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Religionssymbole an SchulenDas Kopftuch ist frei

Das Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen pauschale Kopftuchverbote an Schulen aus. Zehn Fragen und Antworten zum Urteil.

Im Kern kommt es darauf an, was im Kopf drin ist, nicht, was darum herum ist. Bild: inkje / photocase.de

Warum kippt Karlsruhe das Kopftuchverbot?

Zwei Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, beide sind Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund. Eine arbeitete als Lehrerin für muttersprachlichen Unterricht an verschiedenen Schulen. Nachdem 2005 in Nordrhein-Westfalen ein faktisches Kopftuchverbot eingeführt wurde, wurde sie gekündigt. Die zweite Frau arbeitete als Sozialpädagogin an einer Gesamtschule. Sie ersetzte damals das Kopftuch durch eine rosafarbene Baskenmütze, wurde aber dennoch abgemahnt, da sie die Mütze erkennbar als Ersatz für ein Kopftuch getragen habe. In den Vorinstanzen waren die Frauen noch gescheitert. Karlsruhe gab ihnen nun recht.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Kopftuchverbote können nur noch ausgesprochen werden, wenn eine „hinreichend konkrete“ Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität droht. Das pauschale Kopftuchverbot im nordrhein-westfälischen Schulgesetz muss darum geändert werden. Auch eine zweite Klausel, mit der Darstellungen christlich-abendländischer Kulturwerte ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen wurden, erklärte Karlsruhe für verfassungswidrig. Die Bevorzugung christlicher und jüdischer Symbole verstoße gegen das Gleichheitsgebot.

Wie begründet Karlsruhe sein Urteil?

Lehrkräfte können sich auf ihre Religionsfreiheit berufen. Dass sie auf ihr Kopftuch verzichten müssen, auch wenn es konkrete Probleme gibt, sei unzumutbar. Weder Schulkinder noch ihre Eltern hätten einen Anspruch darauf, nicht mit Lehrerinnen konfrontiert zu werden, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Ein Kopftuch an sich habe noch keinen werbenden oder missionierenden Effekt und das sichtbare religiöse Bekenntnis einzelner Lehrkräfte beeinträchtige nicht die Neutralität des Staates, denn dieser identifiziere sich dadurch noch nicht mit einem bestimmten Glauben.

taz.am wochenende

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Was bedeutet das Urteil für den Schulalltag?

Ab sofort können Lehrkräfte in NRW in der Schule das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa, das christliche Kreuz oder ein Nonnenhabit tragen. Dies kann nur verboten werden, wenn es deshalb zu ernsthaften Konflikten kommt – etwa wenn ältere Schüler oder Eltern auf muslimische Schülerinnen Druck ausüben sollten, das Kopftuch zu tragen. Ob auch eine Islamfeindlichkeit von Eltern und Schülern zu Kopftuchverboten führen kann, lassen die Richter offen. Ein Verbot würde sich aber zunächst auf die konkrete Lehrkraft beziehen. Erst wenn sich die Fälle häufen, könnten Verbote für ganze Schulen, Schulbezirke oder das ganze Land ausgesprochen werden. Betroffene Lehrerinnen sollen nicht entlassen, sondern versetzt werden.

Müssen jetzt alle Kopftuchgesetze in allen Bundesländern überarbeitet werden?

Formal gilt das Urteil nur für Nordrhein-Westfalen. Nach dem ersten Karlsruher Kopftuchurteil 2003 haben aber fast alle westdeutschen Bundesländer per Gesetz präventive Kopftuchverbote für Lehrkräfte erlassen, die zum Teil vergleichbar sind. In Baden-Württemberg gilt ein ähnliches Verbot auch an Kindertagesstätten, in Berlin im gesamten öffentlichen Dienst. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben jetzt angekündigt, mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen.

Muss Bayern jetzt seine Kreuze in Klassenzimmern abhängen?

Nein. Beim Kopftuch geht es um die persönliche Religionsfreiheit der Lehrerin. Beim Kruzifix ordnet dagegen der Staat an, ein Symbol anzubringen, identifiziert sich also mit einer Religion. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 1995 beanstandet. An bayerischen Grundschulen gilt aber immer noch eine Kruzifixpflicht. Die Kreuze müssen heute allerdings abgenommen werden, wenn sich einzelne Eltern daran stören.

Was sagen die Parteien dazu?

