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Visum für schwerverletzten SyrerHartnäckig bleiben

Ein schwerverletzter Syrer will sich in Berlin operieren lassen. Nach einem Jahr gewährt das Auswärtige Amt endlich ein Visum.

2012 traf ein Scharfschütze den Studenten Muhammed al Mousa in den Kopf Foto: privat

Berlin taz | Ein Scharfschütze traf Muhammed Al-Mousa 2012 in den Kopf. An Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob sich der schwerverletzte 30jährige in einem Berliner Vivantes-Klinikum einer komplizierten Kopfoperation unterziehen darf. Das Finanzierung steht, die Klinik hat den Patienten angenommen - doch das Visum fehlt bislang. Denn, so das Auswärtige Amt (AA), die Gefahr, dass Al-Mousa nicht an seinen aktuellen Wohnort in der Türkei zurückkehre, sei zu groß.

Syrern wird in Deutschland aufgrund des Krieges in ihrem Land in aller Regel ein subsidärer Flüchtlingsschutz gewährt. Der zuständige Richter fasst die Sachlage so zusammen: Die Tatsache, dass Al Moussa erfolgreich von seinem Recht auf Asyl Gebrauch machen könnte, gereicht ihm nun zum Nachteil, denn das AA hat ihm deshalb bislang kein Visum erteilt. Al-Mousa schwebt in Lebensgefahr. Aufgrund der langen Wartezeit haben sich bereits zwei Zysten an der Wunde gebildet.

In einer etwa einstündigen Verhandlung gelingt es dem UnterstützerInnenkreis den Vertreter des AA davon zu überzeugen, dass die Asylabsichten von Al-Mousa gering einzuschätzen seien. Ihm gehe es allein um eine möglichst gute medizinische Behandlung, auf die er nun seit einem Jahr warte. Sein Zustand verschlechtere sich täglich.

Seine Frau wird ihn allerdings nicht begleiten dürfen. Denn so sei der Anreiz größer, dass er in die Türkei zurückkehre, befindet das AA. Zwar dürfe im Falle eines bewilligen Aufenthalts seine Frau ohnehin nachziehen, aber das dauere ja dann länger und wäre komplizierter. So einfach wolle man es ihm nicht machen. Der Vertreter des AA verschließt sich nicht mehr, Al-Mousa ein Visum zu erteilen, nach dem noch zwei womöglich fehlende Unterlagen (sie konnten während der Verhandlung nicht gefunden werden, waren aber zuvor vom AA und auch der Rechtsanwältin gesehen worden).

Doch die Betreuung des schwer verletzten Mannes werden seine UnterstützerInnen übernehmen müssen. Und damit auch die Kosten für die notwendige medizinische Betreuung nach der OP.

Die gute Nachricht ist: Die Chance, dass Al-Mousa nun überleben wird, stehen gut.

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1 Kommentar

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  • Die Haltung des Berliner Verwaltungsgerichtes ist eine Schande!

    Wer, wenn überhaupt, sollte sonst eine Einreiseerlaubnis bekommen? Was ist denn das für eine charakterlose menschenverachtende Einstellung?

     

    Einfach nur beschämend.