Anleitung für AktivistInnen: How to klimanotstand
Klimaschutz ist gar nicht so schwierig. So können BürgerInnen in ihrer Stadt oder Gemeinde die Politik zum „Notstand“ bewegen.
Union und SPD waren sich – auch – wegen der Tumulte einig, dass die Bundesrepublik Notstandsgesetze brauche, um den Staat in Krisen handlungsfähig zu halten. Die KritikerInnen fürchteten jedoch, dass eine Art Ermächtigungsgesetz wie zum Ende der Weimarer Republik irgendwann einem Despoten die Macht geben könnte, die Demokratie zu untergraben.
Eine Nummer kleiner gedacht ist der „Notstand“, den Gemeinden unter Berufung auf Artikel 20a des Grundgesetzes ausrufen können. Dann müssten, je nach Antrag, zum Beispiel alle Entscheidungen der Kommune auf ihre Enkeltauglichkeit abgeklopft werden. Wie so ein Beschluss verabschiedet werden kann, erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Badum in einem Musterantrag auf ihrer Homepage. Der „Notstand“ bilde „die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Städten schneller umzusetzen“, schreibt Badum.
Klimaschutz in jedem Dorf ist laut Paragraf 18b der deutschen Gemeindeordnung (GO) gar nicht so schwer. Danach können nämlich alle EinwohnerInnen das Thema in jedem Gemeinderat auf die Tagesordnung bringen. Da nur die Unterschriften von einem Prozent der EinwohnerInnen nötig sind, ist das vor allem in kleineren Orten relativ leicht.
Bei Fraktionen im Stadtrat um Unterstützung werben
Ebenfalls einfach: Laut GO können auch Einzelpersonen auf Bürgerversammlungen das Thema zur Sprache bringen, alle GemeindebürgerInnen sind hier stimmberechtigt. Eine weitere Möglichkeit: An eine oder mehrere Fraktionen im Stadt- oder Kreisrat herantreten und hier um Unterstützung werben. Vielleicht ist das sogar der schnellste Weg, um das Thema in der Lokalpolitik zu verankern.
Der „Notstand“ kommt längst vielfach im deutschen Recht vor: Im Grundgesetz gibt es Regelungen für den äußeren (Verteidigungsfall) und den inneren Notstand (Unruhen, Naturkatastrophen). Es gibt auch den polizeilichen Notstand, während dem Versammlungen verboten werden können. Oder den rechtfertigenden Notstand, nach dem Krankenwagen im Einsatz rote Ampeln missachten dürfen.
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