piwik no script img

Afghanische Ortskraft im HungerstreikLetzte Hoffnung Auswärtiges Amt

Neun Jahre hat Ahmed in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet. Einen Schutzstatus hat er nie erhalten – nun ist auch noch seine Familie in Gefahr.

Ahmet arbeitete 9 Jahre für die Bundeswehr und kämpft für seine Familie. Protest vor dem Auswärtigen Amt Foto: Ralf Pauli

Berlin taz | Ahmed ist im Hungerstreik, weil Deutschland sein Wort nicht hält. Seit Jahren versucht der 32-jährige Afghane vergebens, seine Frau und seine Familie nach Deutschland zu bringen. Seit ein paar Wochen aber hat er Angst, dass ihnen seinetwegen etwas zustößt.

Neun Jahre lang hat Ahmed im ISAF-Lager Camp Marmal in Mazar-e Sharif gearbeitet, von 2006 bis 2015. Das belegen zahlreiche Dokumente, die Ahmed in eine schwarze Aktentasche gepackt und von einer hessischen Kleinstadt bei Frankfurt mit nach Berlin, vor das Auswärtige Amt, gebracht hat.

Doch seine Familie hat nach Ansicht der deutschen Behörden kein Anrecht darauf, in Sicherheit vor den Taliban zu leben – jedenfalls nicht in Deutschland. Seit Tagen harren seine Eltern und Geschwister am Flughafen in Kabul aus und hoffen, von der Bundeswehr außer Landes gebracht zu werden. Auch seine Frau hat sich mittlerweile nach Kabul durchschlagen können. Doch es sieht nicht gut aus für Ahmeds Familie.

Deshalb steht Ahmed, die langjährige Ortskraft der Bundeswehr, an diesem Donnerstag vor dem Hauptsitz der deutschen Diplomatie und fordert die unbürokratische Hilfe ein, die die Bundesregierung den Ortskräften versprochen hat. Am Mittwoch ist er mit dem Zug angereist, sein Bruder und ein Freund begleiten ihn. Die drei hoffen, im Auswärtigen Amt empfangen zu werden.

Pure Verzweiflung

„Deutschland schuldet mir etwas“, sagt Ahmed. Zum Beweis greift er zu seiner schwarzen Aktentasche und nimmt einen Ordner heraus. Dann zeigt er der taz Arbeitsnachweise, ausgestellt von der deutschen Einsatzwehrverwaltungsstelle im Camp Marmal, sowie zahlreiche Fotos, die ihn mit deutschen Soldaten zeigen.

Mehrere Ordner voller Dokumente hat Ahmed mit dabei. Sie sollen dabei helfen, seine Familie in Schutz zu bringen. „Meine Famillie ist in Gefahr, weil ich für Deutschland gearbeitet habe“, sagt Ahmed und seine Stimme bricht, als er hinzufügt: „Wenn ihr etwas passiert, zünde ich mich hier selbst an“.

Ahmed heißt in Wahrheit anders. Um seine Familie in Kabul nicht weiter zu gefährden, verzichtet die taz auf Angaben, die ihn identifizieren könnten. Nur so viel ist für seine Geschichte wichtig: Ahmed kam Ende 2015 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigte in seinem Asylbescheid von 2017 zwar, dass Ahmed wegen seiner Arbeit im ISAF-Lager Camp Marmal politisch verfolgt worden ist.

Seinen Asylantrag lehnte das Bamf dennoch ab: Im Falle einer Abschiebung sei „nicht mit einer erneuten Verfolgungshandlung zu rechnen“, heißt es darin nach Angaben von Ahmeds Rechtsanwältin Annette Schlenke. Ahmeds Klage gegen den Bamf-Bescheid habe das Verwaltungsgericht Gießen Ende 2020 mit der Begründung zurückgewiesen, dass Ahmed „vage“ und „oberflächliche“ Angaben gemacht habe und deshalb „unglaubwürdig“ sei.

Folgenschwere Asylentscheidung

Die Folgen dieses Urteils entscheiden nun möglicherweise über Leben und Tod. Denn weil Ahmed in Deutschland keinen Schutzstatus hat und nur geduldet ist, darf seine Familie jetzt auch keinen Bundeswehrflieger besteigen. Bisher sind sie nicht auf der Liste der Personen, die aus Afghanistan ausgeflogen werden sollen. „Es ist ein Skandal, wie kaltherzig hier mit einer langjährigen Ortskraft der Bundeswehr umgegangen wird“, sagt Rechtsanwältin Schlenke der taz.

Zwar habe sie einen Asylfolgeantrag gestellt, schließlich bezweifle heute niemand mehr, dass Ortskräfte in Afghanistan gefährdet seien. Doch bis darüber entschieden ist, könnte es für Ahmeds Familie zu spät sein. Ob und inwieweit Asylbescheide rückwirkend der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan angepasst werden – und was dies für die geplanten Evakuierungen aus Kabul bedeuten, ist bislang unklar. Das Auswärtige Amt ließ eine entsprechende Anfrage der taz unbeantwortet.

Rechtsanwältin Annette Schlenke jedenfalls hat bisher vom Auswärtigen Amt keine Auskünfte erhalten, ob Ahmeds Familie geholfen werden kann. Auch die Bitte, ihren Mandanten persönlich in Berlin zu empfangen, blieb unbeantwortet.

Ahmed jedenfalls ist entschlossen, so lange zu bleiben, bis er empfangen wird. Er hat sich darauf eingestellt, auf dem kleinen Platz gegenüber des Auswärtigen Amtes zu übernachten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Unsere Politiker liefern hier ein vernichtend unwürdiges Schauspiel an Menschenverachtung und Drückebergerei ab. Dass es überhaupt nötig ist, unsere Politiker und deren Vertreter an ihre Schutz-Versprechen zu erinnern ist schon unglaublich beschämend. Auch wenn es manchen vernachlässigbar erscheinen mag: ihre spätere Verachtung - und die der restlichen Welt - ist uns gewiss. Das ist unterlassene Hilfeleistung, in Deutschland normalerweise strafbar!

    Während diese Menschen und ihre Angehörigen in Lebensgefahr schweben, drehen vermutlich unsere Bürohengste gelangweilt Däumchen und schauen sich die überhaupt noch mögliche Berichterstattung ebenfalls gefährdeter Reporter im Fernsehen wie einen Krimi an. Ohne irgendwelche Schuldgefühle. Unsere Gesetze sind offensichtlich so ausgerichtet, dass sich ein jeder seiner Verantwortung entziehen kann, der eigentlich für seine hohe Verantwortung hoch besoldet wird.

    Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich mich für diesen verantwortungslosen Haufen verdächtiger 'Politprofis' samt ihrer willigen Untergebenen schäme. Unglaublich!

  • Weder Eltern noch Geschwister dürften über den Familiennachzug kommen - selbst wenn Ahmed Asyl bekommt und nicht nur subsidiären Schutz. Denn Familiennachzug gilt nur für die Kernfamilie - also Ehefrau und Kinder.



    Aber nicht für Eltern, Geschwister oder andere Angehörige.