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Angriff auf Lahav ShapiraLandgericht sieht kein antisemitisches Motiv

Nach der Attacke auf Lahav Shapira hat das Landgericht Berlin eine mildere Strafe verhängt als die erste Instanz – und sieht kein antisemitisches Motiv.

Lahav Shapira trat in dem Prozess als Nebenkläger auf Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Aus Berlin

Pauline Cruse

„Das Wichtigste war mir, dass das antisemitische Motiv anerkannt wird“, betonte Lahav Shapira im April 2025 gegenüber der taz, nachdem das Amtsgericht Tiergarten seinen Kommilitonen Mustafa A. zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Doch dieser Wunsch wurde jetzt doch noch enttäuscht.

Im Berufungsverfahren um den Angriff auf den jüdischen Studenten hat das Landgericht Berlin am Montag anders als das Amtsgericht entschieden: Es sei kein antisemitisches Motiv feststellbar gewesen. Das Landgericht verurteilte Mustafa A. gleichzeitig erneut wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Diese fällt mit zwei Jahren und sechs Monaten allerdings milder aus als noch im Urteil in erster Instanz, das eine dreijährige Haftstrafe vorgesehen hatte.

Im Februar 2024, wenige Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel, waren sich Shapira und A. zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Beide studierten zu der Zeit Lehramt an der Freien Universität (FU) Berlin. A., ein erfahrener Kampfsportler, schlug Shapira vor dem Lokal der Bar mit der Faust nieder und trat er ihm ins Gesicht. Die gesundheitlichen Folgen waren verheerend: Neben mehreren Knochenbrüchen im Gesicht erlitt Shapira eine Hirnblutung. „Ich habe ein halbes Jahr vom Leben verpasst“, erzählte Shapira als Nebenkläger im Prozess.

Dem Angriff war ein Streit an der FU vorausgegangen. Shapira hatte Plakate der Gruppe „Young Struggle“ entfernt, die im Rahmen einer propalästinensischen Hörsaalbesetzung aufgehängt worden waren. Shapira wurde im Anschluss online diffamiert. Die beiden Männer kannten sich nicht persönlich, waren aber in denselben Chatgruppen aktiv, in denen eine antisemitische Stimmung gegen Shapira bereits Einzug gehalten hatte. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten bildete diese bedrohliche Atmosphäre den direkten Nährboden für die spätere Tat.

Handyvideo reicht dem Landgericht nicht

Die Schuldfrage stand nie zur Debatte: A. gestand früh, Shapira krankenhausreif geschlagen zu haben. Laut Staatsanwalt bestand die „Puzzlearbeit“ im ersten Prozess 2025 vielmehr darin, A. ein spezifisch antisemitisches Motiv nachzuweisen. Während das Amtsgericht im vergangenen Jahr noch von einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen hatte, sah die Berufungskammer des Landgerichts das nun anders.

Laut der Vorsitzenden Richterin ergab die Beweisaufnahme keine hinreichenden Ansatzpunkte für eine antisemitische Gesinnung des Angeklagten. Da sich der genaue Inhalt des Streits unmittelbar vor der Tat nicht verlässlich rekonstruieren ließ, sah das Gericht das Motiv nicht zweifelsfrei bewiesen. A., der mittlerweile als Vertriebsmitarbeiter tätig ist, hatte eine antisemitische Motivation stets bestritten.

Sein Verteidiger hatte etwa betont, dass der Austausch zwischen beiden Männern in den Chats lange Zeit respektvoll gewesen sei, auch wenn sie sich über israelkritische Positionen gestritten hätten. A. habe lediglich argumentiert, es sei falsch von Shapira gewesen, die Plakate abzureißen.

Bereits in erster Instanz waren keine antisemitischen Aussagen von A. im Zuge der Beweisaufnahme festgestellt worden. Das Amtsgericht stützte sich bei der Begründung für das antisemitische Tatmotiv stattdessen auf ein Video, das Ermittler auf dem Handy des Angeklagten gefunden hatten. Eine Version dieses Videos, das über Snapchat auf sein Handy gelangt war, trug den Schriftzug: „Musti hat diesen Judenhurensohn totgeschlagen.“

Eine Bewährungsstrafe wird dem Unrecht der Tat nicht gerecht

Vorsitzende Richterin

Trotz der Strafmilderung lehnte das Landgericht im Urteil von Montag eine Bewährungsstrafe weiterhin ab. Auf eine solche Tat könne nur mit einer unbedingten Freiheitsstrafe reagiert werden, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. „Eine Bewährungsstrafe wird dem Unrecht der Tat nicht gerecht.“ Die Verteidigung von A. hatte im Rahmen der Berufung auf eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren plädiert.

In seinem Schlusswort bat Mustafa A. Shapira nun um Verzeihung: „Ich möchte das letzte Wort nutzen, um mich bei dir und deiner Familie zu entschuldigen“, sagte A. Er habe viel reflektiert und sei in Verhaltenstherapie. „So etwas wird nie wieder vorkommen.“

Erst vor Kurzem war Lahav Shapira mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Shapira wirft der FU vor, vor dem Hintergrund von propalästinensischen Protesten keine angemessenen Maßnahmen gegen Antisemitismus auf dem Campus ergriffen zu haben. Das Gericht wies die Klage als unzulässig zurück.

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