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Prüfung von rechten GewalttatenDas BKA muss sich hinterfragen

Das Innenministerium weist das BKA an, Kriterien bei der Aufarbeitung rechter Gewalt neu zu prüfen. Die Grünen hatten diese als „diffamierend“ kritisiert.

Weiter sauer aufs BKA: Volker Beck, hier neben Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bundeskriminalamt soll seine Ermittlungskriterien bei der Aufarbeitung möglicher rechtsextremer Gewalttaten neu prüfen. Das teilte das Bundesinnenministerium dem Grünen-Rechtsexperten Volker Beck mit – und reagierte damit auf dessen scharfe Kritik.

Beck hatte sich kürzlich in einem Schreiben an Innenminister Thomas de Maizière (CDU) über den Kriterienkatalog beschwert. Mit diesem lässt das BKA seit Bekanntwerden der NSU-Morde 745 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte nochmals auf einen rechtsextremen Hintergrund überprüfen.

In dem Katalog werden sechs Kategorien genannt, welche die Ermittler abgefragen sollen: darunter die Herkunft der Opfer, ihre Religion oder ihre (linke) politische Einstellung. Beck kritisierte die Kategorie „sexuelle Orientierung“, zu der die Ermittler „z.B. Homosexuelle, Transsexuelle, Sexualstraftäter“ nennen. Der Grüne nannte diese Zusammenfassung „unerträglich“ und „diffamierend“.

Gleiches gelte für die Kategorie „gesellschaftlicher Status“, worunter neben Obdachlosen, Drogenabhängigen und Kriminellen auch „Deutsche in Ehe-/Liebesbeziehung mit Ausländern“ genannt werden. Diese Gleichsetzung, sagte Beck, „grenzt an institutionalisierte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“.

BKA soll „Umformulierungen“ finden

In einem Antwortschreiben des Innenministeriums an Beck, das der taz vorliegt, kündigt de Maizières Staatssekretär Günter Krings (CDU) nun an, die Kriterien zu überarbeiten. Er habe das BKA gebeten, „geeignete Umformulierungen“ zu prüfen, schreibt Krings, „um zukünftig eventuellen Missverständnissen, die mit der Anordnung der Opfergruppen einhergehen, vorzubeugen“.

Den bisherigen Katalog verteidigt Krings dennoch: Dieser sei von „polizeiinternen Spezialisten und externen Wissenschaftlern aus dem Bereich der Rechtsextremismusforschung entwickelt“ worden.

Die Beispielfälle seien „keine Bewertungen oder Unwerturteile, sondern knüpfen an Umstände an, die bei rechtsmotivierten Hassstraftätern erfahrungsgemäß impulsgebend sind“. Ziel sei es, so Krings, „auf möglichst umfassender Grundlage Fälle herauszufiltern“, die ein rechtsextremes Motiv haben könnten.

Beck ist nicht zufrieden

Beck kritisiert die Antwort als ungenügend. „Die Überprüfung der Kriterien reicht nicht“, sagt der Grüne. „Für die Opfer, die hier mit Kriminellen und Sexualstrafttätern in eine Schublade gesteckt werden, ist das ein Hohn.“ Beck fordert eine komplette Neukonzipierung des Katalogs. „Es bleibt ein Skandal, dass das Innenministerium die Kategorien auch noch verteidigt.“

Auch der Lesben- und Schwulenverband hatte das Polizeivorgehen kritisiert. Opfer mit Tätern zu vermengen sei „absurd“, hieß es dort.

Das BKA will bis Mitte des Jahres seine Prüfung abschließen. Bisher haben Sicherheitsbehörden bei 63 Tötungsdelikten seit 1990 ein rechtsextremes Tatmotiv offiziell anerkannt. Opferverbände zählen dagegen rund 150 Tote durch rechte Gewalt.

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3 Kommentare

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  • B
    Blablubb

    Wird denn alles bloß noch totgequasselt? Verzögerungstaktik, damit derweil noch mehr Unterlagen geshreddert werden können?

     

    Dass unter dem Punkt "Sexuelle Orientierung" Sexualstraftäter in einem Atemzug mit Nichtheterosexuellen genannt werden hat meiner Meinung nach üüüüüberhauptnichts damit zu tun, dass z.Bsp. Homosexuelle mit Straftätern gleichgestellt werden sollen (vereinfacht: im Sinne von homo=pädo=böse). Blöd nur, dass auch sexuelle Ausrichtungen zu Feindbildern in extremistischen Kreisen zählen und damit unter "Sexuelle Orientierung" fallen, ebenso wie strafrechtlich relevante Pädophilie. Wird doch in dem Sinne keine Wertung durchgeführt.

     

    "Sexualstraftäter" unter "sozialer Status" einsortieren, weil dort "Kriminelle" aufgezählt wird? In einem Atemzug mit Obdachlosen und Drogenabhängigen ... aha obdachlos=kriminell. Warum eigentlich Drogenabhängige? Soll ja auch Leute geben, die führen sich ne Droge zu und sind nicht abhängig ("Ooohoooh, einen Dübel geraucht, sofort schwerst abhängiger Kiffer ..."). Das strotzt alles nur so vor Diffamierung. *facepalm*

     

    Wer so dämlich ist, sich nen aus dieser Aufzählung gestrickten Propaganda-Schuh andrehen zu lassen, dem ist eh nicht mehr zu helfen. (Von den "Strickenden" garnet zu reden.)

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    "Kriminelle und Sexualstraftäter" - Sind das jetzt schon zwei verschiedene Kategorien? Dann ist das wohl der Grund, weshalb für letztere auch bei kleinsten Vergehen höhere Strafen verhängt werden, als für brutale Körperverletzung und bewaffnete Raubüberfälle.

  • Datencrash

    Mir steht kein Urteil zu über den Fall Sebastian Edathy, er zeigt aber die Dimension des Schnüffelkampfes von xy-eyes im Antiterrorkampf. Was ist denn noch alles auf den Servern des Bundestages? Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover Jörg Fröhlich sagte in der Pressekonferenz das man dort Downloads entdeckt hätteMan könnte doch mal bei allen Bundesbewohnern…..jeder wird verdächtigt. Die implosion des Rechtstaates des Rechtssystems ist aber bei uns nicht zu befürchten, aber wohl in den Vereinigten Staaten, weil nach deren Rechtssystem sind dann erstmal alle schuldig und müssen ihre Unschuld beweisen. Wollen wir das auch? Ich glaube nicht. Deshalb muss es eine strikte Trennung im Umgang mit den Datensammlungen der FIVEEYEPHONS, zwischen dem amerikanischem Verständnis und dem europäischem geben Es darf keine Vermischung dieser beiden unterschiedlichen Rechtsaufassungen geben. Was das für die Zusammenarbeit bedeutet, zB. im Antiterrorkampf kann ich nicht beurteilen. Das es die geben muss, steht aber außer Frage, denke ich. Und…und wer von Straftaten weiss…, was könnte man wissen, was will man überhaupt wissen, was muss man wissen, angesichts der Trillioneyesdollarmachine