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Aktion gegen Hass im NetzWillkommen im Internet, liebes BKA

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Die Polizei geht mit Hausdurchsuchungen gegen Hetze im Internet vor. Gut so! Hass ist keine Meinung.

Online herrscht Wildwest, nur ohne Revolver und Gewehre, dafür mit umso mehr Hass Foto: Jean Marmeisse/plainpicture

W er sich kurz die Plattform X des Techfaschisten Elon Musk ansieht, erfasst das Problem innerhalb weniger Minuten: Online herrscht Wildwest, nur ohne Revolver und Gewehre, dafür mit umso mehr Hass. Das gilt nicht nur für die vom Techoligarchen Musk auf rechts gedrehte Hassplattform X, sondern auch für zahlreiche andere angeblich soziale Medien von Meta, Google und Bytedance.

Der Hass kommt vor allem von rechts und kann auch in reale Gewalt umschlagen, wie alle spätestens nach der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke 2019 durch einen Neonazi aus dem AfD-Umfeld wissen sollten. Zuvor wurde Lübcke von AfD-Politikern und sonstigen Rechtsextremen immer wieder an den Online-Pranger gestellt – in den Kommentarspalten unter derlei Posts gab es Mordaufrufe und Gewaltandrohungen, die lange Zeit nicht gelöscht wurden.

Am Mittwoch ging das Bundeskriminalamt bei einem Aktionstag bundesweit gegen Hass im Netz vor. Bei zahlreichen Razzien in den Youtube-Zimmern dieser Republik setzte die Behörde 65 von unabhängigen Rich­te­r*in­nen genehmigte Durchsuchungsbeschlüsse um und vernahm in 140 Ermittlungsverfahren zahlreiche Beschuldigte. Gut so!

Die Zahl der strafbaren Hasspostings hat sich laut BKA seit 2021 vervierfacht, zwei Drittel aller Beiträge kommen aus dem rechten Spektrum, einzelne Fälle verbindet die Behörde mit linker, religiöser oder sonstiger Ideologie. Es geht um Volksverhetzung, Verwenden verbotener Nazi-Symbole sowie Aufruf oder Billigung von Straftaten sowie Beleidigung.

Erst simulierten sie Diskursmacht, schließlich bekamen sie die auch

Ereifern mit Schaum vorm Mund

Lange Zeit standen die Sicherheitsbehörden den sich in den Kommentarspalten Bahn brechenden Mobs mehr oder weniger hilflos gegenüber. Ermittlungen gegen strafbare Äußerungen liefen häufig unkoordiniert oder auch gar nicht. Die Betreiber kamen ihrer Verantwortung ebenfalls unzureichend nach oder heizten – wie Musk – rechte Online-Treibjagd gar noch so richtig an. Weite Teile des Online-Raumes wurden so im vergangenen Jahrzehnt zum Resonanzraum von Rechten und ihren Trollarmeen, die kampagnenförmig versuchten, Diskurse zu verschieben, Leute wegzumobben und so der Macht näherzukommen. Erst simulierten sie Diskursmacht, schließlich bekamen sie die auch mit viel Unterstützung von der immer mehr ins Autoritäre abdriftenden gesellschaftlichen Mitte.

Wie erfolgreich das ist, zeigt sich dann etwa im Leitartikel eines „Chef“-Kommentators bei der Welt. Der erwähnt dann zwar am Rande im Artikel zum „Schwachkopf-Urteil“, dass der Hasskommentator gar nicht wegen eines Schwachkopf-Memes über Robert Habeck verurteilt wurde, sondern wegen Hitlerbildchen und Abbildungen von Hitlergrüßen. Aber er ereifert sich dann trotzdem mit Schaum vorm Mund über die angeblich bedrohte Meinungsfreiheit und eine Zäsur der Rechtsgeschichte.

Aber Kommentarspalten sind kein luftleerer Raum, Worte nicht folgenlos. Aus der rassistischen Entmenschlichung durch Wut­bür­ge­r*in­nen in Kommentarspalten und Online-Hetze von AfD-Politiker*innen erfolgen konkrete Straftaten – siehe Walter Lübcke. Die rechte Gewalt in der Bundesrepublik ist so hoch wie nie zuvor seit der systematischen Erfassung der Zahlen 2001.

