Angriffe auf Amts- und Mandatsträger: „Alle vier Tage eine gewalttätige Attacke“
Immer wieder kommt es zu Gewalt gegen Politikern und Politikerinnen. Das zeigen nun auch vorläufige Zahlen des Bundesinnenministeriums.
Demnach verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) bis zum Stichtag am 31.12.2024 insgesamt 4.923 solcher Taten. Im Jahr 2023 waren es bis zum selben Stichtag 4.047 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Im Jahresvergleich ist das einen Anstieg um mehr als 20 Prozent. Zu den Amts- und Mandatsträgern zählen Bürgermeisterinnen, Landräte, Stadtverordnete oder Abgeordnete.
Renner: „Breite Welle von Angriffen auf Mandatsträger“
Die Polizeien der Länder können entsprechende Taten aus dem vergangenen Jahr noch bis Ende Januar an das BKA nachmelden. Die bislang nur vorläufige Zahl dürfte also noch ansteigen. Im Ländervergleich wurden die meisten der Straftaten laut BKA in Bayern (747) und Baden-Württemberg (633) registriert, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (540) und Berlin (533).
„Permanente Hetze gegen demokratische Institutionen, wie zuletzt die Markierung von CDU/FDP-MdB als Abweichler mit Foto nach Art der Anti-Antifa, beflügeln eine breite Welle von Angriffen auf Mandatsträger“, sagte Renner dem RND vor dem Hintergrund der jüngsten Abstimmung im Bundestag zu einem Gesetzentwurf zur Migration. Dieser scheiterte am Freitag trotz Zustimmung der AfD, weil Stimmen von Union und FDP fehlten. Renner beklagte: „Alle vier Tage eine gewalttätige Attacke und insgesamt ein Fünftel mehr Straftaten zeigen, dass vielfach nur noch die Konfrontation gesucht wird.“
Städtetag alarmiert
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, bezeichnete die Zahlen als alarmierend. „Es ist erschreckend, dass Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen, zur Zielscheibe werden“, sagte der Oberbürgermeister der Stadt Münster. Lewe mahnte einen respektvollen Umgang miteinander an, auch bei politisch völlig anderen Standpunkten.
Zugleich müssten Angriffe auf Amt- und Mandatsträger von Polizei und Justiz konsequent verfolgt und bestraft werden. Auch kleinere Angriffe und persönliche Diffamierungen dürften nicht bagatellisiert werden. Nachstellungen, Aufmärsche vor Wohnhäusern und Bedrohungen gehörten ins Strafgesetzbuch. Außerdem müsse das „Kommunale Monitoring“ zu Hass und Hetze gegenüber Amtsträgerinnen und -trägern vom Bund verlängert werden, forderte Lewe. Es liefere verlässliche Zahlen und Einblicke, wie häufig und in welchen Bereichen die Vorfälle auftreten.
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