Angriff auf AfDler in Schleswig: Mit dem Messer verletzt
Ein AfD-Abgeordneter des Kreistages Schleswig-Flensburg ist mit einem Messer verletzt worden. Seine Partei macht daraus einen Mordversuch.
Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Der designierte Kreistagsabgeordnete der AfD, Bent Lund, ist in Schleswig mit einem Messer verletzt worden. Der Mann kam ins Krankenhaus, wurde inzwischen aber entlassen. Gegen den mutmaßlichen Täter hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen. Der AfD-Landesverband sprach von einem Mordversuch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Nach Darstellung des AfD-Regionalvorsitzenden Jan Petersen-Brendel haben zwei Männer und eine Frau am Vatertag mit einem SUV versucht, Lund auf seinem Motorrad abzudrängen. Vor seiner Haustür hätten sie Lund festgehalten und auf ihn eingestochen. Ein Stich habe Lund „im Bereich des Schulterblatts“ getroffen und sei acht Zentimeter tief eingedrungen.
Der AfD-Sprecher bringt die Tat in einen Zusammenhang mit einem Vorfall am Vortag, an dem eine Gruppe von Personen mit Migrationshintergrund Lund die Zufahrt zu seiner Wohnung versperrt und nur widerwillig freigegeben haben soll. „In der Folge kam es vor dem Haus zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten“, schreibt Petersen-Brendel.
Er ordnet die größere Konfliktpartei einem „Schleswiger Clan“ zu. „Bereits in den Wochen vor der Tat sind Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher mehrfach von Mitgliedern aus dem Clan als ‚Nazis‘ verbal attackiert worden.“
Die Staatsanwaltschaft hat den Messerangriff bestätigt. Der Beschuldigte sei bereits „straftrechtlich in Erscheinung getreten“. Lunds Verletzung sei nicht lebensbedrohlich, das Tatmotiv unklar. Die Ermittlungen führe die Bezirkskriminalinspektion – die AfD hatte behauptet, der Staatsschutz sei „involviert“. Ebenfalls bestätigt hat die Staatsanwaltschaft, dass es am Vorabend des Messerstichs eine Auseinandersetzung gab, „die zu einem polizeilichen Einsatz geführt hat“.
Das Flensburger Landgericht hat auf Antrag Lunds und dessen Sohnes eine einstweilige Anordnung gegen zwei Männer und eine Frau erlassen. Ihnen werde es „untersagt, die Nähe der Antragsteller zu suchen“, so ein Sprecher.
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