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Angriff in SalzhemmendorfAcht Jahre für Brandanschlag

Zwei Männer und eine Frau müssen ins Gefängnis, weil sie eine Asylunterkunft angegriffen haben. Das Gericht spricht im Urteil von einem rassistischen Motiv.

Die Täter wollten den Medien ihre Gesichter nicht zeigen Foto: dpa

Hannover taz | Kurz nach 14 Uhr mussten sich die drei Angeklagten von der Anklagebank erheben. Im Landgericht Hannover erwarteten sie, die keiner rechtsextremen Gesinnung anhängen und keine rassistische Tat verübt haben wollen, stehend das Urteil. Das Schwurgericht sah den Sachverhalt gänzlich anders: Es verurteilte Dennis L. zu acht Jahren Haft, Sascha D. zu sieben Jahren und Saskia B. zu vier Jahren und sechs Monaten wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung.

Sie hätten aus einem nationalsozialistischen Rassismus und Fremdenhass gehandelt, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch das Urteil: „Nur aus diesem Denken lässt sich die Tat verstehen.“

Schon vor der Urteilsverkündung hatten die 24- bis 31-jährigen Täter betrübt geschaut. Die Plätze im Saal waren alle belegt. Mit Jacken und Mänteln vor den Gesichtern betraten an die 20 Zuschauer den Raum – Anwohner der Ortes, Freunde und Verwandte, die nicht gefilmt werden wollten.

In der Urteilsbegründung wurde Richter Rosenbusch äußerst deutlich: L. und D. seien seit 2010 freundschaftlich verbunden, teilten die politische Orientierung, hätten sich dem nationalsozialistischen Gedankengut verschrieben und hörten entsprechende Musik.

Brandanschlag Ende August 2015

In der Nacht zum 28. August 2015 habe das Trio im niedersächsischen Salzhemmendorf den Brandanschlag gegen das überwiegend vom Flüchtlingen bewohnte Haus verübt. Der Molotowcocktail, den L. warf, landete im Kinderzimmer einer Erdgeschosswohnung, die eine Familie aus Simbabwe bewohnte. Nur durch Zufall kam niemand zu Schaden. Das gefährliche Gemisch aus Benzin, Heizöl und Sägespänen landete direkt unter dem Bett eines Elfjährigen, der in dieser Nacht allerdings ausnahmsweise im Zimmer seiner Mutter schlief.

Weil Anwohner schnell die Feuerwehr riefen, konnten die 37 Hausbewohner unverletzt aus dem zweistöckigen Gebäude gerettet werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte vor Ort schockiert: „Das war versuchter Mord.“

Der Molotowcocktail landete im Kinderzimmer

In Saal 127 des Landgerichts hob Richter Rosenbusch hervor, dass die Frau, deren Mann in Simbabwe ermordet worden war, hier in Deutschland Schutz vor Terror suchte und nun durch neuen Terror wieder traumatisiert wurde. Er betonte ebenso, dass alle drei Täter bewusst in Kauf genommen hätten, dass Menschen im Haus hätten sterben können.

„Richtig feiern“, wenn „ein Neger brennt“

Vor dem Anschlag hatte das Trio zusammen abgehangen. An dem Abend waren sie in der Garage von L. und hörten Musik der Rechtsrockbands Kategorie C, Sturmwehr und Nordfront. Die beiden Männer sollen Bier und fast zwei Flaschen Weinbrand getrunken haben. Im Laufe des Abends bauten sie einen Molotowcocktail, die Anleitung fanden sie im Internet. B. fuhr die beiden dann gegen 2 Uhr im Auto zu der Unterkunft. Auf dem Rückweg soll L. gesagt haben, dass er „richtig feiern“ würde, wenn „ein Neger brennt“.

Keine 24 Stunden nach dem Anschlag hatte die Polizei die Täter ermittelt. Dank Anwohnern, die nicht bloß das Feuer bemerkt, sondern auch ein Fahrzeug beobachtet hatten.

Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Bei der Urteilsbegründung starrten L. und D. vor sich hin. B. kämpfe mit den Tränen. Vor dem Gericht weinten Angehörige und Freunde.

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7 Kommentare

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  • Fragt sich nur, warum die Staatsanwaltschaft weniger beantragt hat, als das Gericht für angemessen hielt. Ein Schelm wer böses dabei denkt...

    • @Realdemokrat:

      Die Staatsanwaltschaft weiß doch i.d.R. vorher nicht, zu welchem Urteil das Gericht am Schluß kommt. Sowohl der Anklage, als auch der Verteidigung steht der Weg in die Revision offen. Die Verteidigung hat dies bereits angekündigt. Die Revision kann nur durch Rechts- bzw. Verfahrensfehler begründet sein. Eine erneute Beweiserhebung findet dabei nicht statt.

  • Weiter so.

    • @JuR:

      Klingt sicherlich gut - anfangs, allerdings werden Sie wohl wie so viele frühzeitig wegen guter Führung entlassen werden...

  • Ein angemessenes Urteil für eine besonders feige und niederträchtige Tat. Die drei haben jetzt genug Zeit, mal über den ganzen Schwachsinn, zu dem sie sich da haben hinreißen lassen, in Ruhe nachzudenken.

    • @Rainer B.:

      Zu hoffen ist, dass sie nicht so viele Gesinnungsgenossen in Knast treffen.....

      • @Senza Parole:

        Ich wüsste gern mehr von diesen Typen hinter Gittern...