Verfassungsschutz kooperierte mit NSA: Bürger verraten, XKeyscore erhalten
„Die Zeit“ macht eine Kooperation zwischen NSA und Verfassungsschutz öffentlich: Für die Lieferung von Daten durfte Spionagesoftware genutzt werden.
Die Wochenzeitung Die Zeit und „Zeit Online“ zitierten am Mittwoch aus einer entsprechenden Vereinbarung aus dem Jahr 2013. Darin heiße es, das BfV werde „in größtmöglichem Ausmaß“ alle relevanten Daten mit der NSA teilen.
Das Bundesamt war am Mittwochabend zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Zeit und „Zeit Online“ zitierten aus einer Stellungnahme, wonach sich das Amt „zu Einzelheiten der Zusammenarbeit beziehungsweise der Zahl von Datenübermittlungen nicht öffentlich äußern kann“.
Das mutmaßliche Kompensationsgeschäft bezog sich dem Bericht zufolge auf Maßnahmen nach dem sogenannten G10-Gesetz, das die Überwachung und Aufnahme der Telekommunikation durch die Nachrichtendienste regelt. Der Verfassungsschutz nutzt XKeyscore dem Bericht zufolge dazu, die von ihm selbst gewonnen Daten zu analysieren.
Das Programm könne „die hier bestehenden Möglichkeiten zur Überwachung und Analyse von Internetverkehr hervorragend ergänzen“, zitieren Zeit und „Zeit Online“ aus einem Brief des damaligen BfV-Präsidenten Heinz Fromm an den damaligen NSA-Chef Keith Alexander.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sei nicht vollständig über die Vereinbarung zwischen den Nachrichtendiensten informiert worden, hieß es in dem Bericht weiter. Die Abmachung mit der NSA sei ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“, über den die Regierung laut Gesetz von sich aus ausreichend informieren müsste, zitierte die Zeit den Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne). Die Regierung scheine „ihre Pflichten immer noch nicht ernst genug zu nehmen. Das PKGr wird sich damit zeitnah befassen müssen“. Ströbele ist Mitglied des Kontrollgremiums.
Wie viele Datensätze auf Grundlage der Vereinbarung an die NSA übermittelt wurden, sei unklar, schriebt die Zeit weiter. Ebenso ungewiss sei, ob Daten deutscher Bürger betroffen sind und ob Daten von Personen darunter sind, gegen die keine Maßnahmen autorisiert waren.
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