Die Grünen freuen sich über das Urteil. „Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden den Schulfrieden nicht“, sagte ihr kirchenpolitische Sprecher, Volker Beck. Auch die Linken-Abgeordnete Christine Buchholz begrüßte die Entscheidung „in Zeiten, in denen Islamhasser wie ’Pegida‘ die Rechte von Muslimen einschränken wollen“. Aus der SPD lobte Aydan Özoguz, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, den Richterspruch. „Damit wird die gesellschaftliche Diskussion aber nicht zu Ende sein“, prophezeite sie.

Die Union zeigt sich gespalten. „Das Urteil bestätigt, dass die Religionsfreiheit in unserem Land ein hohes Gut ist und alle Religionen gleichbehandelt werden“, sagte ihre Integrationsbeauftragte Cemile Giousof (CDU) der taz. „Gleichwohl darf es keinen Unfrieden in die Schulen tragen, und man muss berechtigte Fragen und Sorgen von Eltern und Schülern ernst nehmen.“ Das Kopftuch dürfe nicht missionarisch benutzt werden.

Ihr Parteikollege Wolfgang Bosbach bedauert das Urteil. Und die CSU beharrt darauf, dass das Christentum im Freitstaat privilegiert bleibt. „Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land, daran lassen wir nicht rütteln“, polterte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer.

Wie reagieren die Kirchen?

Aus den christlichen Kirchen kommt Zustimmung. „Im Kern kommt es darauf an, was im Kopf drin ist, nicht, was darum herum ist“, hieß es aus der Evangelischen Kirche im Rheinland. Auch die Katholische Bischofskonferenz lobte das Karlsruher Urteil als „starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“.

Wie reagieren die Muslime?

Die muslimischen Verbände haben das Urteil einhellig begrüßt, ebenso viele muslimische Einzelpersonen wie die Publizistin und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor. Die Lehrerin Fereshta Ludin, die 2003 mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht noch gescheitert war, zeigte sich ebenfalls erleichtert: „Es geht hier nicht ums Siegen oder Triumphieren. Aber ich freue mich nach dieser langen Zeit, dass die Gerechtigkeit hergestellt ist“, erklärte die afghanische Diplomatentochter.

Was sagen die Lehrer?

Während die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Urteil begrüßte, äußerte sich der Verband Erziehung und Bildung skeptisch. Aber auch die GEW-Landesvorsitzende in NRW, Dorothea Schäfer, fürchtet, „dass der Druck auf muslimische Schülerinnen, die sich selber gegen ein Kopftuch entscheiden, durch Lehrerinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, erhöht wird“.

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60 Kommentare

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  • Sämtliche Ungleichbehandlungen abschaffen!

     

    Die vielen verfassungswidrigen Bevorzugungen von Christen stammen von 1948, als katholische Bischöfe (einschließlich Papst) mit massivem Druck – sogar verbunden mit einem Ultimatum! – eigentlich verbotene Bevorzugungen des Christentums im Grundgesetz und vielen anderen Verordnungen durchsetzten.

    Es wird höchste Zeit, dass diese kriminellen Interventionen rückgängig gemacht werden und wirkliche Weltanschauungsneutralität in ganz Deutschland herbeigeführt wird, z.B. – paradoxerweise im Grundgesetz selbst –

    statt Gottesbezug Bezug auf Menschenrechte,

    statt Kirchensteuer Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Kirchen selbst,

    statt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Ethik und Weltanschauungskunde und

    statt der vielen staatlichen christlichen Feiertage weltanschauungsneutrale Feiertage z.B. des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Vielfalt.

    Nur wenn alle religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen gemäß Grundgesetz-Art. 4 völlig gleich behandelt werden, kann Deutschland laut Bundesverfassungsgericht eine „Heimstatt“ für alle Menschen jeglicher Weltanschauung werden. Und außerdem würde wegen der dann vollständigen Gleichbehandlung mit dem Islam das Risiko islamistischer Terrorakte sinken.

  • Das ältere Urteil das hiermit quasi revidiert wurde war fast schon verstörend. Erstens durften alle anderen ihre Symbole tragen wie sie lustig sind und zweitens war dein "Symbol" das man verboten gar kein Symbol, weil du in der Gesellschaft nicht dein Kopftuch oder dessen schöne Muster zeigen wolltest, sondern weil du das was drunter ist bedecken wolltest. Weil du in der Gesellschaft nicht durch äussere Attraktivität, sondern durch Leistung punkten wolltest.

    Als nächstes sollten wir Symbole tatsächlich ganz abschaffen, danach kucken wir uns die Definition von Symbolen an :D

  • Ich hab noch nie eine Lehrerin mit Kopftuch gesehen.

