Antisemitismus auf der documenta: Das Verstecken hinter dem gerichtlichen Urteil
Die documenta lehnt eine gütliche Einigung in einer Schmerzensgeldklage wegen antisemitischer Darstellungen auf der documenta 15 ab.
Foto: Uwe Zucchi/dpa
epd/taz | Wegen eines als antisemitisch empfundenen Kunstwerks auf der documenta 15 in Kassel hat die documenta gGmbH am Mittwoch vor dem Amtsgericht Kassel einen Vergleich abgelehnt. Die Jüdin Bernadette Gottschalk aus Laatzen hatte die Kunstausstellung auf 1.500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Als Vergleich hatte sie angeboten, dass die documenta öffentlich Bedauern gegenüber ihr und dem jüdischen Volk zeigt und 250 Euro an eine jüdische Organisation zahlt. Die documenta lehnte ab – mit Verweis auf die grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung in der Sache. Das Verfahren wird am 15. April fortgesetzt.
Hintergrund ist unter anderem ein acht mal zwölf Meter großes Banner der indonesischen Künstlergruppe Taring Padi, das 2022 auf der documenta 15 zu sehen war. Die Bildsprache des Werks – darunter ein Schweinekopf mit einem Helm und der Aufschrift „Mossad“ – wurde vielfach als antisemitisch gedeutet. Die documenta-Leitung ließ das Bild zunächst verhüllen und dann ganz abbauen.
Generaldirektorin Sabine Schormann trat daraufhin zurück, die Künstlergruppe entschuldigte sich für die Empörung, die ihre Darstellung in Deutschland ausgelöst hatte, das Ansehen der documenta jedoch blieb beschädigt. Gottschalk hatte bereits 2022 Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen jedoch unter Hinweis auf Kunstfreiheit und fehlenden Straftatbestand abgelehnt. Im vergangenen Jahr zog die Klägerin deshalb vor das Zivilgericht.
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