Extrem junge Menschen, aber auch medieninkompetente Boo­me­r*in­nen radikalisieren sich online in Rekordzeit. Die Polizei in Deutschland erfasste 2024 alle 12 Minuten eine rechtsextreme Straftat.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum

Deswegen ist es unbedingt zu begrüßen, wenn die Behörden bei der Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Internet endlich mal aus dem Quark kommen, deutlich machen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Herzlich willkommen im Internet, liebes BKA.

Wenn die Urheber von Hassbeiträgen zur Verantwortung gezogen werden, sind sie keine harm- und arglosen Opfer, die in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wie rechte Hetzportale oder AfD-Politiker*innen weismachen wollen. Sie sind Tä­ter*in­nen, die andere online fertigmachen wollen, rassistisch beleidigen, zu Straftaten aufrufen oder gleich welche begehen. Sie wollen Menschen systematisch einschüchtern, bis sie sich zurückziehen. Und die Grenzen zur Militanz und rechter Gewalt sind dabei mitunter fließend.

Das zeigt sich auch bei eben jenem 12. Aktionstag gegen Hass im Netz: Im Saarland hat das BKA im Zuge der Aktion drei 19-Jährige aus der Skinheadszene kontrolliert, gegen die der Staatsschutz schon länger ermittelt. Sie ­sollen Hasspostings abgesetzt und in ­internen Chatgruppen auf Snapchat Reichskriegs­flaggen, SS-Abzeichen und Hitlergrüße gepostet haben. An einer Bushaltestelle der Saarbahn sollen sie Leute mit „Scheiß Ausländer“ bepöbelt haben. In den Chats wurden aber offenbar auch Bildchen von Waffen und einer Handgranate ausgetauscht. Womit man dann wieder bei Wildwest, Revolvern und Gewehren wäre.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.

19 Kommentare

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  • Wenn memes liken gefährlich wird ist das also "gut so".

    • @Jensi:

      Weshalb wird es gefährlich Memes zu liken ...?

  • Kann wer Tipps geben, wie man Hasskommentare mit klarer strafrechtlicher Relevanz auf Instagram etc. am besten begegnet. Was passiert, wenn ich das bei Instagram direkt melde? Wird das durch Behörden verfolgt? Kann ich das halbwegs unkompliziert anonym melden? Wie kann ich Reels als Beweise sichern? Falls da wer ein Tutorial für untalentierte hat wäre ich dankbar! Was ich auf Instagram die letzten Wochen gesehen habe ist wirklich beängstigend. Kids die mit Pistolen vor Hakenkreuzfahnen posieren. Und Menschen die sich in der Bahn mit Springerstiefeln filmen. Auf ihre Stahlkappen zeigen und dann auf einen Migranten der mit dem Rücken zu ihnen steht zeigen und dann auf ihn zugehen. Video bricht dann ab...

    • @Lui:

      Kannst du z.B. hier melden:



      hessengegenhetze.d...e/fragen-antworten



      Dort wird das grob geprüft und im Zweifel an die zuständigen Behörden weitergeschickt. Über die Dienste selbst kannst du sowas auch melden, aber das geht oft ins leere. Wenn man wirklich will, dass etwas gelöscht wird, muss man den Meldeweg nach NetzDG auf der jeweiligen Plattform ausfindig machen, ist aber oft etwas schwer zu finden.



      Ein Problem beim Melden an den Betreiber der Plattform ist halt, dass die aktuell nur super wenige Fälle an die Strafverfolgungsbehörden schicken und den Content im Zweifel nur löschen. Also lieber unter dem Link oben melden, wenn man will, dass sowas auch verfolgt wird. Oder halt bei der (Online-)wache deines Vertrauens, dann aber am besten mit Screenshot und möglichst so, dass man den Account auch mach Löschung des Inhaltes noch eindeutig identifizieren kann

    • @Lui:

      "Kann wer Tipps geben, wie man Hasskommentare mit klarer strafrechtlicher Relevanz auf Instagram etc. am besten begegnet"

      Zunächst einmal indem man versteht, dass Hass allein nicht verboten ist.



      Egal ob Herr Joswig Hass als Meinung akzeptiert oder nicht, Hass ist erlaubt.

      Es müssen also strafrechtlich relevante Sachverhalte dazukommen wie etwa Gewaltaufrufe, Gewaltverherrlichung, Beleidigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole oder ähnliches.