  • Wenn Kopftuch tragende Lehrer durch das Bundesverfassungsgericht Gerechtigkeit erfahren, denke ich, dass sie sich verpflichtet fühlen müssen/sollen, dies auch in ihren eigenen Stellungnahmen weiterzugeben. In diesem Fall an Schülerinnen, die sich dem Druck Kopftuch tragender "Eifererinnen" widersetzen und für sich die Freiheit beanspruchen, anders zu entscheiden.

  • Da anderwo ausreichend dokumentiert -

    hier mal ad usum delphini Fassung 2.0

     

    Die Wirrnis nach dem Beschluß aus Karlsruhe wird hier in den Kommentaren fein abgebildet.

    Auf der einen Seite – gut auf Antrag – das Entfernen von Kreuzen – und ich denke jeglicher religiöser Symbole aus den Klassenzimmern in Öffentlichen, also staatlichen Schulen beschließen –

     

    andererseits – gegen jeglichen bisherigen ordre public jedenfalls nördlich des Weiswursthorizontes – das Tragen von ganz eindeutig und bewußt religiösen Symbolen a persona als mit der Verfassung – dem Grundgesetz – vereinbar beschließen.

    Das ist mir nicht nachvollziehbare Wirrnis.

     

    Warum ich als meinethalben freigeistiger Schüler – eindeutig anders als bisher – in einer Öffentlichen Schule mich unausweichlich mit religiösen Präferencen via religiösen Symbolen von LehrerInnen konfrontieren lassen muß – ist mir gleich welcher Religion (oder politischer Ausrichtung) schlicht nicht nachvollziehbar; (Stichwort: negative Religionsfreiheit);

    Entsprechendes hat und hätte an meiner Penne in den 50/60ties kein Lehrer, auch kein Reli-Lehrer -gewagt – war schlicht out of bounds.

     

    Diesen Paradigmenwechsel – Kopftuch hin Kopftuch her – was anderes ist das nämlich nicht – in der Rechtsprechung Karlsruhes läßt schlimmes Antifreihheitliches ahnen, ja befürchten.

     

    ps : für den seherischen@Klaus Peter Frenzen

    http://www.taz.de/

    Wers tragen kann;)

  • An unserer Schule jedenfalls zählen die Mädchen, welche Kopftuch tragen, zu den selbstbewußtesten Schülerinnen - und haben dabei keinerlei Berührungsängste mit christlichen Traditionen wie etwa Weihnachtsbaum schmücken.

    • @Friedrich Zoller:

      Ihnen ist - mit Verlaub - entgangen,

      daß um "symbolträchtiges " Lehrpersonal geht;

      und - keine Scheu - was ich von

      Schulaustauschschülerinnen (sorry meistens) singgeoutet gehalten habe -

      will ich nicht verschweigen;

      mag durchgehen als point pupertärer Entwicklung - gab sich aber auch durchweg im weiteren Spülwaschgang.

      Bibelbelt als Teil Öffentlicher Schulstruktur war jedenfalls bisher

      eindeutig - nicht Staatsraison;

       

      Die ohnehin -

      z.B via Asylrechtschreddern -leidgeprüften Mütter und Väter des Grundgesetz dürften im Moment jedefalls mit erhöhter Schlagzahl in ihren Gräbern rotieren;

      Eine mutig-selbstbewußte - wie Elisabeth Selbert - in der Wolle gefärbte Sozial Demokratin - vorweg.

      • @Lowandorder:

        Was? Von Austauschschülerinnen war nicht die Rede. Pubertäre Entwicklung, ha!

         

        Und im Religionsunterricht wird Christenkindern immer noch Müll erzählt - von Lehrkräften, die diesen Müll selber nicht glauben! Nicht mal der Herr Pfarrer glaubt ans Christkind, wenn er ehrlich ist. Und wenn er an die Himmelfahrt Jesu glaubt, hat die Kirche bis heute noch nix von Newton gehört. Den Einen fällt ein Apfel auf den Kopf und sie werden dadurch inspiriert, die Anderen beißen lediglich rein und verblöden alsdann im Schweiße ihres Angesichts.

         

        Da lobe ich mir den Islam: Die Mohammed-Geschichte ist allemal plausibler, weil MENSCHLICH REALISTISCH! Und aufgeklärt waren die allemal - Höhere Mathematik, Astronomie, Alchemie: Importe aus dem Orient. Dafür konnte man von der Kirche glatt verheizt werden.

