AfD-Ausschussvorsitzender: Niemand schützt Gläser
Ronald Gläser hatte den geleakten Haftbefehl aus Chemnitz getwittert. Jetzt ist er den Vorsitz des Ausschusses für Datenschutz los.
Ganz in schwarz war Ronald Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz, am Montag im Abgeordnetenhaus erschienen. Die für Gläser typische Kluft wie zu einer Beerdigung war durchaus passend für das, was folgen sollte: die Abwahl des AfD-Politikers von seinem Posten.
Nach einer knappen Begrüßung übergab Gläser das Wort an seinen Stellvertreter Tom Schreiber (SPD), der den Tagesordnungspunkt 1 aufrief – die durch den FDP-Abgeordneten Bernd Schlömer beantragte Abwahl. In seiner Ausführung bezeichnete dieser Gläser als „nicht geeignet“, den Ausschussvorsitz weiter wahrzunehmen.
Hintergrund ist, dass Gläser Anfang September auf Twitter den geleakten Haftbefehl gegen einen Iraker verbreitet hatte, der verdächtigt wird, in Chemnitz einen Mann erstochen zu haben. „Anklagen, verurteilen, bestrafen, abschieben“, hatte er dazu geschrieben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen der verbotenen Veröffentlichung amtlicher Dokumente aufgenommen.
Schlömer sowie Abgeordnete der anderen Fraktionen kritisierten insbesondere Gläsers Verteidigung bei der Ausschusssitzung vor einem Monat. Sven Kohlmeier, SPD, attestierte ihm, dass ihm ein „Grundinteresse für Datenschutz“ fehle, Niklas Schrader (Linke) warf ihm vor, die Ursprungstat, das Veröffentlichen des Haftbefehls durch einen Justizbeamten, verteidigt zu haben – Gläser hatte es eine „mutige Tat“ genannt. Dirk Stettner (CDU) sagte: „Sie würden den Fehler wieder machen.“ Gläser sagte, der Tweet sei ein Fehler gewesen, den er nicht wiederholen würde, eine Abwahl sei daher„unverhältnismäßig“.
Die anderen Fraktionen enthoben Gläser dennoch geschlossen seines Amtes. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz verbleibt aber bei der AfD. Marc Vallendar solle die Aufgabe künftig übernehmen teilte Gläser mit. Eine direkte Wahl des AfD-Sprechers für Justiz scheiterte jedoch. Die AfD hatte versäumt, ein entsprechendes Schreiben des Fraktionsvorsitzenden oder des Parlamentarischen Geschäftsführers beizufügen. Die Wahl musste vertagt werden.
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