piwik no script img

Abhören von Skype-TelefonatenTrojaner in rechtlicher Grauzone

Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert.

Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestrojaner“ zur Verfügung Bild: dpa

FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis, entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen.

Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im taz-Interview.

Bundestrojaner

Als Bundestrojaner bezeichnet man eine Software, die heimlich auf einem Computer installiert wird und Informationen an die Sicherheitsbehörden liefert. Die Onlinedurchsuchungen per Trojaner kommt aber in der Praxis sehr selten zum Einsatz. Ein zweiter Typ soll die Überwachung von verschlüsselten E-Mails und (generell verschlüsselten) Skype-Telefonaten ermöglichen. Er greift an der Quelle an, also im Computer, bevor die Kommunikation verschlüsselt wird. Man spricht deshalb von Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). (taz, cr)

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der kryptische Satz: „Die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren, was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA präzisiert werden?

Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt, dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist.

Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen Staatsanwaltschaften.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Und der Bürger will endlich die Kommunikation des Innenministeriums überwachen!!! Wo bleiben die Lösungen???

    • @antares56:

      Wer Skype benutzt ist selbst schuld!

      • @antares56:

        ,

        und so, oder so ähnlich, nicht wahr(?):

        „Wer das liest, ist doof! Ätschibätsch!“

         

        Dann nennen Sie doch mal eine praxistaugliche, abhörsichere Alternative für Skype, die auf 'allen Ebenen' (und ähnlich funktionsumfangreich) auf z.B. Desktop und Android läuft.

        Und Sie meinen, die, resp. Sie sind 'sicher'?

        Da lachen ja die Hühner. : )

        • @addizzy:

          Jitsi auf dem PC für Windows & Linux, Zoiper auf dem Smartphone für Android/Windows Phone/iOS unterstützen SRTP-Verschlüsselung.

           

          Nutzen beide Seiten einen SRTP-Client, gilt die Verbindung derzeit als abhörsicher.

          • @trippel:

            ,

            sorry, habe Ihren freundlichen Hinweis eben erst entdeckt – vielen Dank; Hatte Jitsi schon vor Jahren im Fokus, aber da lief es noch nicht auch auf Android, was für mich und meine Kontakte notwendig wäre .... werd’s jetzt testen, sofern meine Kontakte mitziehen.

            Das groß angekündigte whistle.im scheint nicht voranzukommen und hängt seit Monaten in der Beta-Phase.

            Haben Sie bereits Erfahrungen mit Jitsi auf Android?

        • @addizzy:

          Wenn sie den Scheiss benutzen wollen bleibt es ja allein ihnen überlassen - aber dann beklagen sie sich nicht über Überwachung!

          • @antares56:

            ,

            Ihre Antwort auf eine qualifizierte Frage ist also: "Scheiss".

            Der läuft bei Ihnen offensichtlich als Standard in Ihrem Betriebssystem;

            Schönes Leben noch auf diesem Planeten und vielen Dank auch, dass Sie zumindest noch mir die Entscheidung überlassen, was ich b’nutze – oder eben auch nicht, Klug*er.