        • @Friedrich Zoller:

          Sorry - wennses nochmal lesen wollen -

           

          LEHRPERSONAL MIT KOPFTUCH

          ODER ANDEREN RELIGIÖSEN SYMBOLEN BEHAFTET -

           

          (der Scherz zu singout war nur der Lobhudelei auf selbstbewußte weihnachtsbaumschmückende

          Kopftuchmuslima "gemünzt" -;)

          brainwashing ist mir egal wo - auch im

          wissenschaftlichen Bereich ein Greul -

          Ihnen ja scheints auch.

  • Die Frage sollte doch sein: Ist der Kopf unter dem Kopftuch frei??

    • @Gerald Müller:

      Frei wovon?

  • Das Bundesverfassungsgericht gibt allen Beteiligten Steine statt Brot. Das Kruzifix wird prophylaktisch schon einmal aus allen Klassenräumen verbannt, die muslimische, kopftuchbedeckte Lehrerin nur, wenn sie den Schulfrieden stört. Schon das passt nicht zusammen. Das Prinzip der praktischen Konkordanz lässt das BVerfG bei der Kopftuch-Entscheidung außer acht und trägt statt dessen den Streit in die Schulen. Was ist, wenn sich Schüler aufgrund des Kopftuchs in ihrer eigenen (negativen) Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen, die ebenfalls durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützt ist? Was ist mit dem Elternrecht, das es u.U. nicht goutiert, von einer gläubigen Muslimin mit Kopftuch unterrichtet zu werden? Das BVerfG lässt das alles außer acht und zwingt so Schüler und Lehrer vor Ort, gegen die muslimische Kopftuch-Lehrerin Front zu machen. Der Vorwurf des Rechtspopulismus wird ihnen sicher sein, auch wenn sie nur ihre Grundrechte vertreten. Spätestens dann aber ist aufgrund des Kopftuchs der Schulfrieden gestört und das Kopftuch muss auch nach Ansicht des BVerfG weg. Zur Befriedung trägt eine solche Entscheidung nicht bei. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft weitere Fragen auf: Müssen wir demnächst mit Kopftuch- oder gar Burka-Trägerinnen hinter dem Richter-Tresen rechnen? Wenn ich mir die Irrungen und Wirrungen in Karlsruhe anschaue, will ich das nicht ausschließen. Es sei denn das Vertrauen in den Rechtsstaat würde dadurch nicht nur abstrakt, sondern auch konkret gefährdet.

    • @Klaus Peter Frenzen:

      An diesem Beitrag ist eigentlich alles falsch, was als Tatsachenbehauptung daherkommt oder sich gar als juristische Kompetenz geriert. 1. Das BVerfG hat nicht das Kruzifix aus den Klassenräumen verbannt und dafür das Kopftuch eingeführt, sondern vielmehr ganz stringent entschieden, dass der Staat(!) weder das eine gebieten noch das andere verbieten kann. Es bleibt, beides, FREI. 2, Das BverfG hat sehr wohl eine Grundrechtsabwägung im Sinne praktischer Konkordanz vorgenommen, Diese geht zugunsten der positiven Religionsfreiheit aus, was ganz richtig, ja, eigentlich schlicht selbstverständlich ist. Die sogenannte "negative" Religionsfreiheit" bedeutet eben nicht, wie mittlerweile viel verstanden, dass Nichtgläubige etwa einen Anspruch darauf hätten, von der Wirklichkeit real existierender und gelebter Religiösität verschont zu werden, indem deren Freiheit auf das Maß der Meinungsfreiheit zurückgeschnitten wird. Nein, man darf in Deutschland nicht nur im stillen Kämmerlein für sich und Gleichgesinnte irgendwas glauben, das GG schützt vielmehr die Freiheit, Religion zu leben. 3. Richtig ist, leider, dass das Urteil zu mehr Unfrieden führen wird, weil das Gericht leider doch einen "Extremistenvorbehalt" belassen hat, für den es verfassungsrechtlich eigentlich keine guten Gründe gibt. Nun werden besorgte Eltern versuchen, so viel Unfrieden zu erzeugen, dass im Einzelfall Verbote möglich werden könnten. Es hilft eben das beste Grundgesetz nicht, wenn die Bürger vor der Freiheit, die es schützen will, nur Angst haben.

    • @Klaus Peter Frenzen:

      Sehen Sie, dazu haben wir ein Bundesverfassungsgericht: Die WISSEN, wovon sie reden.

