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Abriss-Stopp wegen ArtenschutzDer Spatz in der Hand heißt „Abriss-Stopp“

Freude bei den einen, leichte Bestürzung bei Bausenator Christian Gaebler (SPD): Der Sperling macht den Abbruch des Jahnstadions vorerst zunichte.

Süß, gesellig und in Gefahr: der Spatz

Berlin taz | Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Montag, die Abrissarbeiten am Jahnstadion in Prenzlauer Berg wegen unzureichenden Artenschutzes zu stoppen, sorgt für Genugtuung bei Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und PolitikerInnen. Die Entscheidung sende „eine klare Botschaft“, so die NaturFreunde Berlin, die den Eilantrag gestellt hatten, zusammen mit der BI Jahnsportpark: „Berlin muss sich stärker zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt bekennen.“ Das ganze Projekt müsse nun auf den Prüfstand. „Nicht nur aus Arten-, Natur- und Klimaschutzgründen ist der Stadionabriss ein Irrweg, auch finanziell ist das Projekt aus dem Ruder gelaufen.“

Dass jetzt die Bagger stillstehen, die bereits mit Abbrucharbeiten am Eingangsbereich der Haupttribüne angefangen hatten, gibt Schwarz-rot aus Sicht von Kristian Ronneburg (Linke) nun „Bedenkzeit, um sich selbst zu hinterfragen, ob die Entscheidung zum Abriss des Stadions tatsächlich die richtige war“. Die Machbarkeit eines inklusionsgerechten Umbaus anstelle von Abriss und Neubau müsse jetzt „ernsthaft und ergebnisoffen“ geprüft werden, meint der sportpolitische Fraktionssprecher.

Ronneburg weist darauf hin, dass Bausenator Christian Gaebler (SPD) noch im September im Sportausschuss alle Bedenken von sich gewiesen habe. Ein „Skandal“ sei es, wie der Senator sich „über Verpflichtungen aus dem von seiner eigenen Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten hinwegsetzen wollte, um mit der Brechstange das Jahnstadion abzureißen“.

Die Senatsbauverwaltung, die das Stadion abreißen und als inklusiven Sportstandort neu errichten lassen will, hat der Beschluss kalt erwischt. Man habe „besten Gewissens“ gehandelt, so ein Sprecher zur taz, schließlich sei auch die Untere Naturschutzbehörde des Bezirks Pankow mit dem Ausgleichskonzept für den Artenschutz einverstanden gewesen. Am Dienstag beriet man in der Verwaltung über das weitere Vorgehen. Eine Entscheidung – etwa, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen – war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.

Das Verwaltungsgericht hatte am Montag weitere Abrissarbeiten bis Ende Februar 2025 untersagt. Betroffen sind die Haupt- und die Gegentribüne sowie kleine Nebengebäude. In der ausführlichen Begründung, die der taz vorliegt, schreiben die RichterInnen, bei Fortsetzung der Abrissarbeiten bestehe „die konkrete Gefahr eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Schädigungsverbot in Bezug auf Fortpflanzungsstätten des Haussperlings“.

Die Kartierungen des von der Senatsverwaltung beauftragten Planungsbüros wiesen 94 Spatzen-Brutplätze nach, die verlorengingen, so das Gericht. Die Verwaltung habe nicht plausibel machen können, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen deren ökologische Funktion ersetzen könne. Konkret geht es um „sogenannte Sperlingshäuser“, die vor jedem Teilabriss als Ersatz-Rückzugsort für die gesellig lebenden Spatzen dienen sollen. Angesichts fehlender Nachweise bezweifelte das Gericht sogar, dass diese Häuser zum vorgesehenen Zeitpunkt zur Verfügung stünden.

Schlechte Erfahrungen

Schwerer wiegen aber die richterlichen Zweifel, dass diese Maßnahmen überhaupt funktionierten. Dazu verweist die Kammer auf die Einschätzung, die die Senatsumweltverwaltung als oberste Naturschutzbehörde im Beteiligungsverfahren abgegeben hatte. Demzufolge habe man in anderen Bundesländern schlechte Erfahrungen damit gemacht.

Uwe Hiksch von den NaturFreunden Berlin gibt sich gegenüber der taz „sehr optimistisch“, dass der Beschluss auch in zweiter Instanz Bestand haben würde: „Unser großer Trumpf ist das artenschutzrechtliche Gutachten, das der Senat selbst in Auftrag gegeben hat.“ Aus dem gehe hervor, dass man nach Aufstellung von Ausweichquartieren erst eine Brutperiode lang beobachten müsse, ob diese angenommen würden.

Wenn die Untersagung am 28. Februar endet, beginnt die Brutperiode 2025, die bis Ende September dauert. Das Gericht erwartet, dass sich die Senatsverwaltung an ihre Ankündigung hält, in diesem Zeitraum keine Abrissarbeiten durchzuführen. Insofern könnte es nach derzeitigem Stand erst in einem knappen Jahr weitergehen.

Korrektur 06.11.24: In der ersten Fassung dieses Textes hatten wir Kristian Ronneburg versehentlich mit einer Aussage zitiert, die nicht von ihm stammte. Wir bitten um Entschuldigung.

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3 Kommentare

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  • Die Bestandszahlen vieler Vogelarten bewegen sich in Deutschland im Sinkflug. Darunter auch Gebäudebrüter wie Mauersegler, Rauchschwalbe, Mehlschalbe und eben auch der Haussperling.



    In Bayern steht diese Art auf der Vorwarnliste. In Hamburg gilt er bereits seit 2018 als gefährdet.

    Wenn man den Artenschutz ernstnehmen will, dann beachtet man das Artenschutzgesetz. Es ist schon traurig genug, dass Deutschland auf der CPO-16-Biodiversitätskonferenz nichts Substantielles vorweisen konnte. Immerhin ist Deutschland eines der reichsten Länder der Welt.



    Insofern ist die Entscheidung des Gerichts richtig und die Überschrift des Artikels völlig unpassend.



    Das Bauprojekt bedroht eine große Haussperlingskolonie, also einer Art, deren Bestände in den letzten 30 Jahren massiv einbricht.

    • @Manzdi:

      Die Kritik am Bauprojekt ist völlig gerechtfertigt, da es die Haussperlingspopulation bedroht – eine Art, die bereits unter massivem Bestandsrückgang leidet. Der Hinweis auf das Artenschutzgesetz und die fehlende Substanz Deutschlands bei der Biodiversitätskonferenz zeigt die Dringlichkeit des Schutzes bedrohter Arten. Die Entscheidung des Gerichts ist daher angemessen und notwendig für den Artenschutz. Die Überschrift des Artikels ist daher unpassend, zumal Deutschland als wohlhabendes Land eine besondere Verantwortung für den Schutz gefährdeter Arten trägt.

  • "Man habe „besten Gewissens“ gehandelt", dann kann es aber mit dem Gewissen nicht sehr weit her sein, wenn man nur das sieht, was man auch sehen möchte