Anhörung im Finanzausschuss zu NGOs: Die Keule der Gemeinnützigkeit
Die Deutsche Umwelthilfe, Peta und Attac kämpfen um ihren Status als gemeinnützige Organisation. Dabei geht es auch um finanzielle Vorteile.
Während der von den Grünen benannte Experte, Richter Ulf Buermeyer, vor politischen Angriffen auf die Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen warnte, unterstützte Rechtsanwalt Walter Scheuerl die Position der FDP, dass Organisationen nicht gemeinnützig sein dürften, wenn strafbare Handlungen im Spiel seien.
Dieses Argument richtet sich gegen Peta. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht derweil unter Druck, weil die CDU ihre Förderberechtigung in Frage stellt. Der Hintergrund: Die DUH betreibt zahlreiche Prozesse für Diesel-Fahrverbote in bundesdeutschen Städten. Attac wiederum wurde die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Frankfurt aberkannt, weil seine Tätigkeit angeblich nicht in den Katalog der förderfähigen Zwecke passte. Demnächst dürfte der Bundesfinanzhof dazu ein Urteil sprechen.
Über die Gemeinnützigkeit entscheiden Finanzämter im jeweiligen Bundesland. Organisationen mit diesem Status haben einen finanziellen Vorteil: Spenden an sie können die Geber*innen von ihrer Steuer absetzen. Dadurch nimmt das Spendenaufkommen zu. Dieser Vorteil ist daran geknüpft, dass die begünstigten Vereine, Verbände und Stiftungen „die Allgemeinheit fördern“. Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich nun darum, ob DUH, Peta und Attac genau das tun oder nur Partikularinteressen vertreten, die nicht förderfähig sind.
Peta legitimiere Einbrüche in Ställe
Im Bundestag stehen nun zwei Anträge zur Debatte. Die FDP greift Peta an. Deren Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ relativiere „das Leid von Millionen Opfern“ des Nationalsozialismus. Außerdem legitimiere der Verein „Gesetzesbrüche, etwa Einbrüche in Ställe“. Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass in solchen Fällen die Gemeinnützigkeit verloren geht.
Anders sehen das die Grünen: Sie plädieren in ihrem Antrag dafür, dass die Politik sich heraushalten solle. Die Fraktion will den Katalog der begünstigten Zwecke in der Abgabenordnung ausweiten. Eine neue Bundesbehörde könnte die Gemeinnützigkeit schützen, ähnlich der Charity Commission in Großbritannien.
Diese Position unterstützte im Wesentlichen Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Gegen den FDP-Antrag argumentierte er, politische Auseinandersetzungen, ziviler Ungehorsam und begrenzte Gesetzesbrüche könnten dem Fortschritt in demokratischen Gesellschaften dienen. Protest dürfe deshalb nicht mit der Keule der Gemeinnützigkeit erschlagen werden. Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ sah das ähnlich. Die Angriffe auf Peta und die Deutsche Umwelthilfe seien „unmäßig“.
Experte der FDP will förderfähige Zwecke einschränken
Der Hamburger Anwalt Walter Scheuerl, von der FDP eingeladen, bezeichnete es dagegen als „Vollzugsdefizit“, wenn bei strafbaren Handlungen die Gemeinnützigkeit nicht entzogen werde. Er sprach sich dafür aus, den Katalog der förderfähigen Zwecke zu konkretisieren, dabei aber auch einzuschränken. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, sagte, die aktuelle Rechtslage reiche aus, um die strittigen Fälle zu entscheiden.
Wie es jetzt weitergeht, ist nicht klar. Laut FDP bestünde eine Variante darin, dass der Bundestag die Abgabenordnung änderte, wodurch etwa Einbrüche in Ställe mit der Gemeinnützigkeit nicht mehr kompatibel wären. Doch ob es dafür eine Mehrheit gibt, wird letztlich von der Haltung der Koalitionsparteien abhängen.
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