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Akten zum Rechtsterror des NSUDas Ende der Aufklärung?

In Bayern wird die Aufhebung des Löschmoratoriums für Akten zum NSU geprüft. Hinterbliebene protestieren – und fordern einen zweiten U-Ausschuss.

Akten des Gerichts im Prozess der Angeklagten Beate Zschäpe im Mai 2013 Foto: Peter Kneffel/dpa

München/Berlin taz | Neun Jahre ist es her, dass die Rechtsterrorserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU, mit zehn Toten und drei Sprengstoffanschlägen aufflog. Ein Großprozess in München wurde abgehalten, Untersuchungsausschüsse wurden eingesetzt. Nun aber droht die Aufklärung an ihr Ende zu kommen.

Das bayerische Innenministerium bestätigte, dass im Freistaat eine Prüfung laufe, das Löschmoratorium für Akten mit NSU-Bezug bei der Polizei „aufzuheben“. Der bayerische Datenschutzbeauftragte habe die Prüfung des seit Ende 2015 bestehenden Moratoriums eingefordert. Nachdem Untersuchungsausschüsse in den Ländern beendet und die Bayern betreffende Beweisbeschlüsse abgearbeitet seien, sei die Prüfung „notwendig“. Für Verfassungsschutzakten sei die Löschsperre bereits aufgehoben.

Bayern war Schwerpunkt des NSU-Terrors: Fünf Morde verübte die Gruppe in Nürnberg und München, dazu einen Sprengstoffanschlag in Nürnberg 1999. Die Opposition und Hinterbliebene reagierten auf die Nachricht zum Löschmoratorium alarmiert. Es dürfe „keinen Schlussstrich“ unter die NSU-Aufklärung geben, heißt es in einer Erklärung von Familien der Mordopfer Enver Şimşek und Theodoros Boulgarides, vom Nürnberger Attentatsopfer Mehmet O. und Anti-rechts-Initiativen. Anwältin Seda Başay-Yıldız, die die Familie Şimşek vertritt, spricht von „unglaublich vielen offenen Fragen“ zu den bayrischen NSU-Taten.

Auch die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze und der grüne Innenexperte Cemal Bozoğlu forderten: „Die Vernichtung von Unterlagen und Akten mit Bezug zum NSU muss unbedingt verhindert werden.“ Es drohe „wichtiges Material zum NSU-Komplex unwiederbringlich verloren zu gehen“.

Das bayrische Helfernetzwerk sei nicht mal ansatzweise aufgeklärt, so die Grünen

Das Innenministerium beruhigt: Auch nach Ende des Löschmoratoriums würden „sämtliche“ NSU-Unterlagen der Polizei erst einmal weiter zur Verfügung stehen, heißt es in einer aktuellen Antwort auf eine Grünen-Anfrage. Auch die Verfassungsschutzakten würden weiter aufbewahrt. Diesen schreibe das Landesamt einen „bleibenden historischen Wert“ zu, sie sollen deshalb perspektivsch dem Bayrischen Hauptstaatsarchiv übergeben werden.

Die Opferfamilien und Initiativen drängen mit einer Petition allerdings auf mehr: einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern. Ein erster tagte bereits von 2012 bis 2013. Einige Informationen, etwa zum Anschlag in Nürnberg oder zu bayerischen Kontakten des NSU-Trios, wurden aber erst danach bekannt. Bayern habe hier als Land mit den meisten NSU-Mordopfern eine besondere Verantwortung, heißt es in der Petition. Ohne Antworten auf die offenen Fragen „werden wir den NSU-Komplex niemals auflösen“.

SPD und Grüne signalisieren Unterstützung. „Prinzipiell kommt ein zweiter Untersuchungsausschuss infrage“, sagt SPD-Innenexperte Florian Ritter. Man sei im Austausch mit den Engagierten, um eine „Bestandsaufnahme“ der offenen Fragen zu erstellen. Auch der Grüne Bozoğlu hält das Helfernetzwerk des NSU in Bayern für „nicht mal ansatzweise aufgeklärt“. Man sei den Opfern die Aufklärung schuldig.

Grüne und SPD zusammen könnten den Ausschuss bereits einsetzen. Die CSU-Fraktion positionierte sich noch nicht. Man kenne die Petition bisher nur aus den Medien, sagte eine Fraktionssprecherin.

Mit der Debatte um die NSU-Aufklärung ist Bayern nicht allein. Nur in Mecklenburg-Vorpommern läuft derzeit noch ein NSU-Ausschuss. In anderen Bundesländern liefen Löschmoratorien bereits aus. In Sachsen, wo das NSU-Kerntrio lebte und Banküberfälle beging, erfolgte dies bereits im Mai. Das dortige Innenministerium teilte mit, dass die Unterlagen aber noch existierten und dem sächsischen Staatsarchiv angeboten werden. Bis zu einer Entscheidung „erfolgt keine Vernichtung“.

In Nordrhein-Westfalen, wo der NSU in Dortmund mordete und in Köln Anschläge verübte, hat das Löschmoratorium noch Bestand. Thüringen hatte die Löschsperre zuletzt noch bis Ende 2021 verlängert. Dort soll ein öffentlich zugängliches NSU-Archiv angelegt werden.

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1 Kommentar

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  • "Für Verfassungsschutzakten sei die Löschsperre bereits aufgehoben"

    Da ist unsere Bürokratie schnell: Wenn es darum geht die eigenen Verbrechen zu schreddern.

    Im Zuge der Digitalisierung... warum Löschen? Warum nicht digitalisieren und ab ins Bundesarchiv. Für Immer. Das was die an Papier produzieren ist eine Festplatte pro Jahr - maximal. Also reden wir von 200€ Materialkosten.

    Akten des Verfassungsschutzes ist wie Stasiakten -sowas löscht man nicht... vielleicht sollte man das nach 10 Jahren eher Zwangsveröffentlichen!