Anonyme Aktivistin gegen Braunkohle: Zwei Monate Knast für Klimaprotest
Braunkohle namenlos attackiert: Die Frau, die ihren Namen verschweigt, hat einem Polizisten einen blauen Fleck verpasst.
Nicht unerheblich für das Urteil vom Donnerstag ist, dass „Yu“ auch während der Verhandlung ihre Identität nicht preisgab. Seit ihrer Festnahme im Süden Brandenburgs vor knapp vier Wochen hatte sie ihre Personalien verschwiegen. Sie saß wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, nicht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Tausende hatten sich am Pfingstwochenende im Lausitzer Braunkohlerevier versammelt und den Tagebau Welzow-Süd besetzt. Weitgehend friedlich. Dennoch wurde danach gegen 213 Protestierende ermittelt. Drei sind laut dem Bündnis „Ende Gelände“ noch immer in Haft.
„Wer schon mal im Gefängnis saß, weiß, dass man das am besten wirklich vermeiden sollte“, sagt einer der Aktivisten von „Ende Gelände“, der anonym bleiben will. „Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, hatte sie bei der Aktion keinen Pass dabei“, erklärt Hannah Eichberger, die Sprecherin von Ende Gelände. Aber auch danach habe sich die Frau trotz U-Haft entschieden, anonym zu bleiben, um künftig ohne Aktenvermerk – und somit leichter – Protestaktionen durchführen zu können.
Widerstand und Körperverletzung
In der Verhandlung sagte „Yu“ lediglich, dass sie 19 Jahre alt sei. Um die Frau auf der Anklagebank zu identifizieren, nutzte das Gericht zum Abgleich Fotos, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei Polizisten, dass es sich um „die Richtige“ handele.
Das Gericht verhängte die zweimonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die vergleichsweise hohe Strafe gefordert hatte.
Bei der Verletzung des Polizisten handelte es sich um einen blauen Fleck am Knie. Richter Michael Höhr betonte, dass bei der Bemessung des Strafmaßes mit eingeflossen sei, dass die Frau ihre Identität bis zuletzt verschwieg.
Bei einer Bewährungsstrafe könnte wegen der fehlenden Personalien gar nicht überprüft werden, ob die Frau gegen Auflagen verstoße.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
BSW stimmt in Sachsen für AfD-Antrag
Es wächst zusammen, was zusammengehört
Absagen vor Kunstsymposium
Logiken der Vermeidung