      • @Friedrich Zoller:

        Das BVerfG weiß, wovon es redet? Das wage ich zu bezweifeln. In den Fachgerichtsbarkeiten schüttelt man mittlerweile oft den Kopf über den Unsinn, den Karsruhe judiziert (heute etwa über die Kuckucksväter, die entgegen der jahrelangen Rechtsprechung des BGH keinerlei Auskunftsrechte mehr haben sollen gegenüber den Ehefrauen, die sie - die vermeintlichen Väter - über ihre Unterhaltspflichten betrogen haben, aber deren Persönlichkeitsrechte vorgesehn nach Ansicht Karlsruhe den Vorrang genießen sollen. Ja, geht´s noch? Vor allen Dingen seit im 1. Senat des BVerfG zwei Gender-Damen ganz ersichtlich ihr pseudo-juristisches Unwesen treiben, lässt die Reputation des BVerfG in der Fachwelt sehr zu wünschen übrig. Für den Kopftuch-Unsinn, den Karlsruhe da judiziert hat, empfehle ich überdies das Minderheitenvotum zum Beschluss vom 27.1.2015 ab s. 4. der Presseerklärung des BVerfG

        http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html

         

        Ich empfehle überdies folgende Google-Suche: Kopftuch Kölner Stadtanzeiger Bertrams und hoffe, dass mein Beitrag nicht wieder zensiert wird, wie das bei der TAZ halt so üblich ist, wenn man anderer Meinung ist.

  • Wie wäre es, wenn man mal zur Diskussion stellte, was die Lehrkräfte im Kopf tragen, statt auf dem Kopf. Wenn man fachliche und pädagogische Qualifikation auf den Prüfstand stellte. Es geht bei dieser Debatte um nicht anderes als um eine klare Ausgrenzung von Minderheiten. Ich habe selbst 3 schulpflichtige Kinder und ich überzeugt, dass Sie nicht das geringste Problem hierin sehen. Wenn ich höre, dass die noch nicht gefestigte Weltanschauung hierdurch gefährdet ist, möchte ich... ich weiß nicht was! Das einzige was man hierdurch produziert ist, dass man "anders sein" nicht tolerieren muss. Ich habe viele Jahre im berliner Stadtteil Neukölln gewohnt, in dem Menschen aus 180 Nationen Tür an Tür leben. Die kulturelle Vielfalt der Welt ist hier versammelt und ich hab es als angenehm, als Bereicherung unserer Gesellschaft empfunden.

  • (...) Erzittern die muslimischen Männer in Deutschland, wenn ihre Frauen das Kopftuch sich vom Kopf reißen, um frei zu sein? Gewiss die meisten von ihnen. Und was sagen ihre Kinder dazu? Freuen die sich? Später mit Sicherheit. Und die Frauen selbst? Das täte mich interessieren. (...)

     

    Dann sprechen Sie doch mit ihnen!

    Das ware vielleicht gescheiter, als sich in Mutmaßungen und Projektionen zu ergehen.

    • @Ella:

      Klar, habe ich ja nichts gegen! Ich hatte nur gehofft und hoffe weiterhin, dass mir andere diese Arbeit abnehmen. Ist viel Arbeit.

      • @Martin Korol:

        Stimmt. Informationsbeschaffung kostet Zeit und verkompliziert die Meinungsbildung...

    • @Ella:

      Sollte an Martin Korol weiter unten gehen...

  • Seit wann werden überhaupt in konfessionellen Schulen z.B. Moslems eingestellt?

     

    Ich kann mit nur vorstellen, dass das Urteil für staatliche Schulen gilt. Solange ich bei kirchlichen Arbeitgebern war, war ein Kirchenaustritt ein Kündigungsgrund, der auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz bei Kirchen geltend blieb.

    • @Age Krüger:

      nein, der beschluß

      pressemitteilung http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html und beschluß http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

      entfaltet wirkung über die staatlichen schulen NRWs hinaus.

      nicht nur, dass die bundesländer ihre jeweiligen gesetze überprüfen müssen, was sich in der pressemitteilung so liest: "§ 57 Abs. 4 Satz 3 SchulG NW, auf dem die angegriffenen Entscheidungen ebenfalls beruhen, ist hiernach für mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 GG unvereinbar und nichtig zu erklären." je nachdem, wie die einzelnen landesgesetze ausgelegt sind, wirkt sich dieser beschluß auf den gesamten öffentlichen dienst aus.

      und selbst da, wo eine einstellungspraxis sich (scheinbar) nicht auf eine explizite gesetzliche regelung stützt, können exkludierte - und zwar nicht nur muslimas! - honig draus saugen.

      auch für die kirchen und sonstigen träger konfessioneller schulen (einrichtungen) dürfte er sich à la longue auswirken.

