Irans Ex-Justiz-Chef Schahrudi: Die Flucht des kranken Ajatollahs

Hals über Kopf hat der sogenannte Todesrichter Mahmud Haschemi Schahrudi Deutschland verlassen. Exiliraner protestierten an Hamburgs Flughafen.

Ali Larijani, Mahmoud Haschemi Schahroudi, Hasan Khomeini, Mahmoud Ahmadinejad (v.l.n.r.)

2010 im Kreise seinesgleichen: der Richter (2.v.l.) neben Hasan Khomeini (2.v.r.) und Mahmoud Ahmadinejad (r) Foto: dpa

HAMBURG taz | Auf einmal musste es für Mahmud Haschemi Schahrudi ganz schnell gehen: Mit einem Konvoi schwarzer Limousinen fuhr der ehemalige Justiz-Chef der Islamischen Republik Iran am Donnerstag am Hamburger Flughafen vor. Der mutmaßliche Grund seiner überstürzten Rückreise nach Teheran: drohende Ermittlungen der Bundesanwaltschaft.

Etwa 50 ExiliranerInnen demonstrierten am Terminal 1 des Hamburger Flughafens gegen den sogenannten Todesrichter. Sie werfen ihm schwere Menschenrechtsverletzungen vor, wie Todesurteile gegen Minderjährige und Homosexuelle.

Seit Ende Dezember hatte sich Schahrudi in einer Privatklinik in Hannover behandeln lassen, wohl wegen eines Hirntumors. Der 69-Jährige gilt als enger Vertrauter des „Religionsführers“ Ali Chamenei und war von 1999 bis 2009 Leiter der iranischen Justiz. Amnesty International dokumentierte schwere Menschenrechtsverletzungen in seiner Amtszeit. „Dazu zählen die Hinrichtung von Minderjährigen, Steinigungen oder Körperstrafen wie Amputationen, die völkerrechtlichen Normen eindeutig widersprechen“, erklärte deren Nahost-Experte René Wildangel.

Wenzel Michalski, Direktor von Human Rights Watch Deutschland, sagte: „Es gibt den Verdacht, dass er als oberster Justizbeamter des iranischen Staates für die Hinrichtung von Jugendlichen verantwortlich war.“ Der Fall des iranisch-kurdischen Makwan Moloudzadeh etwa fiel in die Amtszeit Schahrudis. Der zum Tatzeitpunkt 13-Jährige wurde am 4. Dezember 2007 hingerichtet, weil er ein Verhältnis mit einem gleichaltrigen Jungen gehabt haben soll. Schahrudi hatte das Urteil nicht aufschieben wollen.

Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Ein weiterer bekannt gewordener Fall ist der der Schülerin Atefah Sahaaleh. Sie hatte „gestanden“, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein – und wurde anschließend wegen unehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode verurteilt.

Der Exiliraner Hady Talakoub, der am Donnerstag am Flughafen demonstrierte, ärgert sich, dass Schahrudi Deutschland unbehelligt verlassen konnte. Er sei außer Sichtweite der Demons­tranten und nicht über den üblichen Weg übers Terminal ins Flugzeug gebracht worden.

Volker Beck, Die Grünen

„Menschenrechtsverbrechen dürfen einfach nicht straflos ausgehen“

Dass die Ausreise Schahrudis von den deutschen Behörden nicht verhindert worden ist, sei „beschämend“, sagte der grüne Ex-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Er hatte Schahrudi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt. „Menschenrechtsverbrechen dürfen einfach nicht straflos ausgehen“, so Beck. Da dürfe es auch keine falschen diplo­matischen Rücksichtnahmen geben.

Das Auswärtige Amt hatte erklärt, Schahrudi sei mit einem von der deutschen Botschaft Teheran ausgestellten Visum eingereist. Die Bundesanwaltschaft erklärte, für einen Haftbefehl gegen Schahrudi hätten am Donnerstag die Erkenntnisse noch nicht ausgereicht.

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