig Gebrauch – außer in den rechtsstaatlichen Entwicklungsländern Bayern und Sachsen.

Der Generalbundesanwalt dürfte sich zu seinem Harakiriauftritt entschlossen haben, weil er sich vom Schurken im Hintergrund in eine Sackgasse getrieben sah. Das BfV unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen lockte die Bundesanwaltschaft im Frühjahr auf eine rechtliche Leim- und Schleimspur: Zwei Veröffentlichungen im Blog netzpolitik.org sollten nach Maaßen den Tatbestand des Landesverrats beziehungsweise des Verrats von Staatsgeheimnissen erfüllen. Ein Hausjurist des Verfassungsschutzes lieferte dazu auf zehn Seiten ein Rechtsgutachten. Das BfV stellte Strafanzeige, die sich gegen unbekannt richtete, aber auch zwei Redakteure von netzpolitik.org namentlich erwähnte.

Als der Fall öffentlich geworden war, besaßen die Verfassungsschützer die Dreistigkeit zu bestreiten, dass sie in ihrer Strafanzeige und in ihrer Aufforderung an den Bundesanwalt, Ermittlungen einzuleiten, Namen genannt hatten. Es nicht gewesen zu sein, ist nachträglich immer der Part des Schurken im Stück.

Kumpanei mit Rechtsextremen

Den Kern des Problems bilden nicht Verfahrensfragen oder juristische Nickeligkeiten. Das Problem ist der Verfassungsschutz und sein Selbstverständnis. Brauchen wir einen Verfassungsschutz, der auf die vom Obrigkeitsstaat erfundenen Straftatbestände („Landesverrat“, „Staatsgeheimnis“) zurückgreift – die unter demokratisch-rechtsstaatlichen Verhältnissen längst obsolet geworden sind? Von Spezialfällen abgesehen (Verrat von Dienstgeheimnissen, Verrat militärischer Geheimnisse und Spionage), sind die Begriffe Landesverrat und Staatsgeheimnis bestenfalls Anachronismen, mit denen nicht die Verfassung, also die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, geschützt werden, sondern die Verfassungsschutzbehörden von Kritik und Kontrolle durch Politik, Parlament und Presse abgeschottet werden.

Maaßens Klage ist ein Relikt aus den Zeiten des monarchischen Obrigkeitsstaates

Der Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen, der das Schurkenstück inszeniert hat, beklagte sich vor einigen Monaten, seine Behörde werde von der Presse „sturmreif“ geschossen, weil diese das offenkundige und vollständige Versagen des Verfassungsschutzes bei der Verhinderung und Aufklärung der NSU-Morde anprangerte und die Zusammenarbeit der Behörde mit V-Leuten kritisierte. Maaßens Klage ist ein Relikt aus den Zeiten des monarchischen Obrigkeitsstaates, als Sozialdemokraten wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ angeklagt wurden, weil sie mit der Forderung nach einem „freien Volksstaat“ – ein Tarnwort für Republik – die Monarchie „sturmreif“ geschossen hätten.

Maaßen holte zum Gegenschlag gegen die Presse aus wie Adenauer 1962 gegen den Spiegel („ein Abgrund von Landesverrat“). Wie ein Echo darauf hört sich auch der biedere Satz in Ranges Attacke auf den Justizminister an: „Presse- und Meinungsfreiheit“ entbinden „Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze“. Das hat sich herumgesprochen, auch ganz ohne Nachhilfe durch den obersten Ankläger. Aber es geht nicht um Gesetzestreue, sondern um das ramponierte Image des Verfassungsschutzes.

Der befindet sich seit den NSU-Morden in einer tiefen Legitimationskrise. Sein Ansehen sank in dem Maße, wie im NSU-Prozess und diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen deutlich wurde, dass die V-Leute-Praxis der Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern bis hart an die Grenze zu Kumpanei und Komplizenschaft mit der Rechten heranreicht: „Der Verfassungsschutz half, Verfassungsfeinde aufzubauen, anstatt die Verfassung zu schützen“, meint die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau.

