Abschiebung trotz Härtefallantrags: Landkreis Wolfenbüttel muss georgische Familie zurückholen
Der Landkreis Wolfenbüttel hat eine Familie nach Georgien ausgewiesen, obwohl ein Härtefallantrag anhängig war. Jetzt holt er sie zurück.
Über 20.000 Menschen werden pro Jahr aus Deutschland abgeschoben, Tendenz stark steigend. Wen der Staat „rückgeführt“ hat, dessen Schicksal ist meist besiegelt, auch wenn die Umstände der Abschiebung menschlich und juristisch Fragen aufwerfen. Rückholungen werden nur selten angeordnet.
Das schien auch bei einer alleinerziehenden Mutter aus dem Landkreis Wolfenbüttel so, die mit ihren sieben, fünf und drei Jahre alten Kindern Ende April 2026 per Sammelcharter von Hannover nach Georgien ausgeflogen wurde.
Seit Anfang 2025 hatte dem niedersächsischen Innenministerium zwar ein Härtefallantrag vorgelegen, seit Ende 2025 war dieser zur Beratung angenommen, mit der Zusicherung, eine Abschiebung drohe nicht, bis über ihn entschieden sei. Dennoch läutete es morgens um fünf plötzlich an der Wohnungstür Sturm, wurde die Familie „überfallartig aus ihrem Alltag“ gerissen, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtet.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, sah darin ein „eklatantes Behördenversagen“. Die Abschiebung sei rechtswidrig. Er forderte Konsequenzen: Eine Entschuldigung bei der Familie – und ihre „schnelle Rückkehr nach Niedersachsen“.
Landkreis räumt Fehler ein
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rückholung tatsächlich angeordnet werden würde, war gering. Doch genau das ist jetzt geschehen. Der Landkreis Wolfenbüttel, der bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die Durchführung der Abschiebung betrieben hatte, gibt zu: Seine Aktion war eine Fehlleistung.
„Infolge von erheblichen personellen Engpässen und einer hohen Arbeitsbelastung wurde die Anordnung des Ministeriums im Landkreis Wolfenbüttel nicht berücksichtigt“, schreibt Landkreis-Sprecher Andree Wilhelm der taz. „Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich“, versichert Landrätin Christiana Steinbrügge (SPD).
Es sei „zutreffend, dass die Familie ein Härtefallverfahren betrieben hat“, schreibt Maximilian Felmberg der taz, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums. Das Ministerium habe die Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel „über die Annahme der Eingabe zur Beratung informiert“. Gleichzeitig sei „die Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Entscheidung über die Eingabe angeordnet“ worden. Der Landkreis verstieß dagegen.
„Ein bewusstes Unterlaufen der Anordnung des Ministeriums durch den Landkreis liegt hier nicht vor“, schreibt Felmberg jedoch und verweist auf „extreme Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde“. Der Landkreis habe „versichert, bereits geeignete Maßnahmen ergriffen zu haben, um derartige Fälle künftig zu vermeiden“. Zu überlastet, um die Abschiebung zu betreiben, war der Landkreis offenbar nicht.
„Wer einen solchen Fehler verursacht, darf ihn nicht aussitzen“, hatte Öztürkyilmaz gemahnt. „Er muss ihn korrigieren.“ Das hatte wie eine Utopie geklungen. Es wurde zur Realität.
T.A., Mutter der abgeschobenen Famlie
Die Eingabe der Familie sei weiterhin anhängig, bestätigt das Ministerium. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung des Härtefallverfahrens bestehe zwar nicht. Das Verfahren sei ein „Gnadenrecht“, teilt das Ministerium mit. Aber bis zum Ende des Verfahrens hat die Familie jetzt erst einmal Ruhe – und darf in Deutschland bleiben.
T. A.*, die Mutter, hatte die Abschiebung dem Flüchtlingsrat als traumatisierend geschildert: „Ich kann kaum beschreiben, welchen Schock und welche Angst ich in diesem Moment erlebt habe“, schreibt sie in einer Erklärung.
Deutschlernen selbst organisiert
Hilfe ließ sich nicht holen: „Ich flehte sie auf Knien an, mir wenigstens einen Tag oder zumindest einige Stunden Zeit zu geben, damit ich meinen Anwalt oder die zuständigen Stellen kontaktieren könnte. Leider wurde keine meiner Bitten berücksichtigt.“ Der Wohnungsschlüssel sei ihr abgenommen worden, am Flughafen auch Telefon und Geldbörse. „Meine Kinder und ich wurden wie Kriminelle durchsucht“, schreibt sie.
Auch vorher schon hatte die Familie es nicht leicht gehabt in Deutschland. „Der Zugang zu einem Integrationskurs wurde ihr trotz zweier Anträge verweigert“, so der Flüchtlingsrat. „Ihr Deutschlernen organisierte sie deshalb selbst.“ Auch den Einbürgerungstest bezahlte sie selbst. Als ihr Arbeitgeber ihr eine Teilzeitstelle anboten habe, sei ihr Antrag, diese ausüben zu dürfen, vom Landkreis abgelehnt worden.
Der Landkreis Wolfenbüttel muss jetzt viel Arbeit und Geld in die Rückholung stecken. Detailfragen der taz zum Stand der Dinge lässt er unbeantwortet.
* Name geändert
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