Abschiebung nach Marokko: Aus der Klinik in die Haft
Die Ausländerbehörde des Landkreises Peine hat Mohammed E. aus der Psychiatrie nach Marokko abgeschoben. Dort sitzt er jetzt in Haft.
Jetzt sitzt Mohammed E.* in Marokko im Gefängnis. Am 1. Mai war er aus Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Zuvor war er Anfang April, damals Patient in einer Psychiatrie im niedersächsischen Königslutter, von der Ausländerbehörde Peine per Festnahmebeschluss in die Abschiebungshaftanstalt Langenhagen gebracht worden.
E. war Ende 2018 aus Marokko nach Deutschland gekommen, hier verlobt und werdender Vater. In Marokko sitzt er nun in Untersuchungshaft. Genau davor hatte er in Deutschland Schutz gesucht, zuletzt in Duldung, weil er eine Ausbildung absolvierte.
In Marokko wird ihm laut Flüchtlingsrat Niedersachsen vorgeworfen, er habe „heilige Werte“ beleidigt, sich gesellschafts-, regierungs- und religionskritisch geäußert. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Marokko ist in Deutschland noch nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Die aktuelle Bundesregierung hat sich aber vorgenommen, das zu ändern.
Für Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, ist der Fall von Mohammed E. ein „politischer und humanitärer Skandal“. Warnungen vor Krankheit und Verfolgung im Herkunftsland würden ignoriert. „Am Ende zählt offenbar nur noch, Menschen außer Landes zu schaffen.“ Die Entscheidung, E. aus der Psychiatrie zu holen, wertet Öztürkyilmaz als „Verhalten, das man selten sieht und das neue negative Maßstäbe setzt“.
Gab es eine Amokdrohung?
Fabian Laaß, Sprecher des Landkreises Peine, sagt dagegen, der Betroffene E. sei „mehrfach strafrechtlich relevant auffällig geworden“. Er habe Personal der Ausländerbehörde „massiv beleidigt und mit Gewalt bedroht“. Finaler Auslöser sei die „Androhung einer Amoktat an einer Braunschweiger Schule“ gewesen.
Davon schreibt auch der Peiner Fachdienst Ordnungswesen in einer E-Mail an die Landesaufnahmebehörde vom 28. Januar 2026, die der taz vorliegt. Darin steht, es gäbe „unzählige“ Ermittlungsverfahren gegen E., unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung.
Zudem habe er Ende letzten Jahres seinen Ausbildungsplatz „aufgrund unvereinbarem Verhaltens hinsichtlich Kritikfähigkeit und verbaler Aggression“ verloren. Daraufhin habe er „bedrohliche Äußerungen getätigt, die so interpretiert wurden, dass er eine Amoktat als Rache an der Schule verüben wolle“. So habe er gebeten, man solle ihm mitteilen, wenn die Abschiebung anstehe, „damit er ‚in Würde gehen kann‘“. Das lasse man „jetzt einmal so im Raum stehen“.
Die Rechtsanwältin Stefania Secolo, die E. vertritt, widerspricht dieser Argumentation. Es sei „absurd, dass aus diesem ‚in Würde gehen‘ eine Drohung konstruiert wird“. Secolo betont auch, dass es keine strafrechtliche Verurteilung von E. gibt. „Alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, ohne Schuldbeleg.“ E. habe sich in den Augen der Ausländerbehörde wohl nicht genug Mühe gegeben, „also wollte man was gegen ihn finden“, sagt Secolo und meint damit die vermeintliche Amokdrohung.
Polizei holte E. gegen Willen der Ärzte aus der Klinik
Alle Gründe, die gegen die Abschiebung geltend gemacht wurden, von der Vaterschaft in Deutschland bis zur möglichen Folter in Marokko, wurden indes vom Verwaltungsgericht Braunschweig und dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Und dann gibt es noch unterschiedliche Darstellungen der Vorgänge in der Psychiatrie. Der Sprecher des Landkreises Peine sagt, der Betroffene habe „sich selbst eingewiesen“, strategisch sozusagen, um der Abschiebung zu entgehen.
Im Arztbrief, den das Psychiatriezentrum am 13. April schrieb, heißt es dagegen, E. sei „unfreiwillig“ eingeliefert worden, unter Polizeibegleitung, aus dem Klinikum Peine. Dessen Arbeitsdiagnose lautete „akute Suizidgefahr und Selbstgefährdung bei manischer Symptomatik“. E. habe erst keine Behandlungsbereitschaft gezeigt, am Folgetag aber einer freiwilligen Weiterbehandlung zugestimmt.
E. erhielt Medikamente, Tests wiesen nicht zuletzt in Richtung mittelgradiger depressiver Symptomatik. Aber die Diagnostik wurde nie vollendet, weil E. vorher abgeholt wurde. Es habe zuvor wiederholt telefonische Anfragen der Ausländerbehörde Peine bezüglich einer Entlassungsperspektive gegeben, steht im Arztbrief.
Am 9. April sei rückgemeldet worden, es bestehe „weiterhin Behandlungsbedarf“, es liege „keine Entlassungsfähigkeit“ vor. Dennoch kam die Polizei am selben Tag. Die stationäre Behandlung sei „abrupt beendet“ worden. Bei Abholung, so der Arztbrief, habe aus ärztlicher Sicht keine Entlassungsfähigkeit bestanden. Das habe man „im Vorfeld gegenüber der zuständigen Behörde kommuniziert“. Die ärztliche Sicht zählte nicht. E. wurde ruhiggestellt abtransportiert.
Anne Jurema, Referentin für Soziale Verantwortung der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), deren Arbeitskreis „Flucht und Asyl“ Fälle von Abschiebungen aus stationärer Krankenhausbehandlung dokumentiert, sieht das als „eklatante Missachtung der ärztlichen Rechte und Sorgfaltspflichten, des Schutzraums Krankenhaus“.
Das Psychiatriezentrum selbst hält sich zu alldem bedeckt. Winfried Görlitz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, schreibt der taz, es liege keine Schweigepflichtsentbindung durch den Betroffenen vor.
Auf Rückholung kann E. kaum hoffen. „Es bräuchte einen politischen, einen diplomatischen Einsatz“, sagt Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat.
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