Ein Fall für die interne Kontrolle

Schwer angeschlagen ist das Selbstverständnis der Staatsschützer auch, seit Edward Snowden und seine Helfer die Öffentlichkeit mit handfesten Informationen über die Machenschaften der Geheimdienste, die Abhörpraktiken, Bräuche und Zustände unter den Regierenden versorgen. Angesichts der miesen Stimmung und Verunsicherung im BfV sowie dessen enormer Imageprobleme packte Hans-Georg Maaßen den Stier bei den Hörnern und ermunterte die Bundesanwaltschaft forsch, wegen einer Lappalie gegen das Portal netzpolitik.org und gegen unbekannt wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen zu ermitteln.

Die Blogger hatten den Haushaltsplan der Kölner Behörde für 2013 veröffentlicht sowie ein Papier über die Einrichtung und Finanzierung eines Referats zur Unterstützung der Internetüberwachung. Beide Veröffentlichungen sind presserechtlich gedeckt, aber im Kölner Amt ärgerte man sich über das Loch im eigenen Laden, durch das die Papiere an die Öffentlichkeit kamen. Das ist ein Fall für die interne Kontrolle und im Erfolgsfall für ein Dienstaufsichtsverfahren, aber nicht für ein Strafverfahren gegen Journalisten, das auf Abschreckung baut.

taz.am wochenende

Als Sozialpädagoge kümmerte er sich im Berlin der Achtziger um sexuell missbrauchte Jungen. Heute gerät ein Gespräch mit Christian Spoden zur Zeitreise – in ein Kreuzberg, von dem bis heute viele zu wenig wissen wollen. Das Titelgeschichte „Kreuzberg war ein Jagdrevier“ lesen Sie in der taz.am wochenende vom 8./9. August 2015. Außerdem: Das Binnen-I stört. Und jetzt machen ihm auch noch Sternchen, Unterstrich und x Konkurrenz. JournalistInnen, Feminist_innen und Expertx streiten über die neuen Versuche, gendergerecht zu schreiben. Und: Viele empören sich über den Vorwurf des „Landesverrats“ gegen die Blogger von Netzpolitik.org. Wofür würden Sie ihr Land verraten? Die Streitfrage – mit einem Gastbeitrag des Netzaktivisten Jacob Appelbaum. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Zu welchen Kapriolen und juristischen Verrenkungen die konservative Presse in der Lage ist, wenn es um „Staatsgeheimnisse“ geht, bewies der Jurist Reinhard Müller in der FAZ vom 4. August. Als schützenswerte „Staatsgeheimnisse“ stellte er „Taktiken gegen Terroristen, Erkenntnisse über Extremisten und sensible Daten über zu schützende Personen“ auf eine Stufe mit „Plänen für Asylbewerberheime“. Das passt zwar in die populäre Vermengung der Einwanderungs- mit der Flüchtlingsfrage im Leitartikelwesen, aber selbstverständlich haben simple Pläne für Flüchtlingsunterkünfte nichts mit legitimen Staatsgeheimnissen zu tun.

Wie wäre es, wenn man – statt papierene Pläne – Menschen und Häuser, in denen sie untergebracht sind, schützte? Dazu könnten Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz mehr beitragen, genauso zur Aufklärung der rund 200 terroristischen Angriffe auf Flüchtlingseinrichtungen von rechtsextremen Tätern quer durch die Republik im ersten Halbjahr.

Sicherheitsbehörden, um sich selbst besorgt

Die vom Bundesinnenministerium verbreitete Zahl von Anschlägen ist ein Armutszeugnis für die Sicherheitsbehörden, die ganz offensichtlich mehr mit ihrer eigenen Sicherheit befasst sind als mit der Sicherheit jener, für die sie gedacht sind. Der Ernstfall für Demokratie und Rechtsstaat tritt ein, wenn das BfV stattdessen ein Schurkenstück gegen die Pressefreiheit inszeniert und dabei die Bundesanwaltschaft als Komplizin instrumentalisiert — und das alles nur, um das Publikum vom eigenen Versagen abzulenken.