  • Ich bin für das Kopftuch verbot und gegen das zwangsweise Kopftuch tragen - egal ob es freiwillig oder gezwungenermaßen ist.

     

    Für mich geht von vielen Kopftuchträgerinnen eine Aggressivität aus, die ich nur schwer ertragen kann!

    • @Rossignol:

      Das Problem ist wohl die Aggression dummer Mädchen und Frauen, nicht das Kopftuch. Denen könnte man nur raten, sie mögen sich um ihren eigenen Kram kümmern und nicht versuchen, anderen inberechtigte Vorschriften zu machen.

       

      Ich denke, dass unsere Politiker - anstatt sich Emotionen um das Kopftuchtragen hinzugeben - endlich einmal das Problem der von Saudiarabien, Türkei u.a. Staaten finanzierten Schulen und von diesen Staaten entsandten Lehrern vornehmen und lösen müssen. Von da geht nämlich aus meiner Sicht die indoktrinierende Gefahr aus, die endlich beseitigt gehört.

  • „Das Kopftuch ist frei“. Ein Satz von Typ „Kein Mensch ist illegal.“ Scheinbar menschenfreundlich und falsch. In islamischen Gesellschaften ist das Kopftuch (für Frauen) Zwang. Vielleicht macht es ja frei, den Mann schon eher, die Frau kaum. Friedrich Schiller (1759-1805) sagte klipp und klar:

    „Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei, Und würd' er in Ketten geboren“. Schiller ruft dazu auf, Freiheit zu wagen: „Laßt euch nicht irren des Pöbels Geschrei, Nicht den Missbrauch rasender Thoren. Vor dem Sclaven, wenn er die Kette bricht, Vor dem freien Menschen erzittert nicht.“

    Erzittern die muslimischen Männer in Deutschland, wenn ihre Frauen das Kopftuch sich vom Kopf reißen, um frei zu sein? Gewiss die meisten von ihnen. Und was sagen ihre Kinder dazu? Freuen die sich? Später mit Sicherheit. Und die Frauen selbst? Das täte mich interessieren.

    • @Martin Korol:

      "In islamischen Gesellschaften ist das Kopftuch (für Frauen) Zwang."

       

      Deutschland ist aber keine islamische Gesellschaft. Hier ist ERLAUBT, das Kopftuch zu tragen.

    • @Martin Korol:

      "In islamischen Gesellschaften ist das Kopftuch (für Frauen) Zwang."

       

      Wie erklären Sie sich, dass es dann in islamischen Gesellschaften Frauen ohne Kopftuch gibt?

      • @Dhimitry:

        Das müssen Sie die jeweiligen Gesellschaften fragen. Dafür ist das deutsche Bundesverfassungsgericht nicht zuständig.

      • @Dhimitry:

        Die „Berliner Morgenpost“ meldete am 09.07.11 unter dem Titel: „Pierre Vogel in Hamburg“: „Wer wurde gezwungen, ein Kopftuch zu tragen?“, fragte Vogel. Niemand aus dem Publikum meldete sich. Außerdem sagte er, Frauen seien im Islam nicht weniger wert als Männer – die Wertschätzung sei einfach eine andere.“

        Ja, so kann man das auch sehen. Tue ich aber nicht. Ich sehe nur die Entwicklung in Deutschland und in Bremen zum Kopftuchtragen hin. Und damit habe ich meine Probleme.

        • @Martin Korol:

          Ist Pierre Vogel der Islam?

           

          Selbst wenn er sich das einbildet...nein!

           

          Kopftuch/Nichtkopftuch läuft parallel, vielleicht schauen Sie sich auf den Straßen um. Dass es Kranke wie Vogel gibt oder Länder des Islam wo das nicht so gehandelt wird ist natürlich leider auch wahr. Aber da ist man eben bei der Schwierigkeit von "dem Islam" zu sprechen.

        • @Martin Korol:

          "Und damit habe ich meine Probleme."

           

          Ist ja ihr gutes Recht. Auf der anderen Seite tragen heute viele selbstbewusste, eigentsändige Frauen in Deutschland das Kopftuch. Als Symbol für ihren Glauben. Die sollten vom Staat nicht diskriminiert werden...

  • Es ist eine falsche Entscheidung. Die Salafisten und die große Bataillon von Fanatiker werden alle eine große Party machen. In Berlin es ist gefährlich mit eine Kippa zu laufen. Germans, please, dn't Putin in danger your Democracy,

  • Muslimas dürfen jetzt im öffentlichen Dienst Kopftuch tragen. Gut!

