350-Millionen-Dollar-Strafe für Trump: Expräsident muss kräftig blechen

Wegen Bilanzfälschung wurden Donald Trump und seine Söhne am Freitag in New York zu hohen Geldbußen verurteilt. Doch sie wollen in Berufung gehen.

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA und US-Präsidentschaftsbewerber, spricht in seinem Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach, Florida

Donald Trump spielt wie gewohnt das Opfer einer „Hexenjagd“ Foto: Rebecca Blackwell/dpa

MIAMI afp | In einem Zivilprozess wegen Finanzbetrugs ist der frühere US-Präsident Donald Trump am Freitag vor einem New Yorker Gericht zu einer Strafzahlung von mehr als 350 Millionen Dollar (rund 325 Millionen Euro) verurteilt worden. Laut dem Urteil von Richter Arthur Engoron darf Trump zudem drei Jahre lang kein Unternehmen im US-Bundesstaat New York führen. Trump kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

In dem Verfahren wurde Trump und seinen Söhnen Donald Junior und Eric vorgeworfen, über Jahre hinweg die Vermögenswerte des Familien-Immobilienimperiums um Milliardenbeträge künstlich aufgebläht zu haben, um so bessere Konditionen für Kredite und Versicherungen zu bekommen. Auch Eric und Donald Trump Junior wurden für haftbar befunden und zur Zahlung von jeweils vier Millionen Dollar verurteilt.

Die Angeklagten seien „nicht in der Lage, ihre Fehler einzugestehen“, erklärte Richter Engoron in seiner Urteilsbegründung. Der „völlige Mangel an Einsicht und Reue“ Donald Trumps und seiner beiden Söhne reiche „fast ins Krankhafte“.

Die für das Verfahren zuständige Generalstaatsanwältin Letitia James bezeichnete die Entscheidung als „enormen Sieg für diesen Staat, diese Nation und für jeden, der glaubt, dass wir uns alle an dieselben Regeln halten müssen – sogar ehemalige Präsidenten“.

Da es sich um ein Zivil- und kein Strafverfahren handelte, droht Trump in diesem Fall keine Haftstrafe. Trump hatte jedoch bereits vor dem Urteil erklärt, ein Geschäftsverbot im Bundesstaat New York käme für ihn einer „unternehmerischen Todesstrafe“ gleich.

Trump, der aller Voraussicht nach der Kandidat der republikanischen Partei bei der Präsidentschaftswahl 2024 sein wird, kündigte kurz nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Er wiederholte seinen schon oft geäußerten Vorwurf, hinter den Gerichtsverfahren stecke der amtierende Präsident Joe Biden, der ihm damit „bei der Wahl schaden“ wolle.

Vor seiner Ankündigung, in Berufung zu gehen, hatte Trump das Urteil im von ihm gegründeten Online-Netzwerk Truth Social als „kompletten und totalen Schwindel“ bezeichnet. Richter Engoron bezeichnete er als „korrupt“, die zuständige Generalstaatsanwältin James als „vollkommen korrupt“.

Trump hat noch zahlreiche weitere Probleme mit der Justiz. Unter anderem ist er in weiteren Strafverfahren angeklagt.

Bei zwei Anklagen geht es um die Versuche des Republikaners, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Im vergangenen Monat war Trump in einem Zivilprozess wegen Verleumdung der Kolumnistin E. Jean Carroll zu einer Zahlung von 83,3 Millionen Dollar verurteilt worden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.