Ein Aktivist legt Verfassungsbeschwerde gegen Geldstrafe ein. Er war verurteilt worden, weil er sich mit Folie gegen Pfefferspray hatte schützen wollen.
Anwältin Susanne Besendahl klagt gegen fragwürdige Verfahren zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen. Das Grundrecht auf Menschenwürde werde verletzt.
Gegen das Ende des Zwischenlagers hat der Konzern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Kosten für einen alternativen Aufbewahrungsort will er nicht tragen.
taz FUTURZWEI ist unser Magazin für eine bessere Zukunft. Unser FUTURZWEI-Abo bietet jährlich vier Ausgaben für nur 34 Euro. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe von Luisa Neubauers neuestem Buch „Was wäre, wenn wir mutig sind?“ (solange Vorrat reicht).
Jedes Quartal neu in Ihrem Briefkasten
Nur 34 Euro im Jahr
Als Prämie Luisa Neubauers „Was wäre, wenn wir mutig sind?“