      Ist das nicht der Fall können Sie sich die Mühe der Denunziation sparen.



      Mag man bedauern ist aber so.

      • @OldFrank:

        Weshalb soll es 'Denunziation' sein wenn man sich gegen Angriffe verteidigt? Das ist Täter-Opfer-Umkehr. Es ist vollkommen legitim und couragiert sich gegen Angriffe zu wehren und es ist notwendig um die freiheitlich demokratische Grundordnung aufrecht zu erhalten.

    • @Lui:

      Wenn du glaubst dass eine Straftat vorliegt, dann der Polizei melden. In vielen Bundesländern gibt es für das Melden solcher Straftaten Online-Formulare ("Onlinewachen"). Da Link und Screenshot reinpacken. Das geht auch anonym.

      Wenn es nur den AGB des Plattformbetreibers widerspricht, dann dem Platformbetreiber melden. Das geht nicht anonym.

  • Den Aufstieg des Internets verteidigten seine Befürworter damit, dass es nun darum gehen würde, zu lernen, Informationen zu finden und zu bewerten. Am Ende müssten die NutzerInnen abwägen, prüfen und ihre Schlüsse ziehe. Das Netz sei ein Hilfsmittel, dass allen den Zugang zum Weltwissen möglich mache.

    Die Befürworter der KI versprechen, dass die KI fast alles möglich mache, den Menschen das Leben erleichtere und sie effizienter arbeiten ließe. Die KI nimmt den Menschen das Nachdenken, das Entscheiden und das Schaffen von Texten, Tönen, Bildern usw. ab. Die NutzerInnen behielten natürlich das Recht darauf und die Verantwortung dafür, wie sie mit der KI umgehen.

    Die lange Gewöhnung an medialer Überproduktion, Mangels medienkritischer Bildung und gesetzlicher Regulierungen, ist eine große Zahl (unkritischer) KonsumentInnen einer großen Zahl interessengeleiteter ProduzentInnen ausgeliefert. KI-generierte Inhalte lassen sich von anderen Medieninhalten nur noch unterscheiden, wenn erstere plumpe Fehler enthalten. Auch offensichtlich falsche Inhalte triggern Gefühle und Gedanken.

    • @DemokratischeZelleEins:

      Etwas einseitige Behauptungen ... es gab und gibt immer Befürworter die auch vor den Risiken warnen. Alle technischen Errungenschaften haben Vor- und Nachteile und bergen Chancen und Risiken. Aber dafür hat uns Universa glücklicherweise ein Gehirn gegeben, damit wir uns mit den Dingen beschäftigen und lernen können damit umzugehen ...

  • Wenn das BKA Entschlossenheit durch eine Vielzahl von Durchsuchungen demonstriert, muss die Allgemeinheit ja auch sicher sein können, dass dies in strafbaren und die Maßnahmen rechtfertigenden Äußerungen begründet ist. Schon ein einziger wackeliger Fall reicht der Rechten, um die gesamte Problematik zu relativieren und die Äußerungen per se zu bagatellisieren. Eine umfangreichere und konkretere Übersicht der betreffenden Äußerungen bzw. der resultierenden Urteile aus vergangenen Jahren durch das BKA würde für das Problembewusstsein - auch einer WELT-Leser*innenschaft - vorteilhaft sein, die sind ja nicht alle der Meinung, dass man ungestraft Menschen beleidigen, zum Mord aufrufen oder Nazisymbole verbreiten dürfen soll. Sie bekommen eben nur anhand von Einzelfällen ein schräges Bild der Problematik vermittelt. Und hier kommt das kommunikationsstragtegische Dilemma: Einen "Schwachkopf" kann man ohne weiteres X-mal wiederholen, bei unzweifelhaft menschenverachtende Äußerungen und Mordaufrufe in Ihrer ursprünglichen Form möchte man dies aber lieber nicht. Dann heißt es nur abstrakt Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungsw. /terror. Organisationen, Beleidigung usw.

    • @drum:

      Na und? Ist doch Käse was die Rechten ständig versuchen zu relativieren. Deshalb den Rechten unsere Demokratie gleich auszuliefern wäre ja noch blöder ... Es wird immer Grenzfälle und auch Fehler geben. Solange diese dann vom Rechtsstaat korrigiert werden passt es ja. Es sitzen heute sogar mit Sicherheit einige Menschen in Deutschland unschuldig im Gefängnis - aber deshalb den Rechtsstaat über Bord werfen ...?

