Anklage im Bamf-Skandal: Bremer Bamf-Chefin soll vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage. Strafbares Verhalten sieht sie bei weniger als ein Prozent der 13.000 positiven Verfahren.
Wenn darin stehe, was vermutet wird, dann seien die Anklagepunkte „wirklich heikel und ganz klar politisch motiviert“, sagte Sonnenberg der taz. Die Bremer Staatsanwaltschaft wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Zuerst hatte Spiegel Online über die Anklage berichtet.
Im Frühjahr 2018 war die Behörde massiv in die Kritik geraten, weil dort Asylanträge unrechtmäßig positiv entschieden worden sein sollen. Per Pressemitteilung hatte das Bundesinnenministerium (BMI) zudem die verdächtigen Vorgänge als hochkriminell vorverurteilt – rechtswidrig, wie das Bremer Oberverwaltungsgericht im September 2018 festgestellt hat. Die Aussage sei zu unterlassen.
Anfangs war von 1.200 Fällen die Rede, im April diesen Jahres waren es dann nur noch 50. Bamf-Mitarbeitende mit einem Stellenumfang von über 60 Vollzeitstellen waren mehrere Monate lang damit beschäftigt, alle 13.000 positiv beschiedenen Verfahren der Außenstelle seit dem Jahr 2000 zu überprüfen, wie das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Martina Renner erklärte, die der taz vorliegt.
Weniger als ein Prozent der positiven Verfahren
In einigen der überprüften Fälle hat das Bamf Hinweise gefunden, dass Regeln des Asylverfahrens bewusst umgangen wurden. Andere Fehler seien auf eine Zeit zurückzuführen, „in der das Bundesamt angesichts der hohen Zugangszahlen vor einer immensen Herausforderung stand“, hatte das Bamf schon zuvor erklärt.
Bei 304 Akten sei bislang ein Widerruf oder die Rücknahme erfolgt, hieß es am Dienstag auf Nachfrage aus dem BMI. Die Anzahl der widerrufenen Verfahren lasse aber „keine Rückschlüsse auf etwaiges Fehlverhalten zu, da hier ausschließlich geprüft wird, ob ein gewährter Schutzstatus in Deutschland weiterhin aufrechterhalten werden muss“, sagte ein Sprecher der taz.
In etwa einem Drittel dieser Fälle sieht die Staatsanwaltschaft anscheinend ein strafbares Verhalten. Es geht also um weniger als ein Prozent der positiven Verfahren seit dem Jahr 2000. Ulrike B. soll insbesondere Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen werden. Die Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. sollen bei der Verleitung zum Asylmissbrauch „gewerbsmäßig“ gehandelt haben. Es gibt aber wohl doch keine Belege dafür, dass Asylverfahren „bandenmäßig“ manipuliert wurden.
Die Ermittlungen dauern an
Sollte die Anklage so aussehen, wie er es aufgrund der Ermittlungsakten vermute, dann sei das ein „Angriff auf die freie Advokatur“, sagte Irfan C.s Anwalt Henning Sonnenberg. Als strafbares Verhalten werde dann gewertet, „dass ein Anwalt seine Arbeit macht, indem er Anträge stellt, die dann vom Bamf völlig zu Recht bewilligt werden“. Es war dabei um die Verhinderung der Abschiebung jesidischer Geflüchteter nach Bulgarien gegangen.
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit „eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ drohe.
Mit einer solchen Anklage mache sich die Staatsanwaltschaft „zum Testamentsvollstrecker Alexander Dobrindts“, sagte Sonnenberg. Der CSU-Landesgruppenchef hatte im Mai 2018 von einer „aggressiven Antiabschiebeindustrie“ gesprochen. „Dieser angeblichen Antiabschiebeindustrie soll jetzt wohl das Handwerk gelegt werden“, sagte Sonnenberg. Ulrike B.s Anwalt war am Dienstag für die taz nicht zu erreichen. Er hatte die Vorwürfe gegen seine Mandantin in der Vergangenheit aber vehement bestritten.
Als nächstes muss das Landgericht Bremen entscheiden, ob es die Anklage ganz oder in Teilen zulässt. Gegen weitere Verdächtige dauern die Ermittlungen an.
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