Dass Justizminister Maas den gegenüber Grundrechten „unsensiblen“ (SZ, 5. 8. 2015) Generalbundesanwalt entlassen musste, ist klar und war von diesem selbst provoziert worden. Aber nur wenn man den Strippenzieher Maaßen im Kölner Amt ausblendet, kann man den Bundesanwalt als Buhmann darstellen. Er ist vielmehr der Sündenbock, zu dem ihn der Verfassungsschutz machte, als sich „Landesverrat“ und „Staatsgeheimnis“ als das erwiesen, was sie sind – winkeladvokatische Finten und juristische Luftnummern.

Wenn der Justizminister monatelang zuschaute und nichts unternahm, als eine ihm untergeordnete Behörde „Landesverrat“ witterte, und der Innenminister von den Machenschaften des ihm unterstellten Verfassungsschutzes angeblich gar nichts erfuhr, stellt sich nur eine Frage: In welcher Republik leben wir?

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

19 Kommentare

 / 
  • Na bitte -

     

    Wer sagts denn -

    Daß der Frosch keine Haare hat!->

     

    "Maaßen gab in Strafanzeigen auch Hinweis auf Abgeordnete" - FAZ

    http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/netzpolitik-affaere-maassen-gab-in-strafanzeigen-auch-hinweis-auf-abgeordnete-13739031.html

     

    Charmant - auch noch Denunziant!

     

    Früher nannte frauman das mal Maulwürfe - aber in Neuland 2.0 -

    ists die - Variante ->

    Totengräber der Demokratie!

     

    Peter Häberle hatte damals als junger Prof. in Marburg - Soowas von recht -

    Als er in der JZ zu -

    Haha NoNo NotstandsNo* -

    G 10 -

    Frisch gesaved in - klar -

    Karlsruhe -

    insinuierte -->

     

    Ob das nicht ein Fall von

    VERFASSUNGSWIDRIGER VERFASSUNGSRECHTSPRECHUNG

    sei - (~>Aufschrei der Reaktionäre;))

     

    Ja isses - bis heute!! -> fact is:

    Wer überwacht die Wächter -

    Kann jetzt beantwortet werden:

     

    VS PRÄSI MAASSEN!!

    (& im Zuge allgemeiner lightfood -

    Verschlankung&Outsourcing -> ihn usa -

    NSA - so bleibt alles en famille!;)

     

    *da liefen nicht nur Baskenmütze Böll

    &KapotthutFriedensKlärchen zu

    "Benda ha ha ha" - "Benda wir kommen" durch das

    Provisorium Bonn - Nein - nein - dabei -

    Ausgewachsene Profs. et al

    einschl. ->

    Horst Ehmke -> später Kanzleramt bei Willy Brandt -

    "Willy - Aufstehn - Regieren;) - &

    Konrad Hesse - Verfassungsrichterlegende - zu recht -

    (Standardwerk:Grundzüge des

    Verfassungsrechts der

    Bundesrepublik ->. Steht beim Oberschlappi im Giftschrank -

    So ers kennt!)

    &&&&

     

    kurz - Es ist wieder Zeit -

    Die Lederjacke anzuziehen!

    Ja - & wiedermal -

    Bürger - laßt das Gaffen sein ->

    Kommt runter vom Balkon.

    Das Europäische Verdienstkreuz -

    Soll noch des öfteren verliehen werden.

    Verspochen.

     

    Ps & zur Erinnerung:

    Das Peng-Kollektiv verlieh im Namen der EU-Kommission das erste „Europäische Verdienstkreuz“. Die Auszeichnung soll FluchthelferInnen ehren. http://www.taz.de/Aktivisten-ehren-illegale-Fluechtlingshilfe/!5221496/

  • Der Autor verkennt die Sachlage.

     

    Das “Schurkenstück” (wenn man es so nennen will) wird keinesfalls vom Verfassungsschutzchef inzeniert. Es wird vielmehr von der Bundesregierung inszeniert, namentlich von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas.

     

    Die beiden untergeordneten Behörden, namentlich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, sind ausführende Organe dessen, was die Minister wollen und gutheissen.

