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Geschäfte wider Willen

TREBERHILFE Gericht verdonnert Senat

Die Sozialsenatsverwaltung muss vorläufig weiter mit der Treberhilfe zusammenarbeiten. Das hat das Landessozialgericht Ende vergangener Woche beschlossen. „Unterstellungen sind kein Ersatz für Fakten“, kommentierte Stephan Hildebrand, seit Kurzem kaufmännischer Geschäftsführer der Treberhilfe. Noch sei gar nichts entschieden, hieß es dagegen aus der Sozialverwaltung.

Im Mai hatte die Sozialverwaltung alle Verträge mit dem Obdachlosenhilfe-Unternehmen fristlos gekündigt. Hintergrund war ein nach der sogenannten Maserati-Affäre ins Leben gerufenes Prüfverfahren. Die Ergebnisse hätten das Vertrauen nachhaltig zerstört, so eine Sprecherin.

Das Landessozialgericht sah das anders und entsprach einer Beschwerde der Treberhilfe: Zwar könne über die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigungen nur das Hauptsacheverfahren abschließend urteilen, es sei der Treberhilfe wirtschaftlich aber nicht zumutbar, diese Entscheidung abzuwarten.

Bis zum Ende des Jahres muss die Sozialverwaltung ihre millionenschweren Verträge mit der Treberhilfe nun fortsetzen. Man wolle aber im Hauptverfahren weitere Belege vorlegen, so eine Sprecherin. MAH

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