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Was ist ein Waschbrettkopf?

Zu einem Prozess gegen Wiglaf Droste nehmen ausgesuchte Gutachter Stellung

BERLIN taz ■ Am morgigen Dienstag wird vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein Prozess gegen den Wahrheit-Autor Wiglaf Droste verhandelt. Droste schrieb in der taz vom 22. 7. 1999 über Feldjäger, die zur Sicherung eines Bundeswehrgelöbnisses eingesetzt waren: „Die erkennt man an ihrem Waschbrettkopf.“ Das Wort „Waschbrettkopf“ gefiel einem Bundeswehrsoldaten gar nicht, er verklagte den Autor wegen Beleidigung. In erster Instanz wurde Droste zu einem Strafgeld von 2.100 Mark verurteilt. Für die Verhandlung in der zweiten Instanz haben sich jetzt ausgesuchte Sachverständige bereit erklärt, Gutachten über den Neologismus „Waschbrettkopf“ zu erstellen, die wir hier im Vorfeld des Gerichtstermins für Leser und Juristen dokumentieren. In ihren sprach- und stilkritischen Analysen berufen sich die Sachverständigen auf eine Vielzahl kulturhistorischer Phänomene, die den Neologismus „Waschbrettkopf“ als wesentliche Bereicherung der Metaphorik ausweisen. Zudem wird dem Autor Droste von den Gutachtern eine sprachschöpferische Qualität bescheinigt, die mit den vom Kläger angemahnten juristischen Kategorien in keiner Weise zu beurteilen ist. MICHAEL RINGEL

Der Gutachten-Empfänger ist Germanist (M.A.) und Rennleiter der Wahrheit in der taz

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