     

    Das ist nicht nur in der Verfassung der Bundesrepublik so festgelegt, sondern spätestens seit öffentlich wurde, dass auch de Maizière frühzeitig Bescheid wusste, ist klar, dass das auch dem tatsächlichen Ablauf entspricht.

     

    Entsprechend muss nämlich endlich die Frage nach der politischen Verantwortung gestellt werden. Die Ermittlungen sind nicht eingestellt, die Anzeige nicht zurück gezogen oder umformuliert worden, im Gegenteil.

     

    Nach wie vor wird Druck auf Journalisten ausgeübt, unvermindert. Alles bisher war nur Geplänkel, es hat sich bisher nicht das Geringste geändert.

  • Was ist denn "der wahre Schurke"? Schon beim Vergleich mit dem Tierreich fängt die Bezeichnung an zu hinken, denn warum sollte z. B. der Fuchs ein Schurke sein, nur weil es seiner Art entspricht, auch Hühner zu fressen?

     

    Ich meine, die Schurkenschaft ist kollektiv, weil es keiner der Verantwortlichen jemans für nötig befunden hat, bei der Besetzung besonders sensibler Jobs nicht nur auf Äußerlichketen zu schauen (Zeugnisse usw.), sondern auch auf die Persönlichkeit der Betreffenden. Doch nachvollziehbar ist dieses Versäumnis dennoch, denn ginge man diesen Schritt, dann gäbe es keinen Geheimdienst und möglicherweise noch nicht einmal Politiker.

  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Nach dem Lesen diese Kommentars bin ich schockiert, daß in der taz ein Kommentar mit einer solch respektlosen Haltung gegenüber dem amtierenden Verfassungsschutzpräsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen abgedruckt wird. Dr. Maaßen sollte die taz auf den Landesverratsindex setzen. In welcher Republik leben wir eigentlich?

    • @4932 (Profil gelöscht):

      Herr Miesanthrop, es leben in dieser Republik noch Journalisten die einen miesen Charakter noch als solch einen solchen bezeichnen. Der Innenminister ist hinlänglich bekannt dass er nur Chaos hinterläßt wo immer er sich auch rumtrieb, der Verfassungsschutzpräsiden ist derjenige der möglicherweise einiges schützt jedoch nicht die Verfassung. In welcher Republlik möchten Sie wohl leben?

      • 4G
        4932 (Profil gelöscht)
        @joha:

        Sie haben recht. Ich wollte ein Späßchen machen, habe dies aber wohl nicht vermitteln können. Ich bin sehr froh, daß Herr Walther und die taz den gefährlichen Mist, den hierzulande einige 'hochrangige' Leute ständig bauen, so klar benannt hat. Ein sehr guter Kommentar.

  • Bitte nicht vom Wesentlichen ablenken, sondern den Spieß umdrehen! Nämlich gegen die demokratigefährdenden Machenschaften des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es ist nicht falsch, über Weisungsbefugnisse und Strippenzieher zu diskutieren - aber der Kern der Angelegenheit besteht doch:

    1. in Übergriffen des BfV und

    2. im Einschüchterungsversuch gegen Whistleblower und Journalisten.

    Unbedingt lesenswert dazu: Interview mit Verwaltungsrichter Deisenroth auf telepolis: http://www.heise.de/tp/artikel/45/45661/1.html

    • @Albrecht Pohlmann:

      Zum Kern der Angelegenheit gehört auch die Frage, ob solche Dokumente geheim sein sollten, oder die Bevölkerung von den Plänen des BfV detailliert erfahren sollte, damit eine demokratische Meinungsbildung dazu möglich wird.

      • @Sigma:

        Die Dokumente, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, und derentwegen ermittelt wird, sind nicht geheim.

    • @Albrecht Pohlmann:

      Danke für den link -

       

      Dr. Dieter D. - Wie immer auf den Punkt.

      So kennt frauman ihn!

      (wg - dem Ziegelstein -http://www.bverwg.de/210605U2WD12.04.0 - da war er Berichterstatter - beißen se in Balin heute noch in die Tischkante;

      &Unsere Mitmarschiererin im Geiste Bushy-Angie - brauchte seine Nachhilfe gleich zweimal;)

      kurz - issen Guter.

