Anzeige gegen iranischen Justiz-Chef: Der kranke Todesrichter
Mahmud Haschemi Shahroudi lässt sich in Hannover behandeln. Er war Leiter der iranischen Justiz. Volker Beck hat ihn angezeigt.
Von 1999 bis 2009 war Shahroudi Chef der iranischen Justiz und gilt als enger Vertrauter und möglicher Nachfolger des iranischen Religionsführers Ali Khamenei. Kritiker machen ihn für Folter und Todesurteile auch an Minderjährigen verantwortlich. Der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat Shahroudi nun wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt.
Shahroudi wird in Hannover angeblich wegen eines Hirntumors behandelt, wie die Bild berichtete. Besuch erhielt er dort bereits von Ayatollah Reza Ramezani, dem Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Auch der 54-jährige Theologe gehört zur politischen Elite des Iran. Er ist Mitglied im „Expertenrat“ der Republik und Vertreter Khameneis in Deutschland. Das IZH wird vom Verfassungsschutz beobachtet und wurde zuletzt am Samstag in Hamburg von Demonstranten als Betätigungsort des iranischen Geheimdienstes kritisiert.
„Deutschland darf kein Rückzugsraum sein für Leute, die in ihren Ländern Menschen aus politischen oder religiösen Gründen verfolgen und mit dem Tode bedrohen“, erklärte Beck zu seiner Anzeige gegen Shahroudi. „Wenn die Bundesregierung dem Organisator der massenhaften Ermordung durch die iranische Justiz diplomatische Immunität gewährt hätte, wäre das ein großer Fehler.“
Ob Shahroudi diplomatische Immunität in Deutschland genießt, wurde vom Bundesaußenministerium bis Montagabend nicht beantwortet.
Kritiker wie Volker Beck werfen dem islamistischen Regime in Iran vor, es verfolge Frauen, die vergewaltigt wurden, Homosexuelle, Baha'is, Kurden und Atheisten.
Von 1999 bis 2009 war Mahmud Haschemi Shahroudi Chef der iranischen Justiz.
Rund 2.000 Menschen wurden laut Menschenrechtsorganisationen in dieser Zeit hingerichtet.
Auch Minderjährige, oder zum Tatzeitpunkt Minderjährige, wurde laut Amnesty International hingerichtet.
Steinigungen oder Körperstrafen wie Amputationen, die laut Amnesty International völkerrechtlichen Normen eindeutig widersprechen, fielen ebenso in Shahroudis Amtszeit.
„Ich erwarte, dass Ermittlungen aufgenommen werden“, sagte Beck der taz. Im Zweifelsfall müsse Shahroudi in Untersuchungshaft kommen. „Wir wollen niemandem die Behandlung verwehren, denn wir sind kein inhumanes Land. Aber Herr Sharoudi darf sich möglichen Ermittlungen nicht entziehen.“ Sharoudi habe Minderjährige zu Tode verurteilt, beziehungsweise diese Urteile nicht aufgehoben, „zum Beispiel in einem Fall, in dem ein Mädchen ‚gestand‘ Opfer einer Vergewaltigung zu sein und sie deshalb perverserweise wegen unehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode verurteilt wurde“, so Beck.
Auch der Fall des iranisch-kurdischen Makwan Moloudzadeh fiel in die Amtszeit Shahroudis. Der zum Tatzeitpunkt 13-Jährige wurde am 4. Dezember 2007 hingerichtet. Unter anderem Amnesty International protestierte und adressierte auch Shahroudi, der das Urteil nicht aufschieben wollte.
Der Paragraf 7 des Völkerstrafgesetzbuches, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft, ist laut Beck unter anderem bei der Ermordung von Menschen und Freiheitsentzug im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die eigene Zivilbevölkerung anzuwenden. „Das trifft auf den Iran zu, wenn es um die Bahai, Kurden, Frauen oder sexuell unterdrückte Minderheiten geht“, erklärte Beck. Insofern sei der Paragraf bei Sharhoudi einschlägig.
Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte am Montag den Eingang der Strafanzeige. Diese werde nun geprüft. Grundsätzlich sei der Generalbundesanwalt nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip bei Verbrechen gegen das Völkerstrafrecht durchaus zuständig.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International begrüßten die Anzeige gegen Shahroudi. „Amnesty hat in der Amtszeit von Mahmoud Hashemi Shahroudi als Leiter der iranischen Justiz immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran dokumentiert“, erklärte René Wildangel, Experte für den Nahen und Mittleren Osten bei Amnesty International in Deutschland.
„Hinrichtungen von Minderjährigen“
„Dazu zählen die Hinrichtung von Minderjährigen, Steinigungen oder Körperstrafen wie Amputationen, die völkerrechtlichen Normen eindeutig widersprechen“, so Wildangel. Amnesty befürworte grundsätzlich „Ansätze, die geeignet sind, mit fundierten juristischen Mitteln gegen die Straflosigkeit von Verantwortlichen für Menschenrechtsverbrechen vorzugehen.“
Wenzel Michalski, Direktor von Human Rights Watch Deutschland, erklärte der taz: „Es gibt den Verdacht, dass er als oberster Justizbeamter des iranischen Staates für die Hinrichtung von Jugendlichen verantwortlich war.“
Michalski beklagt eine zu freundliche Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Iran: Die Verurteilung der massiven Beschränkung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit bei den jüngsten Protesten sei „wachsweich“ gewesen. „Der Atomdeal und der Blick auf die Geschäftsbeziehungen darf nicht dazu führen, dass der Blick auf die Menschenrechte im Iran verloren geht“, sagte Michalski.
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