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Abschiebungen nach AfghanistanZurück in den Krieg

Die Corona-Krise übertönt alles. Fast unbemerkt werden ein Dutzend gut integrierter Afghanen zwangsweise ins Krisengebiet abgeschoben.

Abschiebung im Juni 2019. Auch dieses Jahr werden Menschen gezwungen, nach Afghanisthan zu reisen Foto: Michael Kappeler/dpa

Dresden taz | Im Schatten der drastischen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie hat sich in der vergangenen Woche in Sachsen eine Abschiebetragödie abgespielt. Nach Erkundigungen des Sächsischen Flüchtlingsrates sind zwölf Flüchtlinge unter teils empörenden Umständen nach Afghanistan abgeschoben worden. Eine Demonstration von etwa 100 Anhängern der Gruppe „Protest LEJ“ in Leipzig und in letzter Minute gestellte Eilanträge bei Gerichten konnten die Sammelabschiebung am 11.März nicht verhindern. Der Flüchtlingsrat dokumentierte daraufhin die krassesten Fälle.

Der spektakulärste Fall betraf den 21-jährigen Afghanen S., der als Laien-Mitglied im JugendClub des Schauspiels Zittau an einer Koproduktion mitwirken sollte. Auf dem Programm stand die Bühnenfassung des 2017 erschienenen Romans „Endland“ von Martin Schäuble.

Das Buch widmet sich der Rolle von Flüchtlingen in einem fiktiven hermetisch gesicherten und nationalistisch regierten Deutschland. Drei Tage vor der langfristig geplanten Premiere am 14.März wurde S. überraschend abgeschoben. Ein Vorgang, der auf makabre Weise die Dystopie des Stückes illustriert, wo Geflüchtete nur noch als „Invasoren“ bezeichnet werden.

Bis zuletzt hatte eine Betreuerin vergeblich versucht, über Telefonate mit dem Verwaltungsgericht, der Bundespolizei und anderen Behörden die Abschiebung ihres Schützlings zu verhindern. Auch der Sächsische Flüchtlingsrat und Anwälte versuchten zu helfen.

„Unsäglich und schäbig“

Sogar die Polizei zeigte sich kooperativ. Von „vorbildlichen und hilfsbereiten Verhalten der Zittauer Polizei“, schreiben die Zittauer Intendantin Dorotty Szalma und Geschäftsführer Caspar Sawade in einer Protestnote. S. galt nach drei Jahren in Deutschland als besonders gut integriert und schauspielerisch begabt, konnte sich in acht Sprachen verständigen und war in seiner Gemeinschaftsunterkunft beliebt. „Die Kinder dort haben ihn geliebt und jeden Tag sein Zimmer gestürmt“, schrieb die Betreuerin.

Das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau zeigte sich Ende der vorigen Woche geschockt. Man werde „nicht stillschweigend zusehen, wie die Grundrechte der Demokratie missachtet werden“, heißt es im Protestschreiben. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete müssten untersagt werden. In der Premiere sollten die Lücken, die S. in der Inszenierung hinterlässt demonstrativ sichtbar bleiben. Dazu kam es allerdings nicht, weil die Vorstellung wegen der Corona-Pandemie inzwischen abgesagt werden musste.

Ein anderer Flüchtling wurde nach Angaben des Sächsischen Flüchtlingsrates bei einem massiven Polizeieinsatz in Großenhain verhaftet und abgeschoben. Sein Arbeitgeber in Frankenberg vermisst den anerkannten Monteur. „Unsäglich und schäbig“ nennt Sprecher Mark Gärtner vom Flüchtlingsrat dieses Verhalten.

Obschon die Aufenthaltsfrist im Abschiebegewahrsam bereits überschritten war, wurde auch Familienvater R. aus der Dresdner Abschiebehaft nach Afghanistan „zurückgeführt“.

Dieses Schicksal blieb der Hilfsarbeiter-Fachkraft A. in der Chemnitzer HELO Maschinentechnik GmbH erspart, weil die Polizei an seinem Arbeitsplatz vergeblich auf ihn lauerte. „A. ist derzeit auf unserem Arbeitsmarkt nicht gleichwertig zu ersetzen“, schrieb Geschäftsführer Thorsten Hermsdorf an den Flüchtlingsrat. Gemeinsam wollen sich beide Seiten für sein Bleiberecht einsetzen.

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5 Kommentare

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  • Es durchschauert mich jedes mal wenn ich von Abschiebungen einzelner Menschen erfahre. Ich fühle mich für unsere Gesellschaft, die solche Schicksale in Kauf nehmen, verantwortlich aber auch ohnmächtig, weil ich mich nicht in der Lage sehe es zu verhindern oder Umstände radikal zu verbessern. Im Schatten von Corona werden solche Einzelschicksale noch weniger sichtbar. Sehr schwer auszushalten.

  • Seehofer hat bestimmt bald wieder Geburtstag... und diesmal muss einer mehr ins Flugzeug!

  • Traurig ist insbesondere, dass Kriminelle, weil sie untertauchen, nicht abgeschoben werden können, während die, die sich ans Gesetz halten und gut integriert sind, nur deshalb abgeschoben werden, weil man sie leicht zu Hause antreffen kann.

    • @Adam Weishaupt:

      Kann man nicht einmal nur die Abschiebungen, und nicht gleich wieder in diesem Zusammenhang "kriminelle" hier mit nennen?

      • @Illoinen:

        Nein, das kann man nicht. Denn es ist ein Unterschied, ob jemand abgeschoben wird, der zwar keinen Asylgrund hat, aber sich an die Gesetze hält, oder jemand, der wiederholt kriminell geworden ist. Im zweiten Fall hält sich mein Bedauern in sehr engen Grenzen.