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Abriss der AKW Brokdorf und BrunsbüttelSchleswig-Holstein verteilt Schutt

Die Kieler Landesregierung will Deponien den „freigemessenen“ Schutt der AKW Brokdorf und Brunsbüttel zuweisen. Damit ist sie schon einmal gescheitert.

Der Abfall aus dem Abriss der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Brokdorf und Brunsbüttel soll auf Deponien in Harrislee bei Flensburg und Johannistal in Ostholstein landen. Den Entwurf zweier entsprechender Anordnungen hat das Landesamt für Umwelt (LfU) am Freitag versandt. Die Deponiebetreiber haben jetzt vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Ein erster Versuch, den AKW-Schutt der Deponie Johannistal zuzuweisen, war an einer Klage des Betreibers gescheitert.

Beim Abriss von Atomkraftwerken fällt eine große Menge Abfall an, von der aber nach Angaben des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums der weitaus größte Teil nicht radioaktiv belastet ist. Am Beispiel des AKW Brunsbüttel rechnet das Ministerium vor, dass von rund 300.000 Tonnen Abraum 1,5 bis drei Prozent mittel bis schwach radioaktiv belastet sei, ein noch kleinerer Teil stark belastet.

Die 97 Prozent nicht radioaktiver Abfall setzten sich aus dem zusammen, was normalerweise beim Abriss von Industrieanlagen entstehe: Metall, Plastik, Dämm- und Leuchtstoff, Bauschutt, Betonteile. Was nicht radioaktiv belastet ist, darf nicht atomar end- oder zwischengelagert werden.

Um festzustellen, welches Material nicht als radioaktiv belastet gelten darf, wird es freigemessen. Das heißt, es wird nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung ermittelt, wie stark eine Masse strahlt. Bleibt das unter einem bestimmten Grenzwert, gilt sie als nicht radioaktiv, könnte also auch recycelt statt deponiert werden. Als Grenzwert gelten zehn Mikrosievert. Umweltverbände wie der BUND und Bürgerinitiativen wie die BI Harrislee stellen das Konzept der Freimessung infrage.

Konzept nachgebessert

Das LfU hat die Deponien in Harrislee und Johannistal ausgewählt, weil die beiden Landkreise, in denen die AKW stehen, keine öffentlich-rechtlichen Deponien betreiben und sich kein privater Entsorgungsträger fand, der bereit war, den Schutt anzunehmen.

Mit der Auswahl reagierte die Behörde auch auf ihr Scheitern beim ersten Versuch vor fünf Jahren, Johannistal den Abraum aufzubürden. Nach Auskunft des Kieler Umweltministeriums hatte das Gericht moniert, dass die zu deponierenden Abfallmengen nicht präzise genug bestimmt worden seien. Zudem seien auch die Anforderungen an die Deponie nicht genug spezifiziert worden.

Bei den Abfällen handelt sich im Wesentlichen um 195 Tonnen mineralisches Dämmmaterial aus dem AKW Brokdorf und 3.675 Tonnen Dämmstoff und Bauschutt aus Brunsbüttel. Ein Teil des Materials ist nach Angaben des LfU asbestbelastet. Trotzdem reicht dafür eine Deponie mit der zweitniedrigsten Klasse I. Bei Deponien mit höherem Standard gibt es weniger Raum, weshalb dort auch nur problematischerer Müll abgelagert werden soll.

In dem Beschluss wird ebenfalls vor einem Schaden für den Tourismus und die gefühlte Lebens- oder Wohnqualität gewarnt

Bei den Betroffenen stieß die Ankündigung des LfU auf wenig Begeisterung. Henning Pries (CDU) Bürgermeister der Gemeinde Gremersdorf, zu der Johannistal gehört, hatte sich schon vor fünf Jahren besorgt geäußert – wegen eines möglichen Imageschadens für die Landwirtschaft und den Tourismus. Die Politik habe es nicht geschafft, die Bedenken der Bevölkerung auszuräumen. „Jetzt wird man sich das alles in Ruhe ansehen müssen“, sagt er.

Ohnehin kann die Gemeinde nur Stellung nehmen. Klageberechtigt ist lediglich der Deponiebetreiber Gollan. „Es werden keine Entscheidungen ohne eine enge Abstimmung mit der Gemeinde Gremersdorf, mit der wir uns in ständigem Austausch befinden, getroffen“, teilt der Entsorger mit. Da es Zeit brauche, die Unterlagen des LfU zu prüfen, könne man zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Aussagen tätigen.

Unveränderte Bedenken

Die Gemeindevertreter Harrislees fassten ihre Bedenken 2016 in einem Beschluss zusammen. An dieser Postition habe sich bis heute nichts geändert, sagt Bürgervorsteherin Anke Schulz.

In dem Beschluss wird ebenfalls vor einem Schaden für den Tourismus und die „gefühlte“ Lebens- oder Wohnqualität gewarnt sowie einer Beeinträchtigung der guten Nachbarschaft mit Dänemark durch eine Deponie nahe der Grenze. Zudem stellen die Gemeindevertreter die Zehn-Mikrosievert-Regel infrage, obwohl sie einräumen, das Risiko nicht einschätzen zu können.

Die zehn Mikrosievert seien lediglich das Ergebnis eines Rechenmodells und sagten nichts darüber aus, wie hoch die Belastung einer Person im Einzelfall sei, kritisiert Jörg Wolff von der Bürgerinitiative Harrislee. Das Konzept dienen lediglich dazu, die Entsorgungskosten zu minimieren. Wie der BUND schlägt er vor, nach dem Vorbild Frankreichs besondere Deponien für sehr schwach radioaktive Abfälle zu schaffen.

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