Angeblicher Arbeitszeitbetrug: Aldi Nord schmeißt Betriebsrat raus
Aldi Nord in Lehrte kündigt einen frisch gewählten Betriebsrat. Der Vorwurf: Arbeitszeitbetrug. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem Skandal.
Michael Merten ist erst mal raus bei Aldi. Gekündigt, fristlos, ganz ohne vorherige Abmahnung – und das als Betriebsrat. Der Vorwurf, den ihm sein Arbeitgeber macht: Er habe Arbeitszeitbetrug begangen. Dabei war Merten freigestellt.
Merten war Anfang Mai in den Betriebsrat bei der Gesellschaft Aldi Lehrte gewählt worden. Er führte die Verdi-Liste an, die erstmals in dem Betrieb antrat – gleich im ersten Anlauf schafften es vier Kandidat*innen von der Liste in den 19-köpfigen Betriebsrat, der bei Aldi Lehrte für insgesamt 2.500 Mitarbeitende zuständig ist.
Bisher war er Filialleiter einer Filiale in Salzgitter gewesen; als Listenführer aber wurde Merten im neuen Betriebsrat einer der insgesamt fünf freigestellten Betriebsräte. Damit geht eine generelle Entbindung von der Arbeitsverpflichtung einher. Doch aus Kulanz, so erzählt er es selbst, erklärte er sich bereit, nebenbei noch für eine gewisse Zeit die Filiale zu leiten – so gut es eben ging. Schriftlich festgehalten wurde die Vereinbarung nicht.
„Das war sehr anspruchsvoll“, meint Merten, schließlich warteten eine Menge Pflichten auf ihn: Offiziell war er freigestellt, entsprechend gab es sowohl von Verdi als auch vom Betriebsrat einige Erwartungen an ihn.
Ungleichbehandlung durch die Pflicht zur Buchführung
Von Beginn an hatte ihn die Geschäftsführung darum gebeten, Buch zu führen über seine Betriebsratstätigkeiten – und Tage mit Betriebsratsarbeit zu melden. Doch von Beginn an erlebte Merten damit eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen freigestellten Betriebsrät*innen. Die nämlich mussten keinerlei Tätigkeitsnachweise erbringen.
Das ist das Wesen der Freistellung: Freigestellte Betriebsräte sind von ihrer Arbeitspflicht generell entbunden, um ihre Betriebsratsarbeit zu machen. Erklärungen dazu, wie sie ihre Betriebsratsarbeit nutzen, sind sie dem Arbeitgeber nicht schuldig.
Merten führte Buch, laut seinem Anwalt Eike Schölgens-Berard sogar „sehr gewissenhaft“. Aldi Lehrte reichte das offenbar nicht: Grundsätzlich alle angegebenen Betriebsratstätigkeiten wurden nachträglich in Zweifel gezogen. Man könne nicht ganz nachvollziehen, was Herr Merten jeweils gemacht habe. Dabei, so Anwalt Schölgens-Berard, habe „der Arbeitgeber gar kein Recht darauf, dass ein Betriebsrat minutiös nachweist, was er genau gemacht hat“.
Betriebsräte sind nicht unkündbar, wie es manchmal heißt, aber: Sie sind schwerer zu kündigen als andere. Dass Merten gekündigt wurde, war möglich, weil der Rest des Betriebsrats mehrheitlich zugestimmt hat; 19 Mitglieder sitzen dort.
Wie die Entscheidung des Gremiums zustande kam, ist nicht öffentlich bekannt; die Arbeit und Sitzungen des Betriebsrats sind von seinen Mitgliedern vertraulich zu behandeln. Hätte der Betriebsrat nicht zugestimmt, hätte Aldi für die Kündigung einen vorläufigen Beschluss bei der Einigungsstelle einholen müssen.
Aldi Nord hat keinen ausgesprochen schlechten Ruf als Arbeitgeber – vielen ist bekannt, dass das Unternehmen übertarifliche Gehälter zahlt. Frei von Skandalen ist das Unternehmen nicht, doch weniges davon ist wirklich hochgekocht. Tatsächlich unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen laut Marc Jäger stark von Aldi-Gesellschaft zu Aldi-Gesellschaft. Er ist bei Verdi Niedersachsen-Bremen für den Einzelhandel zuständig.
Aus der Gesellschaft Lehrte erreichen die Gewerkschaft aber überdurchschnittlich viele Beschwerden. Die Gesellschaft wurde Anfang 2025 aus drei bis dato unabhängigen Gesellschaften zusammengesetzt – „vor allem die Kolleg*innen aus Rinteln und Salzgitter merken, dass die Arbeitsbedingungen seitdem schlechter geworden sind“, sagt der Gewerkschafter Jäger.
Das wahrscheinlich größte Problem vor Ort sei die Personalplanung: „Die ist für die Gesellschaft Lehrte extrem auf Kante genäht“, sagt Mertens. Vor Feierabend gebe es teilweise nur eine einzige Mitarbeiter*in pro Filiale. Fahrer*innen würden zu Beginn der Schicht nicht erfahren, wann sie Feierabend haben werden.
Genug zu tun für den Betriebsrat
Und rechtlich schwierig sei eine Regelung der Gesellschaft für das Weihnachtsgeld: Wer einen Kind-krank-Tag anmeldet, bekommt das Weihnachtsgeld anteilig gekürzt. Gerichte haben ähnliche Regelungen bereits als Diskriminierung abgelehnt.
Genug Potenzial also für Betriebsratsarbeit. Zuletzt allerdings wurde eher eine arbeitnehmerunfreundliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen: Bis zu einem bestimmten Grad kann Aldi Lehrte nun ohne Mitsprache des Betriebsrats über Überstunden verfügen. „Für mich ist unverständlich, warum man ein solch wichtiges Recht aus der Betriebsverfassung abgibt“, sagt Jäger.
Vor Gericht wird die Sache jetzt auch so kommen. Ende August ist ein Gütetermin vorgesehen. Für Rechtsanwalt Schölgens-Berard ist die Lage überaus deutlich. Für eine Verdachtskündigung, wie Aldi sie vorgesehen habe, sei der gesetzliche Rahmen eigentlich sehr eng – und bisher habe Aldi seinen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug nicht gut begründen können.
„Ich gehe mit Entspanntheit ins Verfahren“, sagt der Rechtsanwalt. Auch Marc Jäger von Verdi sieht wenig Interpretationsspielraum: „Für uns ist die Gesetzeslage völlig klar. Dass der Arbeitgeber hier eine Kündigung versucht, halten wir für einen Skandal.“
Die Lage ist dennoch misslich für Merten: Seit dem 20. Juli steht er nach der fristlosen Kündigung ohne Gehalt da; ein Antrag auf Arbeitslosengeld muss nach der angeblich schuldhaften Kündigung erst einmal durchkommen. Ein Prozess kann sich ziehen.
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