  • Zu fragen sein wird nicht nur nach Maaßens Verantwortung, sondern danach, ob und in welcher Form Maaßen vor seiner Anzeige das Innenministerium konsultiert hat. Kaum denkbar, dass er eine solche schwer wiegende Anzeige erstattete, ohne seinen Dienstherrn, den Innenminister, zumindest zu konsultieren. Nun könnte es wirklich sehr eng für de Maizere werden. Wann setzen die Oppositionsfraktionen endlich einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung dieser Verfassungsschutzaffäre ein?!!!

  • Dem wetter die schuld zu geben, wenn es noch keine maassgeblichen wortspiele zu diesem über alle maassen mässigen spektakel gibt, halte ich für maasslos.

    Ach ist das schlecht, es ist das wetter.

  • Dacor! Man muss die Dinge nur im richtigen Kontext sehen. Frau Pau hat vollkommen recht, der Verfassungsschutz tut rein gar nichts gegen die Feinde der bundesdeutschen Verfassung. Im Gegenteil, er baut Verfassungsfeinde systematisch auf und bezahlt die willigen Schergen auch noch. Die Einschüchterungsversuche gegenüber Journalisten liegen da genau auf dieser Welle.

    Der Laden gehört schon lange ersatzlos gestrichen und schickt unbedingt Thomas de Maizière und Heiko Maas gleich mit in die Wüste, denn die beiden haben hier ständig nur gute Mine zum bösen Spiel gemacht. Derart fundamentale Fehler behebt man tunlichst gleich, konsequent und so, dass sie dauerhaft abgestellt werden, sonst werdet ihr Euch vor Verfassungsschutzskandalen gar nicht mehr retten können. Was sagt eigentlich "Ihre Majestät" zu dieser ganzen Scheiße? Nase zu und durch?

  • Dem Artikelverfasser Herrn Walther gebührt Respekt für seine Ausführungen.

    Ich frage mich auch schon länger, hat die neoliberale Deregulierungsspirale nicht längst die Ministerien und Amtsinhaber unserer Republik final erreicht?

  • Danke - das ist mal eine klare Ansage!

     

    Wobei im Fall des Herrn Maaßen

    auf der Zeitachse - alllang vor der

    Steinmeier-Maaßen-Affäre via Murat Kurnaz sich

    insgesamt eine geradezu atemberaubende

    Kontinuität - auch im klein-klein

    konstatieren läßt.

     

    (ps&bei the way- & das ist mit Verlaub keine Pingeligkeit -

    "…Ein Hausjurist des Verfassungsschutzes lieferte dazu auf zehn Seiten ein Rechtsgutachten…" nein - eine innerbehördliche Stellungnahme zur

    Anzeige des Präsi des VS. Maaßen!

    Über das bereits anderweitig Gesagte hinaus - http://www.taz.de/!5218458/#bb_message_3283435

    nochens -;)

    Beherbergt eine Stadt z.B. eine Fern-Uni -

    Dann enthalten die Beiakten zu einem gerichtlichen

    Verfahren mit Sicherheit - eine Vielzahl solcher fingerdicken

    Elaborate, die die offizielle Entscheidung der Stadt

    konterkarieren ->

    (Tenor: "…unrichtig - Amt 6 -> falsche Rechtsgrundlage …durchweg falsch -

    Um mal eher gemäßigte anzuführen) -

    Anders wird frauman nicht FH-Prof. etc -

    Gern auch dick mit "Rechtsgutachten" überschrieben.

    Der zarte Hinweis - wie oben - entspannte die

    Sitzungsatmosphäre doch deutlich.

    Das gilt uneingeschränkt auch hier!!

    Aufblasen - führt in die Irre.

     

    Insbesondere aber ändert das kein Yota an dem

    Kardinalfehler/bewußt - oder nicht - in der ausschließlich

    verantworteten Entscheidung

    Ranges -

    ein SachverständigenGutachtens nach!! Einleitung des

    Ermittlungsverfahrens einholen zu wollen.

  • Heinrich Hannover sprach mal von 'Furchtbaren Juristen'. Leider gibt's die immer noch.