     

    Darf ich meinem Glauben treu bleiben und Religionsschulen die nicht meinem Glauben entsprechen fernbleiben?

     

    Die Islamisierung Deutschlands wird von Richtern mit deutschem Pass gefördert - nur sind diese Richter überhaupt noch Deutsche?

    • @Gerda Alldag:

      Natürlich dürfen Sie das. Eventuell müssen Sie dann einen weiteren Schulweg in Kauf nehmen oder für Ihr Kind Sprengelbefreiung beantragen.

  • Bemerkungen zur religiösen Unterwerfung der Frau.

     

    Auch akademische Frauen der sozialen Oberschicht, auch mit Prof. Dr. Dr., profitieren von der religiösen Unterwerfung der Frau. Insbesondere von der religiösen und sozialen Unterwerfung der Frauen aus der sozialökonomischen Unterschicht.

     

    Auch in den Staaten Saudi-Arabien und Katar, setzen sich Frauen, sowohl mit akademischen Titel oder ohne Titel, massiv für die religiöse Unterwerfung ihres Geschlechts ein. Frauen der Oberschicht profitieren von der geistigen Unterwerfung und Ungleichbehandlung der unteren sozialen Schichten in der feudal-religiösen Gesellschaft. Besonders deutlich wird dies bei deren (ausländischen) Hausangestellten, die häufig unter Verhältnissen der feudalen Sklaverei arbeiten und überleben müssen. So wurde erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Sklaverei (auf dem Papier) beendet, jedoch in den Haushalten der Frauen der traditionellen Oberschicht bis heute ungebrochen fortgeführt.

     

    Es gibt sowohl feudal-religiöse und akademisch gebildete Männer wie Frauen, -- vor allem in der Bildungsoberschicht. Es bedarf der emanzipatorisch-aufklärerischen sozialökonomischen Gleichstellung der unteren sozialen Schichten in jeder Gesellschaft.

     

    Religion war und ist vor allem ein Mittel zur geistigen Kontrolle und Unterwerfung im Herrschaftsinteresse der ökonomischen und religiösen Oberschicht, auch im Herrschafts-Interesse der feudal-religiösen Bildungsbürger/innen.

  • Achso... und es ist natürlich nicht so, dass Bayern die Kreuze abhängen muss, sondern dass im Gegenteil in jedem Bundesland wieder Kreuze aufgehängt werden dürfen. Das gehört ja zur freien Religionsausübung der Christen. Und abgehangen werden sie nicht mehr, wenn sich einzelne Eltern daran stören, sondern wenn sie den Schulfrieden stören.

     

    So gesehen finde ich das Urteil positiv, denn die meisten Kinder wachsen mittlerweile mit einem Mangel an Werten auf. Da ist es gut, dass es wieder vermehrt religiöse Bezüge in den Schulen gibt.

  • Und wie geht es jetzt weiter? Kopftuch tragen ist ja für gläubige Musliminnen nicht alles. Noch viel mehr gehören da ja die im Koran festgelegten Gebetszeiten zu. Nicht nur für Frauen natürlich, sondern auch für Männer. Es müssen also Gebetsräume her. Und Vertretungsmöglichkeiten, denn die Gebetszeiten variieren ja und liegen zum Teil innerhalb der Schulstunden. Wie wird denn das organisiert?

  • Ich bin nicht überrascht, dass viele Parteien sich darüber freuen, dass Lehrerinnen jetzt Kopftuch tragen dürfen.

     

    Was wird aber aus den muslimischen Lehrerinnen (und dann auch Schülerinnen), die das Kopftuch als Symbol eines reaktionären Islams ablehnen - und von denen gibt es nicht eben wenige? Ganz einfach, sie werden wohl in Zukunft Kopftücher tragen müssen. Der Druck aus fundamentalistischen oder reaktionären Kreisen wird sich auf sie konzentrieren.

     

    Soll man sich darüber freuen, dass der Islam auf das Tragen von äußerliche Zeichen wie das Kopftuch reduziert wird?

     

    Und ist es nicht ziemlich seltsam, dass man das Kopftuch mit einer Nonnentracht vergleicht?

    Meines Wissens gibt es in dem einzigen christlichen Staat, der theokratisch verfasst ist, keine Sittenpolizei, die Frauen auspeitscht, die ohne Nonnentracht angetroffen werden. Im Iran und in Saudi Arabien (ich nenne nur mal die beiden) gibt es eine solche allerdings schon.

