Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Acht Uhr Demo, neun Uhr Parlament

Der Bundestag beschließt am Freitag die Vorratsdatenspeicherung, die 2017 beginnen soll. Eine Verfassungsbeschwerde ist unterwegs.

Menschen mit überdimensioniertem Fernrohr, auf dem "Vorratsdatenspeicherung" steht, einer ist maskiert als Justizminister Maas

Alle Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung waren vergeblich. Foto: dpa

FREIBURG taz | Die Union und die SPD werden an diesem Freitag im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschließen. Um 9 Uhr beginnt die Debatte im Parlament. Bürgerrechtlergruppen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und die Digitale Gesellschaft rufen um 8 Uhr zur Demo auf den Platz vor dem Reichstag.

Telefon- und Internetunternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern, für den Fall, dass die Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier Wochen gespeichert werden.

Im Rechtsausschuss am Mittwoch nahm die Große Koalition nur noch eine relevante Änderung vor. So soll drei Jahre nach Start der Vorratsdatenspeicherung ein unabhängiger Sachverständiger die Auswirkungen des Gesetzes evaluieren. Er soll dabei nicht nur den Nutzen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr prüfen, sondern auch die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie die Kosten für Wirtschaft und Behörden. Die Koalition setzt damit einen Wunsch des SPD-Parteikonvents aus dem Juni um.

Die Koalition reagierte nicht auf die Kritik der EU-Kommission vom September. Die hatte moniert, dass die zwangsgespeicherten Daten nur in Deutschland gespeichert werden dürfen. Dies sei eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit, weil Datenspeicheranbieter aus anderen EU-Staaten ausgeschlossen sind. „Für uns hat der Datenschutz Vorrang vor der Dienstleistungsfreiheit“, sagte Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD.

18 Monate Übergangszeit

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch im Bundesrat behandelt werden. Zwar tagt die Länderkammer ebenfalls am Freitag, bisher steht die Vorratsdatenspeicherung aber nicht auf der Tagesordnung. Das Gesetz ist wohl nicht zustimmungspflichtig, so dass die grün-mitregierten Länder das Vorhaben nicht blockieren können.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt eine 18-monatige Übergangszeit, in der die Telefon- und Internetunternehmen die erforderliche Infrastruktur für die Vorratsdatenspeicherung aufbauen können. Die Zwangsspeicherung der Daten wird also erst Anfang 2017 beginnen.

Schon jetzt sammelt der Verein DigitalCourage Unterstützer für eine neue Massen-Verfassungsbeschwerde. Betreut wird sie von dem Berliner Anwalt Meinhard Starostik. Er war auch schon 2008 dabei, als erfolgreich gegen das erste deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt wurde.

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