AfD Berlin und Verfassungsschutz: Hand in Hand mit dem Geheimdienst
Die AfD Berlin attackiert Innensenator Geisel nach einem geleaktem Verfassungsschutzbericht. Das zeigt, wie unbrauchbar der Geheimdienst ist.
D iese Woche hat sich gezeigt, warum mit dem Berliner Verfassungsschutz (VS) kein Demokratieschutz zu machen ist: Offenbar haben Beamt:innen des VS, die eigentlich für die Beobachtung von Rechtsextremismus zuständig sein sollen, einem ihrer Beobachtungsobjekte, der kontinuierlich nach rechts driftenden Berliner AfD, einen vertraulichen Berichtsentwurf zugesteckt.
Das auch der taz vorliegende 43-seitige Dokument liest sich in Teilen wie ein Gefälligkeitsgutachten. Trotz in dem Entwurf dokumentierter menschenfeindlicher Aussagen von AfD-Accounts in den sozialen Medien sowie der Verbreitung von rechtsextremer Ideologie sei die AfD Berlin in der Summe nicht verfassungsfeindlich, heißt es in dem Papier. Verbindungen in die extreme Rechte wurden ignoriert.
Entsprechend hat die AfD die ihr angenehmen Passagen des Dokuments instrumentalisiert und damit den Innensenator Andreas Geisel (SPD) scharf attackiert. Er habe versucht, Einfluss auf den VS auszuüben, um die AfD zu einem Verdachtsfall für den Geheimdienst zu erklären. Sogar einen Missbilligungsantrag gegen Geisel will die AfD nun im Abgeordnetenhaus stellen.
Die Innenverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Weder Innensenator noch Staatssekretär hätten Kenntnis von dem Entwurf gehabt. Zudem sei der Zwischenbericht des Rechtsextremismus-Referats nicht abgestimmt, andere Abteilungen hätten methodische Mängel festgestellt, Erkenntnisse des Bundes-VS fehlten. Geisel hat mittlerweile Anzeige wegen Geheimnisverrats gegen Unbekannt erstattet und personelle Konsequenzen gezogen – der Referatsleiter der für Rechtsextremismus zuständigen Abteilung ist seit Freitag freigestellt.
Verfassungsschutz hilft nicht bei Demokratieschutz
Der Angriff der AfD ist dabei eher als verzweifelte Abwehraktion zu werten. Hintergrund ist die laut Sicherheitskreisen unmittelbar bevorstehende Einordnung der bundesweiten AfD von einem rechtsextremen Prüffall zu einem Verdachtsfall. Tritt das ein, darf der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel anwenden, etwa V-Personen anwerben oder Observationen durchführen. Für Beamt:innen dürfte dann die aktive Mitgliedschaft in der AfD ein Problem sein.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass der Verfassungsschutz der Bekämpfung von Rechtsextremismus oft eher im Weg steht. Vielen für Rechtsextremismus verantwortlichen Beamt:innen bei dem Geheimdienst ist nicht zu trauen. Und der Einsatz von V-Personen in der AfD würde wohl nach hinten losgehen, weil am Ende nachrichtendienstliche Informationen an die Partei fließen würden. Die gesellschaftliche Ausgrenzung der AfD sowie die Beobachtung durch antifaschistische Recherche-Kollektive und Journalist:innen haben mehr für den Demokratieschutz getan.
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