Angriff vor Querdenkerdemo in Stuttgart: „Das waren doch nur Nazis“

Am Mittwoch fällt das Urteil gegen zwei Männer, die vermeintliche Rechte überfallen haben sollen. Linke wie Rechte machten aus dem Prozess eine Show.

Großes rotes Transparent mit der Aufschrift "Gegen Nazis"

April 2021: Protest vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim Foto: Bernd Weissbrod/picture alliance

STUTTGART taz | Am 20. Prozesstag erhebt Joel P., 21, zum ersten Mal seine Stimme. Den ganzen Prozess über hatte der Angeklagte geschwiegen. Aber P. nutzt das Schlusswort nicht, um sich zu entlasten, Schuld einzugestehen oder sich zu entschuldigen. Er verliest einen Text, der den brutalen Angriff auf drei rechte Gewerkschafter, wegen dem P. vor Gericht steht, mit den „mindestens 187 Todesopfern“ rechter Gewalt seit den 80er Jahren zu rechtfertigen versucht. Er nennt den Staat und seine Institutionen das „politische Werkzeug der Kapitalistenklasse“ und fordert uneingeschränkte Solidarität „unabhängig vom Tatvorwurf“. Im Zuschauerraum beginnt seine Schwester zu schluchzen.

Die Rechtfertigungsmuster des 21-jährigen P. erinnern an die RAF-Prozesse, die gleich nebenan im historischen Gerichtssaal von Stammheim vor über 40 Jahren geführt wurden. Aber P.s Pamphlet, das nicht im Sinne seines Anwalts sein kann, erreicht höchstens seine Unterstützer vor dem hermetisch gesicherten Gerichtssaal. Die versuchen seit Wochen für ihn und den mitangeklagten Diyar A., 26, eine ähnliche Solidaritätsaktion zu organisieren, wie sie bei dem Leipziger Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. rollt.

Auch die Stuttgarter Antifa hat zu Beginn des Prozesses einen Solidaritätstext ins Netz gestellt, die den Angriff auf Rechte am Rand einer Querdenkerdemo eine „handfeste antifaschistische Intervention“ nennt. Eine Verharmlosung.

Am 16. Mai 2020 überfällt eine Antifa-Gruppe von mindestens 20 Jugendlichen eine Handvoll Mitglieder des Vereins Zentrum Automobil. Der Verein, gegründet von Oliver Hilburger, früher Mitglied der Neonazi-Band „Noie Werte“, sieht sich selbst als Gewerkschaft, seine Vertreter sitzen im Betriebsrat von Daimler. Auch andere führende Köpfe von Zentrum Automobil haben klare Verbindungen in die rechtsextreme Szene, allerdings nicht alle.

Die Männer wollen an diesem Tag an einer Querdenkerdemonstration auf dem Cannstatter Wasen teilnehmen. Offenbar sind sie auf Attacken vorbereitet. Eines der späteren Opfer trägt Protektoren. Auch mindestens ein Schlagring, der später gefunden wird, kann anhand von DNA-Spuren den Rechten zugeordnet werden.

Kognitive Einschränkungen bis ans Lebensende

Doch die plötzliche Attacke trifft die Rechten unvorbereitet. Wie Zeugen vor Gericht berichten, ist der Antifatrupp zahlenmäßig überlegen und mit Reizgas und Flaschen bewaffnet. Sie greifen gezielt und ohne Vorwarnung an. Den Zentrumsleuten bleibt nur die Flucht. Drei von ihnen werden von den Antifas gestellt und zusammengeschlagen. Am schwersten trifft es Andreas Z., 65. Er wird von den Angreifern noch getreten, als er schon am Boden liegt. Z. muss im Krankenhaus wochenlang in ein künstliches Koma versetzt werden.

Unbeteiligte Zeugen zeigen sich vor Gericht schockiert von der Brutalität des Angriffs. Die Täter hätten sie zu beschwichtigen versucht: „Beruhigt Euch, das waren doch nur Nazis“.

Für die Nebenklage könnte es leicht sein in diesem Prozess. Rechte, die sich sonst so gern als Opfer inszenieren, sind es in diesem Fall tatsächlich. Ihre Verletzungen sind weitgehend unstrittig. Einer der Männer, die als Nebenkläger auftreten, wird leicht verletzt, einer ist auf einem Auge fast blind und Andreas Z., der Hauptgeschädigte, lebt wohl den Rest seiner Tage mit kognitiven Einschränkungen. Es gibt kaum einen Zweifel, dass ihnen erhebliches Schmerzensgeld zugesprochen wird.

Doch dem Nebenklagevertreter von Andreas Z., dem Freiburger Anwalt Dubravko Mandic, genügt das nicht. Der gescheiterte AfD-Politiker, der selbst wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt ist, will den Prozess nutzen, um die ganz große Verschwörungserzählung in Umlauf zu bringen. Die Antifa als die Prügeltruppe der IG Metall, die die missliebige rechte Konkurrenz vom Zentrum Automobil klein halten soll. Das will Mandic mit Beweisanträgen enthüllen. Das Gericht lässt sich nicht darauf ein.

Die Mandic-Show

Mandic hält die Kammer von Richter Johannes Steinbach und auch die Staatsanwältin Silke Bosch für befangen, sie wollten die linken Zusammenhänge verdecken. Er verschleppt den Prozess mit fast hundertseitigen Beweisanträgen, die er verliest. Fast am Ende des Prozesses behauptet er plötzlich, dass ihm die vollständige Einsicht in die Gerichtsakten verwehrt werde. Als die Kammer ihm nachweist, dass er selbst aus der Akte, die ihm angeblich fehlt, bereits zitiert hat, ist Mandic das erste Mal sprachlos.

Die Mandic-Show lenkt von der eigentlichen Frage ab: Waren tatsächlich Diyar A. und Joel P. unter den Tätern? Zeugen vom Tatort können nicht weiterhelfen, die Täter waren alle schwarz angezogen und vermummt. Diyar A., dem das brutalere Vorgehen vorgeworfen wird, belastet ein Haarfund an einer Tierabwehrpistole, die er wie eine Schlagwaffe eingesetzt haben soll.

Auch die Aussage eines V-Manns aus der linken Szene belastet A. Dieser Zeuge tritt allerdings nicht selbst vor Gericht auf, seine Aussage wird von einem Kriminalbeamten vorgetragen. Woher der V-Mann wissen könnte, dass A. an dem Angriff beteiligt war, kann er nicht sagen. Der Informant sei aber sehr zuverlässig, versichert der Beamte. An sichergestellten Handschuhen von Joel P. werden DNA-Spuren von seinem mutmaßlichen Opfer Andreas Z. gefunden.

Die Verteidiger von P. und A. versuchen in ihren Plädoyers, die Beweise zu erschüttern. Sie kritisieren auch den Umgang der Polizei mit Beweismitteln, die auch zur Verunreinigung der DNA-Proben geführt haben könnten. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Der Staatsanwaltschaft genügen die Indizien. Sie fordert am letzten Prozesstag fünf Jahre Haft für P. und sechs Jahre für A. wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. Den Vorwurf des Totschlags lässt Anklägerin Silke Busch dagegen fallen, ein Tötungsvorsatz sei nach der Verhandlung nicht nachzuweisen. Am Mittwoch fällt das Urteil.

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