     

    Und was, wenn demnächst gefordert wird, dass Lehrerinnen Burka tragen dürfen/ sollen? Fühlen wir uns dann auch ganz toll, weil wir das erlauben?

     

    Und zuletzt: Hat sich irgendjemand einmal die Frage gestellt, wer die vielen Verfahren bezahlt hat, die Frau Ludin und die beiden Frauen aus NRW durchlaufen sind?

     

    Aber die Hauptsache ist ja, wir fühlen und tolerant und politisch auf der Höhe der Zeit.

    • @Hunter:

      Wenn heute modisch aufgepepptes Kopftuch mit Super-Make-up im Gesicht vereinbar ist mit knallenger Jeans und Nabel-Brillie unterm hautengen Bolero-Wickelblüschen, dann lässt sich für Ihre saudiarabischen Vergleiche sicher auch noch eine klitzekleine Nische finden, die Burka vorschreibt und damit alle Toleranz hier bei uns zunichte macht. Wer sollte die denn fordern?

       

      Mensch seien Sie doch froh - oder was treibt Sie denn noch an, so schwarz zu sehen?

  • Ok - erst mal im Detail lesen -

     

    Aber als Nordlicht ist mir schon NRW bis heute ein nicht verfassungskonform

    klerikales Land -

    Will sagen - jegliche politische wie religiöse Kennung in

    Öffentlichen - also jederfrauman zugänglichen

    staatlichen Schulen -

    hat für mich zu unterbleiben -

    (hab ich auch nicht anders erlebt -

    trotz der unausweichlichen pfäffigen schwarzgrauen Lehrergestalten -

    mühsam aber eingerahmt)

     

    Eine Schule - in der Teile des Lehrkörpers mittels

    mittels Kreuzen, roten oder schwarzen Stecknadeln, Kolping-Kreuze

    am Revers (alles erlebt), Kippa, Nonnenhabit. Kopftuch etc

    ihre politischen oder religiösen Präferencen

    demonstrieren würden - säh enmich als Vater auf der Matte -

    (oder - selbst als Schüler praktiziert -

    direkt ansprechen oder den Direx fragen -

    was das denn solle)

     

    Ich verkenne nicht - daß es mir schlicht nicht nachvollziehbar

    und - nicht aus dem Grundgesetz ableitbar ist -

    daß ich mich als Schüler einer Öffentlichen - also staatlichen Schule -

    im Unterricht mit - ja ausdrücklich als religiös konotierter -

    Gegenständen religiöser Ausübung konfrontiert -

    also unausweichlich sehen soll.

     

    Karlsruhe ist - auf den ersten Blick jedenfalls -

    unauflösbar inhärent -

    Die Kreuze - ok auf Antrag - aus den Klassenzimmer verweisen -

    Aber - am Körper getragene ausdrückliche religiöse Symbolgegenstände zulassen;

    Das ist - schlicht schizo - !

     

    Es könnte - nach Rspr. zu "Notstands No" - mal wieder Anlaß -

    über verfassungswidrige Verfassungsrechtsprechung nachzudenken.

     

    (ps - Herr Rath - jedenfalls Ihnen könnte geläufig sein -

    daß die vor Karlsruhe befaßten Gerichte nicht dessen Vorinstanzen sind;)

     

    Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. - ok -

     

    mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!

  • Die kein Hakenkreuz tragen?

    Der ehemalige SPD Buergermeister von Neukoelln heizt Antiiislam Debatte an? SPD ist auch nicht mehr das, was sie mal war. Ich finde das Urteil gegen das allgemeine Kopftuchverbot auch deshalb gut, weil es die allgemeine Haltung negiert, das formale Kriterien genuegen um einen Wertfreien Unterricht zu garantieren. 1.ist nicht einmal die Naturwissenschaft wertfrei. 2. Trug mein als Altnazi bekannter Musiklehrer auch kein Kopftuch, auch kein Kreuz. oder Hakenkreuz, als er uns 8 Klaesslern unterstellte Die Untertertianer von heute sind die Terroristen von morgen. Oder der Chemielehrer der uns sagte das es wissenschaftlich erwiesen sei, das wir Diusburger durch die bleihaltige Luftverschmutzung weniger intelligent seien, als andere Kinder. Ich finde sowas kriminelle Paedagogik. Aber hauptsache kein Kopftuch. Ansonsten bin ich gern zur chule gegangen und mag meine Schule. Nach Buschkowskies logik sind dann alle keine Nazis, die kein Hakenkreuz tragen.

  • so soll es sein. Auch meine Großmutter trug Kopftuch, also, was soll's?!