  • Wo es um strafbare NS-Verherllichung oder -Verleugnung geht, bitte gerne hart durchgreifen! Wenn ich mir aber anschaue, wegen was für Posts über Politiker manche Leute angezeigt (und verurteilt) werden, dann kann man sich durchaus die Frage stellen, ob es der Staat da nicht mit dem Eingriff in den öffentlichen Diskurs übertreibt. Bin persönlich froh, dass ich Social Media schon vor Jahren den Rücken gekehrt habe, betrunkenes Shitposten nach der Betrachtung von Maischberger, Illner, etc., hätte da sicherlich auch bei mir zu der einen oder anderen Anzeige führen können.

  • Hass und Hetze führt zu Mord. Beweis: Walter Lübcke, ermordet 2019. Was ist mit den NSU-Morden zwischen 2000 und 2006? Da war das Internet noch gar nicht so verbreitet wie heute. Und was ist mit den RAF-Morden? Kein Internet, nicht einmal Handys.

  • Nein, Hass ist keine Meinung.



    Vielmehr ist Hass ein Gefühl - und nicht strafbar. Denn ein liberaler Rechtsstaat kennt keine Gefühls- und Gedankenverbrechen, sondern nur Tatschuld.



    Ja, das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Das haben viele nicht verstanden. Es ist schon richtig, dass eindeutige Straftaten auch geahndet werden.



    Ob eine simple Beleidigung eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, ist hingegen äußerst fraglich. Noch dazu, da die Polizei mitunter Straftaten sieht, die Gerichte nicht erkennen können.



    Walter Lübke ist hier gerade kein gutes Beispiel: Denn die "Hasspostings" stammten ja gerade von seinem verurteilten Mörder und dessen mutmaßlichen Helfern! Nein, hier ist niemand durch Internet-Propaganda zum Mord angestachelt worden, sondern umgekehrt, eine potentielle Tötungsabsicht ist in Internet-Kommentare umgeschlagen (leider nicht nur).



    Es ist bezeichnend, dass auf der gleichen taz-Seite ein Artikel zu sehen ist, der beklagt, die Polizei gehe bei Durchsuchungen zu weit:



    taz.de/Razzia-nach...Goerlitz/!6093100/



    Die Kernaussage, die ich daraus nehme: Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen sich zu viel heraus. DAS macht mir große Sorge.

  • Stimmt. Hass ist ein Gefühl.

  • Bezüglich des erwähnten „Schwachkopf-Urteil“ sollte man schon erwähnen, dass es ursprünglich zu Ermittlungen und sogar Durchsuchungen kam, nur weil der Mann ein Bild von Habeck mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ gepostet hat. Diese Ermittlungen wurden eingestellt. Erst später hat man dann klar verfassungsfeindliche Inhalte bei ihm gefunden.

    Man kann schon die Diskussion führen, ob solche Memes wirklich in der Form strafrechtlich verfolgt werden müssen samt Hausdurchsuchungen. Und wo man die Grenze zieht.

    • @gyakusou:

      Gab es denn inzwischen ein Urteil? Die Empörung vor rund 1Jahr bezog sich auf die Durchsuchung….und der Beschluss war auf den „Schwachkopf“ bezogen.

      Wobei besonders problematisch war, dass die Polizei sich aktiv um einen Strafantrag bemüht hatte….

    • @gyakusou:

      In Bayern kennt man da keinen Spaß, da ist man schnell bei Hausdurchsuchungen.



      Eine Websuche nach "söder anzeige beleidigung" zeigt, wie sensibel die Staatsanwaltschaft hier auf beleidigte Politiker reagiert.

    • @gyakusou:

      Ja, aber diese Diskussion sollte man dann mit der Staatsanwaltschaft Bamberg führen. Denn die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte im November 2024 die Hausdurchsuchung - und ein*e Richter*in hat sie genehmigt. Und nicht Robert Habeck. Der hatte lediglich - nachdem er (sein Büro) von der Sache Kenntnis erlangte, im Nachhinein einen Strafantrag gegen den Mann gestellt.

      Es ist äußerst wichtig, hier die Gewaltenteilung wahrzunehmen und sich nicht von der Springer-Presse mit Fakes auf die falsche Fährte locken zu lassen.