Abschwächung des Klimaschutzgesetzes: Veto zu Klima-Reform gefordert

Bundespräsident Steinmeier soll die umstrittenen Pläne der Ampelregierung stoppen. Das fordern Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen in einem offenen Brief.

Ein Gruppenbild der Mitglieder der neu gewählten Bundesregierung

Da war sich die Ampel noch grün, im Dezember 2021: Wegen des Klimaschutzgesetzes gibt es nun Kritik Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen fordern Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf, der geplanten Reform des deutschen Klimaschutzgesetzes seine Unterschrift zu verweigern. „In Zeiten, in denen 11.000 Menschen in Libyen ertrinken, unsere Gemüseernten auf der iberischen Halbinsel vertrocknen und in Griechenland die Wälder brennen, ist es ein erschreckend falsches Signal, Klimaschutzgesetze abzuschwächen“, sagte Hans Beuter von der Gruppe Parents for Future, die den Aufruf in Form eines offenen Briefs initiiert hat.

„In Ihrer Weihnachtsansprache 2022 wiesen Sie auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes hin“, heißt es dort. „Der Gesetzgeber reagiert allerdings immer noch nicht adäquat.“ Mitunterzeichnet haben mehrere Organisationen wie die Grandparents for Future, der Verkehrsclub Deutschland oder das Ökumenische Netzwerk Klimagerechtigkeit.

Die Ampelregierung will das Klimaschutzgesetz neu gestalten und dabei seinen bisherigen Kern streichen: feste, jahresgenaue CO2-Grenzwerte für die einzelnen Wirtschaftsbereiche, also etwa Verkehr, Energie oder Landwirtschaft. Stattdessen soll es nur eine Gesamtrechnung für ganz Deutschland geben. Dann soll nicht mehr je­de:r Mi­nis­te­r:in persönlich für den Klimaschutz im thematisch passenden Bereich verantwortlich sein. Außerdem sind weniger verpflichtende Nachsteuerungen vorgesehen.

Am Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag damit. Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen befürchten, dass es für Mi­nis­te­r:in­nen einfacher wird, eigene klimapolitische Verfehlungen zu kaschieren. „Wir sehen in der Novelle zum Klimaschutzgesetz einen Verfassungsbruch“, heißt es in dem offenen Brief.

Gesetze müssen in Deutschland vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Dabei darf er nicht nach eigener politischer Präferenz entscheiden. Nur bei offenkundigen verfassungsrechtlichen Bedenken kann er ein Gesetz blockieren. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das bisher nur acht Mal passiert.

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