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AfD Berlin und VerfassungsschutzHand in Hand mit dem Geheimdienst

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Die AfD Berlin attackiert Innensenator Geisel nach einem geleaktem Verfassungsschutzbericht. Das zeigt, wie unbrauchbar der Geheimdienst ist.

Nachricht vom Geheimdienst? Afdler Georg Pazderski im Abgeordnetenhaus Foto: dpa

D iese Woche hat sich gezeigt, warum mit dem Berliner Verfassungsschutz (VS) kein Demokratieschutz zu machen ist: Offenbar haben Be­am­t:in­nen des VS, die eigentlich für die Beobachtung von Rechtsextremismus zuständig sein sollen, einem ihrer Beobachtungsobjekte, der kontinuierlich nach rechts driftenden Berliner AfD, einen vertraulichen Berichtsentwurf zugesteckt.

Das auch der taz vorliegende 43-seitige Dokument liest sich in Teilen wie ein Gefälligkeitsgutachten. Trotz in dem Entwurf dokumentierter menschenfeindlicher Aussagen von AfD-Accounts in den sozialen Medien sowie der Verbreitung von rechtsextremer Ideologie sei die AfD Berlin in der Summe nicht verfassungsfeindlich, heißt es in dem Papier. Verbindungen in die extreme Rechte wurden ignoriert.

Entsprechend hat die AfD die ihr angenehmen Passagen des Dokuments instrumentalisiert und damit den Innensenator Andreas Geisel (SPD) scharf attackiert. Er habe versucht, Einfluss auf den VS auszuüben, um die AfD zu einem Verdachtsfall für den Geheimdienst zu erklären. Sogar einen Missbilligungsantrag gegen Geisel will die AfD nun im Abgeordnetenhaus stellen.

Die Innenverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Weder Innensenator noch Staatssekretär hätten Kenntnis von dem Entwurf gehabt. Zudem sei der Zwischenbericht des Rechtsextremismus-Referats nicht abgestimmt, andere Abteilungen hätten methodische Mängel festgestellt, Erkenntnisse des Bundes-VS fehlten. Geisel hat mittlerweile Anzeige wegen Geheimnisverrats gegen Unbekannt erstattet und personelle Konsequenzen gezogen – der Referatsleiter der für Rechtsextremismus zuständigen Abteilung ist seit Freitag freigestellt.

Verfassungsschutz hilft nicht bei Demokratieschutz

Der Angriff der AfD ist dabei eher als verzweifelte Abwehraktion zu werten. Hintergrund ist die laut Sicherheitskreisen unmittelbar bevorstehende Einordnung der bundesweiten AfD von einem rechtsextremen Prüffall zu einem Verdachtsfall. Tritt das ein, darf der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel anwenden, etwa V-Personen anwerben oder Observationen durchführen. Für Be­am­t:in­nen dürfte dann die aktive Mitgliedschaft in der AfD ein Problem sein.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass der Verfassungsschutz der Bekämpfung von Rechtsextremismus oft eher im Weg steht. Vielen für Rechtsextremismus verantwortlichen Be­am­t:in­nen bei dem Geheimdienst ist nicht zu trauen. Und der Einsatz von V-Personen in der AfD würde wohl nach hinten losgehen, weil am Ende nachrichtendienstliche Informationen an die Partei fließen würden. Die gesellschaftliche Ausgrenzung der AfD sowie die Beobachtung durch antifaschistische Recherche-Kollektive und Jour­na­lis­t:in­nen haben mehr für den Demokratieschutz getan.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium in Potsdam. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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2 Kommentare

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  • Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in der Bundeswehr und einigen speziellen Behörden das gleiche Spiel gespielt wird: Man könnte also auch einmal über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) berichten. Vermutlich tun sich da die gleichen Abgründe auf. Man hat den Eindruck dort wird schärfer gegen links als gegen rechts vorgegangen. Jeder Nazi, der nicht auffällig wird scheint dort willkommen, linke Kräfte werden hingegen einer "eingehenden Prüfung" unterzogen. Ob das wirklich Sinn eine Geheimdienstes ist? Offiziellgibt es natürlich kein Rassismus!

  • Das ist eine sehr wichtige Feststellung! So sehe ich das auch.